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WHB2.00
Hallo liebe Forengemeinde,
wir bauen in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus mit Garage. Das Haus wird von einem GU errichtet, die Garage soll kurz darauf von einem lokalen Zimmermann errichtet werden. Die Unterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.
Nun spielen wir mit dem Gedanken die Garage auf über 30m² zu vergrößern, und wenn ich die Landesbauordnung BW richtig deute, kann ich das Bauwerk "Garage" nun nicht mehr verfahrensfrei abwickeln.
Kann ich nun das Haus einfach weiter im Kenntnisgabeverfahren laufen lassen und mit einem Planverfasser einen Bauantrag nur für die Garage einreichen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
wir bauen in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus mit Garage. Das Haus wird von einem GU errichtet, die Garage soll kurz darauf von einem lokalen Zimmermann errichtet werden. Die Unterlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.
Nun spielen wir mit dem Gedanken die Garage auf über 30m² zu vergrößern, und wenn ich die Landesbauordnung BW richtig deute, kann ich das Bauwerk "Garage" nun nicht mehr verfahrensfrei abwickeln.
Kann ich nun das Haus einfach weiter im Kenntnisgabeverfahren laufen lassen und mit einem Planverfasser einen Bauantrag nur für die Garage einreichen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.