Gebührenbescheid zum Bauantrag

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B

BW MR BW MR

Hallo,

hat jemand schon mal gegen den Gebührenbescheid vom Bauantrag einspruch eingelegt und recht bekommen?

Folgender Fall:
Der Hausbaupreis vom Bauantrag wurde nicht genommen weil er zu günstig scheint,
so hat das Amt ihn um 70.000€ erhöht und auf dieser Grundlage die Gebühr berechnet.

Bevor jetzt einer sagt der Preis vom Bauantrag wäre geschönt nein es ist der wirkliche Preis!

Gruß
 
I

Isokrates

Hallo,

Das Vorgehen in deinem geschilderten Sachverhalt stellt sich ganz einfach dar.

Du legst Einspruch gegen den Gebührenbescheid, Form und Frist gerecht, ein mit der Begründung der im Bauantrag angegebene Preis ist der tatsächliche Preis, die Erhöhung ist rechtswidrig (materiell rechtlich falsch) und als Nachweis legst du deinen Bauvertrag bei, aus dem der tatsächliche Preis hervorgeht.
 
B

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Hallo,

Das Vorgehen in deinem geschilderten Sachverhalt stellt sich ganz einfach dar.

Du legst Einspruch gegen den Gebührenbescheid, Form und Frist gerecht, ein mit der Begründung der im Bauantrag angegebene Preis ist der tatsächliche Preis, die Erhöhung ist rechtswidrig (materiell rechtlich falsch) und als Nachweis legst du deinen Bauvertrag bei, aus dem der tatsächliche Preis hervorgeht.
Falls sie den Einspruch ablehnen was könnte das an Gebühr kosten?
 
F

Fuchur

Schau mal vorher genau in die Gebührenordnung rein, zumindest hier bei uns interessiert der Baupreis nicht, sondern es werden fiktive Rohbausummen aus den Volumen berechnet und herangezogen.
 
T

Tom1978

Die Frage ist immer wie schnell Du den Bauantrag durchbekommen möchtest. Bis die Entscheidung über den Hauspreis gefällt wird, kann bereits das Jahr 2022 angefangen haben. Und wir sprechen hier über paar Hundert Euro. Ist die Frage was wichtiger ist...
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
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