Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung

4,00 Stern(e) 21 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung
>> Zum 1. Beitrag <<

Climbee

Climbee

Ähhhh... Was ist das für eine Antwort???

Ich will einfach wissen, ob die die häßliche Wand anbauen darf. Völlig unabhängig ob der Nachbar jetzt nett ist oder nicht.

Und nein, man kann sich hier in der Gegend keinen Baugrund aussuchen sondern darf dem Herren auf Knien danken, wenn man überhaupt einen kriegt.
 
H

haydee

Vermutlich selbsttragend davor ja. Machst nichts kaputt. Riemchen, Verblender würde ich nicht machen. Bin mir auch nicht sicher, ob das Erlaubt ist.
 
Climbee

Climbee

Ja, selbstragend, klar. Wie gesagt: wie eine Garagenwand, halt ohne Garage. Aber kommt da ein Füllmaterial zwischen die Wände? Irgendwie muß man das ja wohl abdichten, denn, wie gesagt, eine Regenrinne gibt es nicht, da würde die Suppe zwischen beide Wände fließen und das kann ja nicht gesund sein.
 
Fummelbrett!

Fummelbrett!

...und nur so aus dem Hinterkopf: Habt ihr verschiedene Grundstücksteile bzw. verschiedene Flurnummern an dem Eck? (Wegen den 9m Grenzbebauung)
 
S

Scout

Ja, selbstragend, klar. Wie gesagt: wie eine Garagenwand, halt ohne Garage.
Bei der Grenzbebauung geht es um die Außenwände von Gebäuden. Eine Mauer dagegen ist i.A. eine Einfriedung und daher nicht vom 9m-Privileg erfasst. Schau in deinen Bebauungsplan bzw Landesbauordnung was als Einfriedung erlaubt ist oder stell einfach ein Gebäude (Gartenhaus, Schuppen o.ä.) vor die Garage- damit dürftest du auch im Gegensatz zur Mauer (üblich sind 180 cm Max) höher bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Fenster / Türen gibt es 1267 Themen mit insgesamt 14880 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben