Grundstück überschreiben / nicht verheiratet

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Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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M

Maria16

Könnte es mit der Höhe des Kredits und "Pflichtgefühl" der Bank gegenüber dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, zu tun haben?
Ich mein, wenn die Kredithöhe von einem allein nicht getragen werden kann und beide den Kredit unterschreiben MÜSSEN, dann wäre ein Hinweis der Bank ja schon ganz angebracht, dass Partner 1 alles gehört und Partner 2 nichts, aber Partner 2 trotzdem in voller Höhe für den Kredit haftet...?
 
D

DG

Komisch, es müsste der Bank doch reichen, wenn sie selbst ein im Grundbuch steht (als Grundpfandrecht). Wa sagen die Banker des Forums dazu?
Könnte es mit der Höhe des Kredits und "Pflichtgefühl" der Bank gegenüber dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, zu tun haben?
Ich mein, wenn die Kredithöhe von einem allein nicht getragen werden kann und beide den Kredit unterschreiben MÜSSEN, dann wäre ein Hinweis der Bank ja schon ganz angebracht, dass Partner 1 alles gehört und Partner 2 nichts, aber Partner 2 trotzdem in voller Höhe für den Kredit haftet...?
Wenn einem alles gehört, wie soll die Bank dann das Gehalt desjenigen pfänden, dem nichts gehört? Eben.

Das ist also kein Mitgefühl der Bank, sondern dem Umstand geschuldet, dass der Kredit dann nur mit einem Einkommen verknüpft werden kann oder das zweite Einkommen eben nicht so ohne weiteres gepfändet werden kann, wenn das erste Einkommen ausfällt. Ja, die Bank hätte immer noch das Grundstück samt Haus, aber wenn der Kredit aus einem Einkommen nicht bedient werden kann, gibt's unter Umständen erst gar keine Kreditzusage.

Hängt letztlich am Einkommen desjenigen, der offiziell allein finanziert.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Wie willst Du ohne Verknüpfung des Grundbesitzes an Gehalt/Kredit eine Kreditzusage bekommen? Die Finanzierung ist mit dem Gegenwert von Grundstück/Haus incl. des Einkommens abgesichert, das aber nur einem Menschen gehört. Nach Heirat sieht das ggflls. anders aus, aber genau das ist das Problem der Banken. Die befürchten (zu Recht), dass das zweite Einkommen zwar zur Befriedigung des Kredits in die Berechnung einfließen soll, andererseits im Zweifel nicht pfändbar ist, wenn es - zB bei Trennung - wegfällt. Der Zweite zieht einfach aus dem Haus aus, ihm gehört ja nichts ... wie soll die Bank dann an sein Gehalt?

Faktisch ist das, wenn es denn zustande kommt, ein Konsumkredit, also ohne Gegenwert.

Oder einer muss schlicht und ergreifend so viel verdienen, dass er sich das Haus allein leisten kann.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bieber0815

im Zweifel nicht pfändbar ist, wenn es - zB bei Trennung - wegfällt
Wenn es weg ist, kann man es nicht pfänden, klar. Aber wenn es ein Gehalt gibt, dann sollte man es auch pfänden können. Dass das geht (wenn der Kredit nicht bedient wird), könnte die Bank unabhängig vom Grundbuch vertraglich festhalten. Soweit meine naive Annahme.

Vermutlich ist die Situation "Kreditnehmer, aber steht nicht im Grundbuch" zu absurd und es scheitert schon im Ansatz, wie Du ja sagst.
 
D

DG

Geh' doch mal zur Bank und frag' die, ob die Dir auf Dein Gehalt 150T€ ohne Sicherheiten leihen. Wenn ja, herzlichen Glückwunsch zu Deinem Einkommen.

Wenn nein, sagst Du, Du willst unverheiratet bauen, aber Grundbuch bleibt bei Deinem Lebenspartner. Das bedeutet für die Bank, die sollen Dir immer noch 150T€ nur auf Dein Einkommen leihen, also Konsumkredit, weil die den Kredit nicht mit dem Haus verknüpft kriegen. Ergo werden Sie Dir das Geld nicht leihen. Einzige Konstellation, die mir da so einfällt, wäre eine Bürgschaft, aber bei der Summe müsste man dann eben eine andere Immobilie mitbringen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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