Hanggrundstück für Bodenplatte aufschütten?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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S

sergutsch

Gerümpel? Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Wir haben einen Wohnkeller, wo du ebenerdig unten in den Garten gehen kannst mit eigener Terrasse etc. Da hast du den perfekten Allraum / Partyraum / Wellness Bereich / Einliegerwohnung oder was auch immer du daraus machen willst. Gerümpel gibts bei uns vielleicht am Dachboden :) Es ist doch auch so, dass sich im Lauf der Jahrzehnte der Wohnbedarf ändert. Z.B. kann ich mir gut vorstellen, dass unser liebes Kind mit 18-25 da unten das eigene Reich hat mit Küche etc. - oder Pflegefall in der Verwandschaft braucht Hilfe. Oder - oder - oder. Das alles kann ich nicht machen, wenn ich den Hang einfach aufschütte.

Wenn ich mein Grundstück aufschütte, nehme ich mir einfach viele Möglichkeiten. Ist einfach Schade um das schöne Hanggrundstück, da kann man doch was draus machen. Und wenn nicht, versteh ich nicht warum man nicht einfach ein gerades Grundstück kauft :rolleyes:

BTW was brauchst du denn an Euros, um den Hang abzustützen den du künstlich geschaffen hast? das musst du gegen die 90k rechnen. Du merkst schnell, dass du einfach tollen Raum verschwendet hast für billiges Geld. Aber darf ja jeder selbst entscheiden.
damit wir uns nicht falsch verstehen: natürlich kann man im Hang Souterrain errichten und es spricht nichts gegen, im Gegentail. Wenn das Budget es hergibt. Das Thema des Treads war aber die Bebauung des Hangs ohne Keller.
 
WilderSueden

WilderSueden

Wir verbringen ja viel Zeit im Oberwallis und da gibt es nur Hanglage, meistens Steilhang. Das Grundstück vom Ferienhaus dürfte den 19% relativ nahe kommen soweit ich das abschätzen kann. Das Haus wurde in den Hang gebaut, trotzdem bleibt vorne noch eine riesige Böschung übrig. 40-45 Grad steil.

IMG_20220101_105926091.jpg

Es wächst fast nichts dort außer Gras und Dornengestrüpp weil Regen sofort oberflächlich abläuft und dank direkter Südeinstrahlung auch der Boden sehr schnell austrocknet. Das Gras muss 2-3 Mal im Jahr mit der Motorsense gemäht werden, bei der Steilheit echt kein Spaß..

Ihr wollt aber das Haus nicht in den Hang bauen sondern frei. Das bedeutet, ihr bekommt eine deutlich größere Böschung. Wir haben die letzte Woche mal ausgemessen weil ich ein paar Bäumchen in den Hang gepflanzt habe. In der Mitte sind es etwa 5,5m die Böschung lang, das gibt dann ca 4m Höhe und Tiefe an Verlust. Ihr werdet noch mehr haben
 
F

fromthisplace

Fertighaus - EBK Haus (wir werden ein Holzbaus bauen)
Ich kannte den Hersteller nicht und habe ihn daher gegooglet. Der Satz unter dem Link zur Website brachte mich zum Schmunzeln:
"EBK Haus GmbH bietet ebenerdige Einfamilienhäuser und Ferienhäuser in dänisches Design aus Holz an."

Dänisches Design schön und gut, aber ihr seid bei einem "ebene Bodenplatte und Haus drauf"-Anbieter schlecht aufgehoben.

Wir haben bei uns aufs Grundstück ca. 700 m³ aufgeschüttet und verdichtet. Somit ca. 90k für Keller gespart.
Mich würde der Look des Hauses auf dem Grundstück sehr interessieren. Bist du bereit davon Fotos zu zeigen?
 
S

sergutsch

...
Mich würde der Look des Hauses auf dem Grundstück sehr interessieren. Bist du bereit davon Fotos zu zeigen?
es gibt noch nicht viel zu sehen, die Geschossdecke ist noch nichtmal da. Straßenseitig sieht man von der Aufschüttung nichts, das neu erstellte Niveau vom Grundstück liegt wie auch beim TS auf Straßenhöhe. Ziemlich unspektakulär. Die Böschung befindet sich auf der Rückseite, dahinter unverbaute Wiese
 
11ant

11ant

Dänisches Design schön und gut, aber ihr seid bei einem "ebene Bodenplatte und Haus drauf"-Anbieter schlecht aufgehoben.
:-) Anbieter für explizite Hanghäuser sind leider "dem Land der Wunschträume vorbehalten" ;-)

Hinzu kommt bei Anbietern hölzerner Häuser, daß sie wenig Lust haben, Wohnräume im Keller zu realisieren (wie generell Steinbau-GU lieber auch den Keller mit anbieten). Ich rate jedoch (wegen der Verantwortung für die heikle Schnittstelle OKKD) grundsätzlich dazu, den Keller (bzw. die Bodenplatte) in den Leistungsumfang des Hausanbieters einzubeziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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