Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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N

nordanney

Was mich nur stutzig macht. Wir haben die Grundschuldbestellungsurkunde etc. letztens mit dem Notar ausgefüllt und dieser hat die Sachen umgehend zur Bank geschickt. Allerdings steht in dem Anschreiben folgendes drin "auf Grundlagen meiner Akten und der Einsicht in die Antragsliste vom heutigen Tag sind mir keine Umstände bekannt, die der Eintragung des Grundpfandrechtes in der vereinbarten Rangstelle entgegen stehen.
Die Grundakten habe ich nicht eingesehen."
Wieso sieht er die Grundakten nicht ein und warum schreibt er nicht direkt, dass die Bank an erster Stelle im Grundbuch steht?
Wieso füllt Ihr mit dem Notar die GS-Bestellungsurkunde aus? Die sollte von der Bank vorbereitet und nur noch beurkundet werden.
Die Unterlagen gehen dann nicht zur Bank, sondern zum Grundbuchamt, damit die Grundschuld eingetragen werden kann. Was der Notar der Bank geschickt hat, ist eine Notarbestätigung, für die der Notar der Bank gegenüber auch haftet. Jedoch stellt die Bank an diese Bestätigung (die normalerweise auch zwischen Bank und Notar im Inhalt abgestimmt werden kann) gewisse Bedingungen, wie diese auszusehen hat. Da Ihr den Notar für dieses Attest bezahlt (ja, dafür bekommt Ihr noch eine Rechnung), sollte er auch vernünftig arbeiten - dazu gehört die Einsicht ins Grundbuch, die Grundakten sowie die Antragslisten.
 
E

Escroda

Wir grenzen noch nicht einmal direkt an die Straße,
Heißt für mich, das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Da Du ja konkret nach möglichen bösen Überraschungen gefragt hast, male ich noch einen anderen Teufel an die Wand:
Das Grundstück liegt an einem Privatweg, der mal einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gehörte. Als vor vielen Jahren die Kommunen mit dem Verkauf ihres Tafelsilbers (Immobilienbesitz) begannen, wurde der ebenfalls am Privatweg liegende Wohnblock inkl. Weg an einen privaten Investor verkauft. Nachdem nun die Mieter bis zum Limit ausgepresst wurden, sucht man nach neuen Geldquellen und entdeckt den Weg, der ab jetzt für über das Notwegerecht hinausgehende Nutzungen nur noch kostenpflichtig in Anspruch genommen werden darf.
 
L

Laynne

Das kommt darauf an, was bereits eingetragen wurde. Wenn's nur die Auflassungsvormerkung ist, ist das vom Vorkaufsrecht unabhängig.
Ich habe gerade neue Grundbuchauszüge von dem Notar enthalten.
Folgendes steht dort nun vermerkt "Eigentums-Übertragungsvormerkung für xy.
Bezug: Bewilligung vom 26.10.2018, eingetragen am 06.11.2018."

Aber es gibt solche Fälle (s. anderen Thread) und das Negativattest gibt dir diesbezüglich absolute Rechtssicherheit und macht den notwendigen Nachweis fürs Grundbuchamt unproblematisch.
Ich versuche mal bei der Gemeinde etwas heraus zu bekommen... Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, dass der Fall eintreten wird, gibt mir das irgendwie keine Ruhe.

Ich kann es Dir nicht sagen. Deine Schilderungen klingen insgesamt sehr ungewöhnlich und da klingeln bei mir die Alarmglocken, vielleicht völlig zu Unrecht.
Der Bank kam das auch etwas "seltsam" vor, weshalb der Notar nun noch einen Zettel ausfüllen sollte. Anstelle den Zettel auszufüllen, haben wir nun neue Grundbuchblätter zugeschickt bekommen, in welchem wir bzw. die Bank eingetragen sind (s.o.).

Wieso füllt Ihr mit dem Notar die GS-Bestellungsurkunde aus? Die sollte von der Bank vorbereitet und nur noch beurkundet werden.
Das Ganze habe ich wohl falsch ausgedrückt. Der Notar hat die GS-Bestellungsurkunde von der Bank erhalten und er hat sie beurkundet. Daraufhin hat er die Unterlagen weiter geleitet. Die Notarbestätigung hat der Bank nicht ausgereicht, weil dort nicht ersichtlich wird, an welcher Stelle die Bank eingetragen wird und explizit drauf stand „Die Grundakten habe ich nicht eingesehen.“

Das Grundstück liegt an einem Privatweg, der mal einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gehörte.
Der Weg vor dem Haus gehört uns bzw. der Reihenhausgemeinschaft. Daneben grenzen dann schon wieder andere Reihenhäuser.
 
L

Laynne

Ich habe heute nochmal mit dem Notar telefoniert und ihn gefragt, wieso der Satz im Vertrag steht und was mit dem Vorverkaufsverzicht ist.

Der Satz steht wohl drin, damit die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung schneller erfüllt sind.
Die müssen unabhängig davon trotzdem bei der Gemeinde anfragen. Diese hat wohl auch kein Interesse an dem Grundstück.
Ich habe das Ganze nun schriftlich und so wie es aussieht sind morgen auch alle Unterlagen für die Bank in Ordnung und der Kaufpreis kann bezahlt werden.

Na endlich....
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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