Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück

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H

haydee

Du darfst 2 Vollgeschosse und wenn ich nicht ganz falsch liege reicht es noch für einen kleinen Kniestock im DG
Bei deiner momentan Hausbreite hast du ungefähr 3m breite mit 2 m plus Stehhöhe
Dann schau mal nach drempelschrank
Mit etwas handwerklichem Geschick bekommst du richtig viel Stauraum

Treppe muss bis hoch. Wer will schon über eine einschubtreppe gehen. Selbst Koffer und Kisten trägt man nicht hoch.

Es wird nicht die Decke OG,DG gedämmt, sondern die Sparren

Nachteile DG
- Optik wird wie ein Turm
- Treppe Kopffreiheit - andere Lage, andere Treppe, Gaube
- Dachsparrendämmung teurer als Decke OG/DG
- Ab Oberkannte Keller teurer (2 Vollgeschosse, mehr Dach)
- weniger Nutzfläche (wobei auch unter 1,5 m Höhe Dinge gelagert werden können

Vorteile
- keine Überraschungen bei Erdarbeiten (sind immer eine Wundertüte)
- kein Risiko der weißen Wanne
- keine Außentreppe
- Wegfall Lichtschächte (gibt die qm für einen Schuppen)
- keine Absturzsicherung der Lichtschächte
- Tageslicht
- kann bei Bedarf in EL ausgebaut werden
 
kaho674

kaho674

Das stimmt Katja, aber wie geschrieben finden wir ja an dem Grundriss des BUs das zu kleine Wohnzimmer blöd, wir hätten gern eine kleine Küche und dafür einen großzügigeren Wohn-/ Essbereich (aktuell 32 qm und das passt sehr gut). Ich fand daher Yvonnes Vorschlag eines schmaleren und dafür längeren Hauses gar nicht übel, da wäre der Wohnbereich deutlich größer.
Finde den Ansatz auch nicht ganz verkehrt. Allerdings schmaler langer Flur.
Alternativ auch ein Anbau...
Hihi, da geht's schon los mit der EG-Erweiterung.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich geschrieben habe exklusive Möbel (auch Küche), da wir alles haben was wir brauchen (aktuell 127 qm Wohnfläche) und dass wir die Mehrkosten an Möbeln zusätzlich tragen können.
Du schriebst, Ihr habt schon Möbel und Küche. Alter, dass hatten wir auch alles - dachten wir.
Ich zähl mal auf:
Gardinen, Stores + Stangen, Teppiche, Lampen, Bilder + Rahmen, Fußmatten, Badmatten, Küchenneuplanung. Bei uns kamen dann noch so Sachen wie Außenkiste für Gießkanne & Co, Briefkasten, Klingel + Schild, Außenlampen u.ä. - wenn ich noch ne Weile nachdenke, fällt mir sicher noch mehr ein.
Ich finde es ehrlich gesagt nicht so nett, zu schreiben dass zu dem Budget nur 2 Kinder passen und dass wir uns das noch einmal überlegen sollten. Es sollte jeder immer noch selbst entscheiden können wie viele Kinder er möchte.
Das find ich überhaupt nicht. Wenn ich mir keine 3 Kinder leisten kann, wär es doch besser nur 2 zu haben. Oder wer soll dann für Dein 3. Kind aufkommen, während Du das Haus abzahlst?
Aber ich nehm eins, wenn's eng wird. Bei mir wär noch Platz.
 
kaho674

kaho674

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Variante mit 3m² mehr - sonst wär's geplatzt. Kniestock sollte schon wenigstens bei 1,30m sein, sonst ist das Kind mit der langen Traufe sauer. Doppelflügelfenster im Wandschrank und Kind planunten müsst Ihr Euch denken. Schornstein gibet nur, wenn Ihr Elektroauto fahrt.
 
E

Escroda

Ich verstehe das Problem mit dem Keller gar nicht. Alles kann so bleiben wie geplant, nur dass der Keller zum OG wird und man im DG die Gaube weglässt. Spart zusätzlich noch Geld, abgesehen von Erdarbeiten, Entsorgung, Kelleraußentreppe, weiße Wanne, Abböschungen. Räume kann man dann ja beliebig nutzen, z.B. Gästezimmer im EG wird Werkstatt (Welche Werke vollbringt der Herr denn?).
Was den Bebauungsplan betrifft, sind bei mir aber viele Dinge unklar.
1. Randbebauung nicht erlaubt: Ich kann nicht glauben, dass er selbst innerhalb der überbaubaren Fläche Garagen oder Carports auf der Grenze ausschließt. Da ihr die aber sowieso nicht wollt, könnte man zumindest einen Schuppen (keine Werkstatt - jedenfalls nicht offiziell) in den Grenzabstand stellen.
2. Grünstreifen vor dem Haus: Kaum zu glauben, dass dieser Streifen, der als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, Fremdeigentum bleiben soll. Euer Grundstück läge gar nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche.
3. Firstrichtung: In der Zeichnung ist nichts davon zu erkennen. Wo ist das festgesetzt?
Wenn der Bebauungsplan in der nächsten Ratssitzung beschlossen werden soll, wird sich am offengelegten Entwurf ja nichts Grundlegendes mehr geändert haben. Das Planungsrecht dürfte festgezurrt sein.
Gibt's zum Grundstück denn schon einen Notarvertrag(sentwurf)?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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