ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück
Erstellt am: 16.09.19 08:38
kaho67418.09.19 17:55
AnniSke schrieb:
Doch, das wäre von der Optik her auch unseres gewesen Mmh. Die Optik dieses Lichthauses ist so stino normal langweilig, dass der geneigte Leser sich fragt, ob gerade die Schlichtheit der Traum der Bauherren sei oder ob es nur an Fantasie mangelt?
ypg18.09.19 18:02
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber dass der BU ein offenes Ohr für oberirdisches Wohnen hat, liest sich doch sehr positiv.
Was wäre dann mit der Werkstatt für den Mann?
Ich sehe da ja eine Randbebauung im SW... so wie es vorgeschlagen hat
Was wäre dann mit der Werkstatt für den Mann?
Ich sehe da ja eine Randbebauung im SW... so wie es vorgeschlagen hat
AnniSke18.09.19 18:25
kaho674 schrieb:
Schlichtheit der Traum der Bauherren sei oder ob es nur an Fantasie mangelt? Mhm vielleicht sind wir ja einfach Spießer Keine Ahnung ultra modern oder super Schnickschnack ist nicht so unseres. Was nicht heißt, dass wir es nicht schön fänden, ein zumindest etwas individuelleres Heim zu haben, daher ja auch die Anfrage beim kleinen regionalen BU ypg schrieb:
Was wäre dann mit der Werkstatt für den Mann?Naja, keine Ahnung, wir haben ja jetzt schon gelernt, dass wir Abstriche machen müssen... dann bleibt die "Werkstatt" eben weiterhin der Flur/ das Wohnzimmer/ die Auffahrt ypg schrieb:
Randbebauung im SWWürde aber eben den Nordostgarten bedeuten, was mein Sonnenanbeterherz schwer verkraften würde, überleben würde ich es aber vermutlich Escroda18.09.19 18:35
AnniSke schrieb:
das Grundstück liegt insgesamt 60-80 cm unterhalb der StraßeDas zeigt mal wieder, dass man ohne vernünftige Grundlagen nicht planen sollte. Sollte sich jetzt noch herausstellen, dass keine weiße Wanne notwendig ist, laufe ich zur Kellerfraktion über. Mit drei Stufen zum Hauseingang liegst Du ja schon 1,3m über Gelände. Dann brauchst Du die Fenster nicht mehr ausgraben und an Erdbewegungen führt auch kein Weg mehr vorbei.AnniSke schrieb:
würde aber nach seiner aktuellen "Planung" mit dem Kelleraushub angehoben werden, um das Abwasser aus dem EG nicht pumpen zu müssenNicht nur das. Nach Bebauungsplan-Entwurf muss sogar angehoben werden. Wenn der so rechtskräftig wird, muss der Erdgeschossfußboden mindestens mittleres Straßenniveau erreichen und darf höchstens 60cm darüber liegen.Vielleicht sollte man mit der Grundrissplanung noch warten, bis wenigstens die Geometrie des Grundstücks feststeht und die Offenlage des Bebauungsplan vorbei ist. Dann die Gemeinde fragen, ob noch mit wesentlichen Änderungen zu rechnen ist.
AnniSke18.09.19 19:05
Escroda schrieb:
Das zeigt mal wieder, dass man ohne vernünftige Grundlagen nicht planen sollteOh Mann, entschuldigt, da haben wir hier voll die Diskussion los getreten, die wegen fehlender Infos vllt anders abgelaufen wäre und jetzt habt ihr euch alle solche Mühe gemacht! Ist mir ziemlich unangenehm Escroda schrieb:
Nach Bebauungsplan-Entwurf muss sogar angehoben werden.Ok, hatte ich so auch absolut nicht auf dem Schirm. Du hast recht, bevor sich alle hier weiter die Mühe machen, uns zu helfen sollten wir das wirklich abwarten!ypg18.09.19 23:33
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