Das könnte ein Problem für die Bank sein! Selbstständigkeit muss meist länger und dauerhaft Bestand haben.Da ich im Moment Selbstständig bin ist das Einkommen stark schwankend.
Das alles steht ja nun nicht im Bebauungsplan, sondern unter Par 4 Baunutzungsverordnung.Sieht auf den ersten Blick nicht so schlecht aus...
4.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet
Das könnte ein Problem für die Bank sein! Selbstständigkeit muss meist länger und dauerhaft Bestand haben.
Gerade schwankende Zahlen sind meist nicht diskutierbar. Dann kommt noch die Sparte „Onlline-Shop“ als Eintagsfliege… ich würde erstmal bei der Bank vorsprechen, ob Du eine Chance hast.
Sehe ich auch so, erstmal mit der Bank sprechen, wieviel Kredit maximal zu bekommen ist.Das Grundstück würde ohne Aufnahme eines Kredites gekauft werden.
"sonstige nicht störende Gewerbebetriebe": Das ist für mich gefühlt sehr schwamming. Vielleicht ist es aber auch eine Standardformulierung, die laute Industrie fern halten soll. LKWs zählen für viele Menschen jedenfalls als störend. Da wollen sicherlich Familien mit Kindern wohnen.Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen