Grundstück teilen - Optionen und Auswirkungen auf Feuerwehrzufahrt

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11ant

11ant

Zu 3.: Das angrenzende Nebengebäude abzureißen wollen wir aber vermeiden (dann schon eher die Scheune). Es ist baulich in Ordnung, hat ein relativ neues Dach und beherbergt Räumlichkeiten, die wir gern weiternutzen wollen (Garage, Keller, Werkstatt, Sommerküche, sogar ein alter Stein-Backofen, der noch geht). Das Gebäude übernimmt einige Funktionen, durch die wir den Neubau bestimmt 20-25qm kleiner dimensionieren können. Was spricht dagegen, den Geh- und Fahrrechtskorridor dauerhaft über den Hof zu führen?
Das heißt: Dich interessiert eigentlich nur der Bauplatz für Dich, und daß die Finanzierung Deines Bauplatzes nicht das Wohnrecht der Oma gefährden kann; eine Teilung des Grundstückes zur leichteren späteren Veräußerbarkeit eines Grundstücksteiles (Erbschaftssteuer als Verkaufsmotiv nicht vergessen !) ist eigentlich kein Thema, das Gesamtgrundstück soll in alle Ewigkeit nur dem Familienwohnen dienen ? - dann (aber nur dann !) evaluiert sich für niemanden als Nachteil, wenn der Fahrrechtskorridor das Grundstück "A" dauerhaft "zerschneidet", weil von ihm über ein Parkverbot hinaus keine Nutzungseinschränkung ausgeht.
 
M

mic.pah

Dich interessiert eigentlich nur der Bauplatz für Dich, und daß die Finanzierung Deines Bauplatzes nicht das Wohnrecht der Oma gefährden kann; eine Teilung des Grundstückes zur leichteren späteren Veräußerbarkeit eines Grundstücksteiles (Erbschaftssteuer als Verkaufsmotiv nicht vergessen !) ist eigentlich kein Thema, das Gesamtgrundstück soll in alle Ewigkeit nur dem Familienwohnen dienen ?
Genau so ist es.

Für welche Art des Eigentumsübergangs spricht diese Konstellation dann?
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Genau so ist es.

Für welche Art des Eigentumsübergangs spricht diese Konstellation dann?
Das macht für die Art der Teilung m.M.n. keinen Unterschied, außer das eine Pfeifenkopf-Teilung ausfällt.
Dir schien aber der "Worst-Case" wichtig zu sein, und da nutzen dann eben Fremde den Weg quer über den eigenen Hof. Wie wahrscheinlich das ist (Zahlungsunfähigkeit), müsst ihr euch überlegen. Wenn das Wegerecht quer über den Hof geht, würde ich aber auch die Leitung dort legen.

Mal zu den Vor- und Nachteilen:

Ideele Teilung:
Keine Vermessungskosten, höhere Notarkosten, Teilungserklärung "schwierig" um den Worst Case zu betrachten, sehr genau Definition der Verantwortlichkeiten, Kostenteilung, Gemeinschaftsflächen, SNRs notwendig (ich bin da kein Freund von, @11ant sieht es wohl nicht so kritisch). Finanzierung? (<-- mit der/einer Bank reden)
Reele Teilung mit Wegerecht:
Vermessungskosten, Notarkosten nach Wert hinteres Grundstück, wenn in direkter Linie (Oma) keine Grunderwerbsteuer. Finanzierung simpel, damit vermutl. günstiger, mehr Banken zur Auswahl.
Übertragung mit Nießbrauch:
Vermutl. geringste Kosten (Wert gesamtes Grundstück abzgl. Nießbrauchswert). Wenn Oma im 1. Rang steht, auch keine Gefahr im "Worst-Case", aber Finanzierung im 2. Rang evtl. schwierig (<-- mit der/einer Bank reden).

Ich würde zu 2 oder 3 tendieren, auch weil WEGs ein eigenes Rechtsgebiet sind, die im Zweifel viele Fallstricke und Kosten haben können. Ob 2 oder 3 hängt jetzt maßgeblich von der Finanzsituation ab, also wieviel des Hauses muss finanziert werden. (<-- mit der/einer Bank reden).

P.S.: Erbbaurecht ist dann die 4. Variante ;-) Aber warum nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 01.08.2025
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