Grundstück überschreiben gem. Anteil

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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M

Maria16

hm, ja.
mal interessehalber: wenn das Grundstück in der Ehe gekauft wird von Geld, das vorher schon vorhanden/ in die Ehe mitgebracht wird: fällt dann das Grundstück unter Zugewinn? kenn mich da so eher gar nicht aus, weshalb ich einen Ehevertrag nie aufm Schirm hab...
 
T

toxicmolotof

Das Grundstück mag Zugewinn sein (vielleicht), aber das in die Ehe eingebrachte Vermögen nicht. Dabei ist es ja unerheblich, ob das Geld noch als Geld, als Grundstück oder in Rohöl vorhanden ist.

Aber das Problem des TE liegt nicht im Grundstück, sondern wie richtig erkannt, im Eherecht....

Welcher Güterstand wurde denn vereinbart? Erst danach macht es Sinn, sich über den Rest zu unterhalten.

Denn beim gesetzlichen Güterstand wird am Ende Halbe Halbe gemacht. 1/3 mehr hin oder her.... 1/2
 
P

Pacey82

Danke für die Antworten.

Aktuell stellt es sich vor der Ehe so dar, dass ich als Grundstücksbesitzer auch Eigentümer von allem bin was darauf gebaut wird. Und das ist nun mal auch Eigenkapital von meiner Freundin.

Dies kann relativ einfach umgesetzt werden, indem ich ihr nun Anteile vom Grundstück überschreibe, in der Höhe von ihrem Eigenkapital.

Die Frage ist nun wie es sich verhält, wenn man sich trennt:

- Worst Case: Nach einem Jahr steht ein fertiges Haus auf dem Grundstück (Grundschuld eingetragen) und ihr prozentualer Anteile am Grundstück steht nicht mehr im Verhältnis zu ihrem Eigenkapital. Dann hätte ich ein Problem.

- Lassen wir es wie es ist, bezahlt sie "gefühlt" für ein Haus von dem ihr nichts gehört, da es auf meinem Grundstück steht.

Ich suche nach einer fairen Lösung, welche auch ihre Mutterjahre als "Abbezahljahre" geltend macht. Löst man das nun übers Grundstück oder braucht es dafür einen Ehevertrag.
 
77.willo

77.willo

Du bist Eigentümer, das heißt aber nicht dass der Zugewinn bei einer etwaigen Trennung nicht ausgeglichen werden muss. Nochmal, wenn du deine Frau gegenüber der gesetzlich vorgesehenen Regelung benachteiligen willst brauchst du einen Ehevertrag, Grundbuch, etc. spielen da keine Rolle.
 
P

Pacey82

Was heißt hier benachteiligen? Bei einer möglichen Trennung steht das Haus auf meinem Grundstück und ihr Eigenkapital (vor der Ehe vorhanden) steckt da drin. Ich allein entscheide was diesem Grundstück passiert. Genau hier möchte ich ihr auch Rechte geben. Bin mir nicht sicher ob die gesetzlichen Vorgaben hier ausreichen.
 
M

Maria16

Zuerst hättee ich mal gesagt, dass ihr Geld halt trotzdem zurückgezahlt werden muss, egal ob in Form eines Grundstückes oder sonst wie vorhanden. Da das deutsche Recht ein paar Fallstricke aufweist (z.b. die Frage, ob sie dir ihr Geld nicht schon längst geschenkt hat), hätte ich dazu halt einen Vertrag aufgesetzt.

Mir wurde vorgestern von einem Notar (evtl. etwas eigennützig?) aber gesagt, dass verschiedene Urteile in die Richtung gehen, innereheliche Darlehensverträge (wäre meine erste Vertragswahl gewesen) nicht mehr anzuerkennen.
Das mag ich mir zwar kaum vorstellen, aber in eurem Fall würde ich wohl die paar Stunden Fachanwalt oder Notar bezahlen, um mich solide über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen (zum Notar müsst ihr wegen der Grundstücksübertragung eh); dann wird euch vielleicht auch klarer, was ihr regeln müsst, was nicht und wie ihr was verteilen wollt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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