Grundstück befestigen

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RobsonMKK

RobsonMKK

Jetzt mal ehrlich, wer redet dem kann geholfen werden.
Hast du überhaupt mal mit den Nachbarn geredet? Wie ist es denn mit anderen Häusern und vergleichbarer Situation? Immerhin hast du 50 Eigentümer angedeutet.

Ich weiß nicht wie die ein Forum wirklich helfen soll. Wie wäre es wenigstens mit Fotos und Skizzen sowie Auszügen aus der Teilungserklärung?
 
Y

ypg

Das sind ja alles Gedanken, die man sich vor dem Kauf macht, auch hätte man dann im Vertrag ggf einen Passus mit reinnehmen können, der speziell diesen Hang bzw. diese Problematik regelt.
Aus der Ferne kann man auch nicht beurteilen, ob die anderen Käufer in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
Ggf hättet ihr nicht kaufen müssen. Die Problematik Hund/Zaun wiegt man vorher ab.
Ihr habt immer noch die Möglichkeit, den Zaun 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze weg zu setzen und davor, also von euch gesehen dahinter Sträucher als Sichtschutz zu setzen.

Edit: wie Dir ein Anwalt helfen soll, ist mir schleierhaft

Grüsse
 
E

Escroda

Der darf nur 100cm hoch sein...
Gibt es einen Bebauungsplan, der das festsetzt, oder steht das nur in der Teilungserklärung?

...die Flächen ... dürfen im Rahmen des baurechtlich zulässigen befestigt , insbesondere mit Platten oder Pflastersteinen belegt werden.
Das bezieht sich nur auf die Oberflächengestaltung der Außenanlagen und ist für dein Projekt ohne Bedeutung.

ch würde also.gerne direkt an den 60 cm unter unserem Grundstück liegendem Gehweg l Steine in Höhe von 40 cm setzen lassen um darauf dann 100cm Zaun zu setzen.
Dann wäre deine Einfriedung 1,40m hoch und mindestens nach der Teilungerklärung nicht zulässig.

ist sowas baurechtlich zulässig ?
Einfriedungen sind nach Hessischer Bauordnung bis 2,00m zulässig. Eine wie in NRW geltende Beschränkung auf 1,00 an öffentlichen Verkehrsflächen habe ich für Hessen nicht gefunden. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder der keine Festsetzungen trifft, sehe ich keinen Bau- oder planungsrechtlichen Hinderungsgrund.

ist denn eine Mauer aus l Steinen denn eine Einfriedung?
ja

Oder eine.Befestigung?
nein

wird da 1m von grundstückshöhe oder.vom WEG aus gerechnet ?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das Gelände so modelliert, dass der Höhenunterschied von Grundstück und Zaun durch eine Böschung abgefangen wird. Demnach hätte ein Zaun, der am Fuße der Böschung auf der Grundstücksgrenze errichtet wird sowohl zum Weg, als auch zum Grundstück eine Höhe von 1,00m, da das höhere Niveau erst in 1,5m Abstand erreicht wird.

ich lese oft, dass Grundstücke ein leichtes Gefälle haben können.
In welchem Zusammenhang liest Du das? Baurechtlich, planungsrechtlich, topographisch, im Sinne von "dürfen"?
 
B

bengol

Danke!

Das steht in der Teilungserklärung, dass der Zaun.nur 100cm sein darf. Vom Bauamt gibt es die 120er Marke.



Selbst wenn ich nach den.L Steinen aufschütte, gelten die 100cm? Also ich denke doch dass ich noch nie gesehen habe dass jemand einen Zaun stellt , wenn dann vom eigenen Grundstück nur noch 40cm raus schauen. Der Hund springt aber locker drüber und das ist auch irgendwo mein Problem.

Das höhere Niveau wird Ca. In 1,5m Entfernung erreicht , stimmt. Hinter dem Zaun.geht die Steigung dann los... es sieht wirklich schlimm aus, meiner Meinung nach.

In unseren Bauplänen und Kaufvertrag bzw in der Teilungserklärung ist von einem leichten Gefälle die Rede. Davon sind wir vorher ausgegangen. Dass ein Höhenunterschied von 60cm vom Haus bis zum Weg (4,5m) erreicht wird, konnte ich vorher nicht erahnen. Das Grundstück ist ja normalerweise flach gewesen....

Das begradigen des Grundstücks würde.mir also das Grundstück bringen , was ich.mir auch vorgestellt hatte. Deswegen wollte ich das nun einfach mal geklärt wissen und da Sie sagen, dass eine Aufschüttung mit L Steinen eine Einfriedung und keine befestigung bedeutet, ist das eine Antwort die ich nicht erhofft habe aber zumindest bin ich nun.deutlich schlauer.... ;(
 
E

Escroda

Vom Bauamt gibt es die 120er Marke.
Wo nimmt das Bauamt diese Marke her? Gibt es hier Hinweise auf den Bezugspunkt?

dass eine Aufschüttung mit L Steinen eine Einfriedung und keine befestigung bedeutet
Sorry, habe das kleine l bei den L-Steinen überlesen. Eine Aufschüttung mit L-Steinen ist weder Einfriedung noch Befestigung, sondern eine bauliche Anlage. Deren Erstellung sollte mit dem Bauamt abgeklärt werden, da sie auf Grundlage des folgenden Paragraphen unzulässig sein könnte:
§9 HBO
(2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören.

Daher schließe ich mich @toxicmolotow an: Erst das Bauamt, dann die Eigentümerversammlung befragen.
Dem schließe ich mich auch an.

In unseren Bauplänen und Kaufvertrag bzw in der Teilungserklärung ist von einem leichten Gefälle die Rede.
Wie Yvonne schon geschrieben hat ist eine Beurteilung ohne Kenntnis des gesamten Textes schwierig. Wenn das Grundstück ein leichtes Gefälle hat, wird m.E. diese Aussage durch den 1,5m breiten Böschungsstreifen nicht falsch. Ich glaube auch nicht, dass Dich eine juristische Auseinandersetzung weiterbringt, aber der Rat eines Fachanwalts könnte Dir vielleicht das Gefühl nehmen, dass etwas nicht mit rechten Dingen gelaufen sei.
 
B

bengol

Na ja wir fühlen uns vom Bauträger nicht nur miserabel beraten , sondern auch veräppelt. Ich möchte keinen Rechtsstreit anfangen, keineswegs, jedoch einfach vernünftig Bescheid wissen, wenn ich auch am Ende keine Chance auf ein vernünftiges Grundstück habe .
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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