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Die sind ja komisch drauf, wenn das kein Mißverständnis ist. Erzähl´ mal, wie der Bebauungsplan heißt (Posemuckel Nr. 234 Wiesengrund II, kein Link !)Im BP ist es so geregelt, dass die Garage nur in den Abstandsflächen vom Haus liegen darf. Das ist im Plan schon problematisch, aber lt. Gemeinde könnte für das kleine Stück das die Garage hinter dem Haus rausragt eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Zu meinen Vorschlägen der Drehung bzw. der Kupierung hast Du keine Meinung ?