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ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück


Erstellt am: 16.09.19 08:38

kaho67418.09.19 07:38
Escroda schrieb:

Bezüglich der Stellplätze und Garagen ist es so, wie ich vermutet habe. Diese sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig.
So habe ich das auch gelesen. Ob man da für einen Stellplatz eine Ausnahme bekäme? Kann ich mir nicht vorstellen.

Davon ab, wäre sowas hinsichtlich Traufenausrichtung denkbar (mal ganz ab von Größe usw.)?

Zweistöckiges Haus mit seitlichem Anbau, graue Fassade, schwarzes Dach; roter Wagen davor.

Grundriss eines Gebäudes mit Terrasse, dunkelviolette Außenwand und Eingangsbereich.


Wären es nur 2 Geschosse, wie breit dürfte dann der Frontgiebel maximal sein?
AnniSke18.09.19 08:01
kaho674 schrieb:

nicht mal ein Stellplatz.
Ok wir haben das anders verstanden. BU sagte auch Stellplatz unüberdachte Ja, alles überdachte nein...
Wir dachten bisher es ginge etwa so:


Grundriss eines Hauses: Wohnzimmer, Essbereich, Küche, Schlafzimmer und Bad.


Aber wenn ihr alle sagt das klingt nicht so müssen wir da noch mal genau nachforschen. Explizit ausgeschlossen werden nur überbaute Stellplätze außerhalb des Baufensters, straßenseitig sind überdachte Plätze erlaubt daher wurde uns gesagt, dass überdachte Stellplätze gehen im 3m Feld...
Escroda18.09.19 08:17
kaho674 schrieb:

Nein, so wie ich das gelesen hatte, darf rechts auf den 3m-Abstand nicht mal ein Stellplatz.
Ist zwar ungewöhnlich, aber so wie das formuliert ist, sind die Stellplätze straßenseitig erlaubt. Da neben dem Haus nicht straßenseitig ist, wären sie dort nicht zulässig. Da ich keinen Sinn in dieser festsetzung erkennen kann, sollte man mal genauer bei den Stadtplanern nachfragen.
kaho674 schrieb:

wäre sowas hinsichtlich Traufenausrichtung denkbar
Sofern es nicht noch gestalterische Festsetzungen gibt, ja.
AnniSke schrieb:

straßenseitig sind überdachte Plätze erlaubt
Sehe ich nicht so. IMHO sind nur nicht überdachte Stellplätze erlaubt.
AnniSke schrieb:

dass überdachte Stellplätze gehen im 3m Feld
Dito.
Meinst Du vielleicht "nicht überdachte Stellplätze"?
kaho67418.09.19 08:40
Moin !
Kannst Du noch die 2. Frage beantworten: Wie breit dürfte wohl ein straßenseitiger Giebel sein, wenn es nur 2 Geschosse wären? Was ist üblich?
kaho67418.09.19 08:48
AnniSke schrieb:

Ok wir haben das anders verstanden. BU sagte auch Stellplatz unüberdachte Ja, alles überdachte nein...
Wenn ich mir die Skizzen des BU genau ansehe, hat er das Auto nicht auf den 3m Randstreifen gesetzt, sondern mit ins Baufeld (also den Vorschriften entsprechend korrekt). Die Terrasse auf der anderen Seite ist demnach nur 2-3m o.ä. und nahezu direkt am Zaun des Nachbarn. Ich denke, der hat das schon korrekt erkannt, nur nichts dazu gesagt.


Zweibilder: Haus mit Garten. Links: Zufahrt/Carport; Rechts: Terrasse mit Esstisch.
Escroda18.09.19 08:51
Schwer zu sagen. Da Traufständigkeit festgesetzt ist, darf das Zwerchhaus nicht prägend in Erscheinung treten. Das liegt dann aber im Auge des Betrachters. Bei einem Drittel der Wand vom Hauptbaukörper ist man zumeist auf der sicheren Seite. Dein Vorschlag könnte also auf Widerstand stoßen. Hilfreich könnte die Begründung zum Bebauungsplan sein. Dort sollte die Festsetzung "traufständig" erläutert sein. Vielleicht lassen sich daraus die Grundzüge der Planung ableiten.
stellplätzestraßenseitigstellplatzgeschossefestsetzung