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ᐅ Grundriss 175qm Satteldach ohne Keller


Erstellt am: 24.02.2023 20:55

s_mhofma 26.02.2023 15:03
11ant schrieb:

Na, Du bist mir ja eine ganz lustige. Kommst in Beitrag #45 ganz en passant als fröhlich pfeifender Hans Guckindieluft mit einer dicken Bombe an Informationen rüber: daß Dein Grundstück von Knödellinien eingeschlossen allein den Planbereich MI3 bildet, planoben für zwei Grundstücke vmtl. ein WA1 (dahinter dann jedenfalls ein WA2) angrenzt, die hinteren zehn Meter Deines Grundstückes außerhalb der Baugrenze liegen (so viel also zu Deinem Traum vom Pool), und beim Nachbarn planlinks sogar ein Sonderbaufenster Ga/Cp bis an Deine Grenze anschließt. Dann sieht man noch bei Dir planlinks und beim Nachbarn 315/2 planoben einen drei Meter breiten Winkel - fehlt bloß noch, daß da ein GFL-Recht draufliegt. Wenn Katja meint, hier sei sich mit dem Bebauungsplan kaum befaßt worden, ist das noch bis an die Zerreißgrenze freundlich formuliert !

Nein, da kann man nicht "trotzdem bewerten, ob die Fenster Sinn machen". Wie ein Architekt ein Haus eigenmächtig drehen und die Treppe ändern kann, ist mir schleierhaft und erscheint mir als Steilvorlage für eine Kündigung seines Vertrages. Wo ist Euch der denn zugelaufen ?


Abgesehen davon, daß ich nach so vielen so mächtig spät eingestreuten essentiellen Informationen garkeine Lust verspüre, mich mit dem Grundriss analytisch zu beschäftigen: der Architekt ist absolut ohne Frage austauschbedürftig, und mit einem richtigen Architekten startet man unbedingt immer neu, also ohne den "Virenträger Altplan" in die Arbeit mit ihm hineinzuschleppen. Maximal den Entwurf von kann man - aber erst nach seinem ersten Vorentwurf ! - in die Diskussion mit ihm einbringen. Im Kreis HP habe ich noch keinen Architekten "auf Lager", gehe Dir aber gerne einen suchen.
Es tut mir wahnsinnig leid, aber ich verstehe die Hälfte davon nicht.
Was heißt das alles konkret?
Sorry, wir haben einen Architekten hier in Stuttgart genannt bekommen. Natürlich bin ich davon ausgehenden, dass der sich mit dem Bebauungsplan auseinandersetzen wird. Davon kann man doch als Laie ausgehen oder?
und ja, es ist das erste Haus was wir bauen.
Dass das Grundstück doof ist, hab ich verstanden. Aber die anderen Sachen oben verstehe ich leider nicht. Kannst du das nochmal anders erklären?
Danke

K a t j a 26.02.2023 16:47
Das Grundstück ist nicht doof. Der Bebauungsplan ist vielleicht ein bissl streng, aber dafür wohnt Ihr eben in Stadt.

Auszug:
"...Baulinie entlang der Nibelungenstraße sowie die Baulinie entlang der Heinrichstraße südlich Hagenstraße. Hier ist eine Überschreitung der Baulinie oder ein Zurückspringen hinter die Baulinie unzulässig."

Also Rücksprünge sind in der Nibelungenstr. tatsächlich nicht erlaubt.

Ich frage mich, ob damit gleichzeitig die Form des Hautgebäudes festgeschrieben wird? Was ist, wenn ich ein 3-Giebelhaus bzw. Zwerghaus errichten möchte? Wird der 3. Giebel dann als Rücksprung interpretiert?
Ist eine einstöckige Bauweise an der Baulinie, woran sich eine zweigeschossige Bauweise im hinteren Teil anschließt auch ein Rücksprung?

Mir scheint, die Auslegung des B-Plans ist doch sehr schwammig und unterstützt die Stadt dabei, alles abzulehnen, was denen optisch nicht zusagt. Wenn ich mir Nummer 101 und 103 ansehe, dann könnte man da streng genommen auch von einem Rücksprung in L-Form reden. Darf man also annehmen, dass man hier auch so bauen könnte - nur kleiner?
Schade, dass Dimeto nicht hier ist.

K a t j a 26.02.2023 16:52
wie ist denn Euer Budget?

s_mhofma 26.02.2023 17:09
K a t j a schrieb:

wie ist denn Euer Budget?
500.000€ für das Haus ohne Keller.

kbt09 26.02.2023 17:42
, ... ihr habt euch ja jetzt mal mit dem Bebauungsplan beschäftigt. Da bin ich schlecht drin. Kann da jetzt mit 2 Vollgeschossen geplant werden? Oder muss Kunstgriff über 180cm Kniestock oder so sein? Danke 🙂

K a t j a 26.02.2023 18:30
kbt09 schrieb:

, ... ihr habt euch ja jetzt mal mit dem Bebauungsplan beschäftigt. Da bin ich schlecht drin. Kann da jetzt mit 2 Vollgeschossen geplant werden? Oder muss Kunstgriff über 180cm Kniestock oder so sein? Danke 🙂
• maximal zulässige Traufhöhe = 7 m
• maximal zulässige Firsthöhe = 12 m
...soweit ich das erlesen konnte.

Das sollte für 2 Geschosse bequem reichen.
baulinierücksprunggrundstückbauweise