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ᐅ Grundriss 175qm Satteldach ohne Keller


Erstellt am: 24.02.23 20:55

11ant27.02.23 01:10
s_mhofma schrieb:

Siehst du denn jetzt schon, dass der aktuelle Grundriss gegen den Bebauungsplan verstößt?
Sag´ mir mal die Beitragsnummer der jüngsten Version, dann gebe ich gerne meinen Senf dazu. Wie Du an meinen Zitaten siehst, muß man hier im übrigen keineswegs Full Quote Zitate machen. Ich habe mir inzwischen den Bebauungsplan und dessen Begründungsroman zur Brust genommen und kann teilweise Entwarnung geben - in einem ganzen Plan sind die Dinge verständlicher und oftmals weniger dramatisch als in den Thumbnails, die leider viele Fragesteller knapp um ihre Grundstücksgrenzen ausgeschnitten hier einstellen.

Mein Anfangsverdacht auf Leitungsrechten dienende Flächen hat sich nicht erhärtet. Die hellbraun dargestellten Flächen jenseits der blauen Linien sollen einen nur wenig genau beschriebenen Gartengürtelcharakter haben, möglicherweise hat Dein Pool also doch Chancen - verwechsele hier dennoch nicht Verfahrensfreiheit und Blanko-Freibrief. Die Sonderflächen Ga/Cp Deines linken Nachbarn haben sich in der großräumigen Betrachtung und Lektüre der Plandokumente als Flächen für den Zweck herausgestellt, daß Dein Nachbar zwischen die Baufenster für sein Haus und ein Doppelhaus in seinem hinteren Grundstücksteil Stellplätze auch überdachter oder eingehauster Form anlegen darf. Sie bedeuten also nicht hoch wahrscheinlich, daß er Dir eine Garage ausgerechnet an den Zaun kleben will. Zu Katjas Frage nach dem Zwerchhaus äußert sich die Planbegründung auf Seite 46 unter 6.1.3 uneindeutig: zwar werden Vor- und Rücksprünge bis zu 1,5 m Tiefe über maximal ein Drittel der Hausseitenlänge erlaubt, wiederum mit ausdrücklicher Ausnahme der Baulinie an der Nibelungenstraße.

Mit justiziablen Schlechtleistungen Deines Architekten wirst Du obwohl ich außer Abstand wenig von ihm halte, wohl den Atem für zwei oder drei Instanzen (und einen fähigen Gutachter) brauchen. Soweit ich die zwischenzeitlichen weiteren Beiträge bis hier alle gelesen habe, bleibt Dir also nur, künftig dominanter aufzutreten - übe also vor dem Spiegel, daß Du nicht Untertanin, sondern Auftraggeberin bist.
K a t j a27.02.23 05:56
Ich bezweifle weiter, dass dies das Resultat eines Architekten ist. Derart grobe Schnitzer passieren einem nach 4 Jahren Studium selbst bei mutwilliger Ignoranz nicht.
s_mhofma27.02.23 08:55
Vielen lieben Dank für die Hinweise.
Ich nehme das mit uns wir besprechen nochmal ob wir das Haus etwas schmaler machen und wo die beiden Stellplätze hinkommen. Ebenso ein Fenster in der Küche damit es kein "schwarzes Loch" ist.
Also nochmal, DANKE!

Außerdem nehme ich noch mit:
-Anzeige gegen den Architekten zu erstellen, der eig kein Architekt ist. Denn diesen Grundriss kann niemals ein Architekt erstellt haben.
Als Vorwurf: Garage falsch geplant und Kinderzimmer ist eine Abstellkammer mit fast 14 qm. Wow...merkt ihr selbst oder?

-Ich muss üben dominanter aufzutreten? Wo in aller liebe liest du hier heraus wie mein Auftreten ist? Also bitte, solche Sachen einfach weglassen, das hat nichts hier mit dem Thema oder sonst was zu tun.

Ich bin froh, dass ich selbstbewusst bin, dass mir viele dieser Sätze hier egal sind, sei es in Bezug auf mein Auftreten oder in Bezug auf den Grundriss. Rege ich mich aber darüber auf, wie man sowas überhaupt schreiben kann? Ja, leider!
Aber ja, es ist ein anonymer Raum hier und manche hier nutzen es aus. Bitte lernt einfach mal etwas dazu.

Aber dennoch kann ich hier manche Sachen mitnehmen, und dafür Danke!
hanghaus202327.02.23 09:40
Ich habe jetzt nicht Alles gelesen, aber mit 10 m Breite geht es schon.



Lageplan eines Grundstücks mit Pool 8x12 m, Gebäuden in Blau, Rot, Gelb.



Wo findet man die aktuellen Grundrisse?
s_mhofma27.02.23 09:52
Im ersten Beitrag. Die länge unten Beträgt etwas mehr als 17 Meter
hanghaus202327.02.23 10:01
s_mhofma schrieb:

Im ersten Beitrag. Die länge unten Beträgt etwas mehr als 17 Meter
Ich hätte gedacht es sind 16,92m

Du hast die ganzen Bemerkungen noch nicht berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet?


Bei Straßengebundener Ausrichtung zeigt man mit der Frontansicht sein Gesicht. Das ist nicht gerade eine Meisterleistung des Architekten.
architektenstellplätzegaragegrundriss