Inserat für gemeinschaftlichen Erwerb eines Grundstücks

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J

JamaikaJoe

Hallo zusammen,

ich sehe bei meiner Grundstückssuche in den einschlägigen Portalen immer wieder Angebote mit soviel Grundstücksfläche (z. B. >1400qm), dass für mich eher die Hälfte passend und dann auch preislich attraktiv wäre.

Jetzt frage ich mich, warum man eigentlich keine Inserate liest, bei denen nach Gleichgesinnten mit ähnlichem Interesse an Grundstücksgröße, Preisniveau und Lage gesucht wird, um zusammen ein großes Grundstück zu kaufen und dann beim Notar teilen zu lassen, um so mit doppelter Kaufkraft aus einem "zu teuren" Grundstück zwei Bezahlbare zu machen?

Klar, das macht den Grundstückskauf noch komplizierter und Vermessungskosten kommen on-top.
Und klar, einige Gemeinden erlauben die Teilung der Flurstücken nicht.
Oft macht es wohl auch keinen Sinn (Hang, Zufahrtsmöglichkeit, o. ä.).

Aber spricht noch was anderes dagegen, sich hier per Inserat für den Fall der Fälle zu verabreden?

Haben ggf. die Makler, wenn Teilung erlaubt, schon stets Markt-konform geteilt, so dass bei den angebotenen Grundstücken i. d. R. eine weitere Teilung tatsächlich nicht mehr möglich und sinnig ist?

Und in dem Zusammenhang: Wie ist es , wenn man ein zu großes und zu teures Grundstück allein kauft, es teilt und die zweite Hälfte weiterverkauft, fällt dann Spekulationssteuer auf den weiterverkauftenGrundstücksteil an?

Viele Grüße
Jo
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Ich fange mal hinten an. Nein! Spekulationssteuer fällt nicht an. Klar macht es Sinn, ein großes Grundstück "zusammen" mit späterer Teilung zu kaufen. So fiktiv ist es aber gerade fürchterliche Theorie!
 
11ant

11ant

ich sehe bei meiner Grundstückssuche in den einschlägigen Portalen immer wieder Angebote mit soviel Grundstücksfläche (z. B. >1400qm), dass für mich eher die Hälfte passend und dann auch preislich attraktiv wäre
Bei 1400 qm wüde man - ein einigermaßen gleichmäßig verteiltes Baufenster vorausgesetzt - wohl schon durch drei teilen können bzw. müssen, um "marktgerechte" Stücke daraus zu schneiden. Was die Gemeinde in diesem Fall dagegen haben sollte, fiele mir nicht ein. Ich kenne lediglich Mindestgrößen von 450 oder 500 qm in manchen Bebauungsplänen.
Wie ist es , wenn man ein zu großes und zu teures Grundstück allein kauft, es teilt und die zweite Hälfte weiterverkauft, fällt dann Spekulationssteuer auf den weiterverkauftenGrundstücksteil an?
Wenn Du mehr als den Einkaufspreis plus die anteiligen Teilungskosten vom Sparringspartner haben willst, dann denke ich ja. Spekulationssteuer besteuert ja Gewinn.
 
N

nordanney

Spekulationssteuer ist total egal. Bedeutet ja nur, dass Du mehr beim Verkauf bekommst, als Du selbst bezahlt hast. Also gibst Du einen Teil Deines Gewinns ab, den Rest behältst Du. Ich würde mich freuen, für so schnell und einfach verdientes Geld Steuern zahlen zu dürfen
 
O

Osnabruecker

Über ein Inserat jemanden zu finden für eine solche Angelegenheit finde ich ungeeignet.

Den passenden Partner finden, neben dem man später auch wohnen möchte, der tatsächlich liquide ist und nicht aus Neugierde / Überschätzung bis zum Notar mitzieht, nur um dann festzustellen dass das doch alles nichts wird wäre mir ein zu großes (zeitliches, nervliches und kostenmäßiges) Risiko.

Und für die Verkäufer-Seite gibt es vielleicht dann bessere (weil unkompliziertere) Bieter. In der derzeitigen Lage kann man sich die Käufer ja quasi aussuchen in vielen Gegenden.
 
11ant

11ant

Und für die Verkäufer-Seite gibt es vielleicht dann bessere (weil unkompliziertere) Bieter.
Verkäufer großer Flächen möchten diese in der Regel ganz oder gar nicht loswerden (und das meist auch mit wenig Verkaufsdruck) aber nicht nachher immer noch ein Grundstück herumliegen haben, nur daß es nun kleiner ist als vorher. Also wollen sie in der Regel einen Käufer - ob der filetiert und weiterverkauft, möge dann sein Risiko sein. Der Interessent muß also erst einmal Käufer werden, wobei seine Bank in der Regel kein Interesse hat, ihm zu finanzieren, daß er Grundstücks-Kleindealer wird, nur seinen Eigenbedarf deckt und ihm für den Rest ein Partner nach dem anderen wenn es zum Schwur kommt dann doch wieder abspringt. Man bräuchte also quasi erst´mal einen mit einer Pönale bewehrten Vorvertrag mit dem Sparringspartner, daß wirklich sicher beide aus ihrem Interesse auch einen vollständig durchgezogenen Kauf machen. An diesem letzten kleinen Schritt zwischen Wollen und Können scheitert derlei zu oft - gerade Eigentümer großer Grundstücke haben das oft schon erlebt oder kennen jemanden, bei dem es am Ende ein Rohrkrepierer war. Ich kenne ein vergleichbares Muster "typischer" Trauerspiele von Angebern ärztlicher Gemeinschaftspraxen. Bis zwei einander bislang Unbekannte wirklich alles beisammen haben, um einem Dritten ein Ganzes abzukaufen, da passen regelmäßig Welten zwischen Interesse und Vollzug.
 
Zuletzt aktualisiert 02.07.2025
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