Warteliste bin ich nun schon mal... Die Grundstücke sind aber noch nicht im Besitz des Anbieters übergegangen. Das soll wohl erst in den nächsten Monaten erfolgen. Heißt es sind noch keine Stücke verkauft.
Es sind bisher nichtmal Stücke "rausgetrennt",
Das klingt, als sei noch nicht umgelegt; dann dauert auch die Erschließung noch.
Als Ortsansässiger habe ich wohl aber Vorkaufsrecht.
Ein Vorkaufsrecht hat, wem es verbrieft wurde. Und der hat das nicht wohl / eventuell, sondern gewiß.
Vorkaufshoffnungen gibt es nur im Traum. Und Du meinst vermutlich ohnehin nur die Höflichkeit, seine Auswahl vor "fremden" Bewerbern treffen zu dürfen (aber auch dies ist unverbindlich). Vorkaufsrechte für noch unbekannte Grundstücke - somit dann quasi zwangsweise für deren alle - wären *hüstel* "ein Novum" ;-)
Ein Vorkaufsrecht für ein noch nicht im Besitz des Verkäufers befindliches Grundstück würde m.E. zudem ein "Leerverkauf" (somit bei Grundstücken wohl ein Betrug) sein.