Das habe ich mir fast gedacht - aber nun gut, wäre nicht so schlimm, denn wir mögen das Haus meiner Eltern vom Grund her. Wenn’s ein bisschen moderner gestaltet ist reicht uns das schon.Das hast Du richtig verstanden.
... wenn es keinen Bebauungsplan gäbe.
Ja, muss sie.
Das halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Leider sind die auf dem Bebauungsplan erwähnten ergänzenden Festsetzungen nicht veröffentlicht.
9,5m * 12m
Hast Du nicht geschrieben, dass das Haus Deiner Eltern 10 Meter breit ist? Wenn Ihr einen Stellplatz/Carport wollt, dann müsste man diese Breite noch vom Baufenster abziehen, dann verbleiben 6,5 Meter. Dann auch bedenken, dass ihr ohne Keller Ersatzräume für Technik, Abstellen und Hauswirtschaftsraum/Wäsche braucht... Dachgeschoss wäre ja auch kaum vorhanden...Das habe ich mir fast gedacht - aber nun gut, wäre nicht so schlimm, denn wir mögen das Haus meiner Eltern vom Grund her. Wenn’s ein bisschen moderner gestaltet ist reicht uns das schon.
ich muss jetzt nochmal blöd fragen sorry (Frau halt ) ...Schön, dass Du dabei bist
Bei 9,5 x 12 würde ich versuchen 7,5 oder 8 x 12 zu bauen, einen Einzug im EG im Westen des Baukörpers um einen Meter (1,5 Meter) zu verwirklichen, dann dort eine 3 Meter Terrasse im Westen.
Ggf diese hinter Büschen etwas in den Garten zu erweitern. So würde ich anfangen zu planen. Ob es dann so wird, steht auf einem anderen Blatt.
genau das Haus hat eine Breite von ca. 10 m. Wenn wir gezwungen sind in diesem baufenster auch noch Stellplatz o.ä. einzuplanen sieht das echt mager aus. Dann wird die Wohnfläche um einiges kleiner, ohne Keller usw. wird das denk ich eine sehr knappe Kiste. Und Keller ist in dem Budget sicherlich nicht mit drin...Hast Du nicht geschrieben, dass das Haus Deiner Eltern 10 Meter breit ist? Wenn Ihr einen Stellplatz/Carport wollt, dann müsste man diese Breite noch vom Baufenster abziehen, dann verbleiben 6,5 Meter. Dann auch bedenken, dass ihr ohne Keller Ersatzräume für Technik, Abstellen und Hauswirtschaftsraum/Wäsche braucht... Dachgeschoss wäre ja auch kaum vorhanden...
Ich hab tatsächlich anfangs an mehr Möglichkeiten gedacht...
Bei einem Carport ja, ein nicht überdachter Stellplatz ist auch außerhalb des Baufensters zulässig.Wenn Ihr einen Stellplatz/Carport wollt, dann müsste man diese Breite noch vom Baufenster abziehen
Na ja, so sicher sind wir uns ja nicht, da die ergänzenden Festsetzungen nicht bekannt sind. Vielleicht hast Du ja Glück und es gibt gar keine weiteren gestalterischen Festsetzungen. Fest steht die Dachneigung und die Geschossigkeit, sofern keine Befreiungen vom Bebauungsplan gewährt werden.Da wir uns ja jetzt schon ziemlich sicher sind