Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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W

willi22

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil; ich bin seit nahezu 16 Jahren offiziell in diesem Job unterwegs
Sorry, dass ich mir nicht alles durchlese bzw. Profile checke- eine Antwort auf meine Frage war das trotzdem nicht- d.h. Du hast schon mehrere hier beschriebene Konstellationen begleitet und da lief immer alles glatt?
Wir haben ohne Keller gebaut und müssen uns gerade massiv gegen eine unsachgemäße Unterfangung wehren- auch wenn man im Recht ist, kostet das erst einmal viel Zeit, Nerven und Geld. Das zu dem Thema das ist des Nachbars Problem- das wird sehr schnell zum eigenen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sorry, dass ich mir nicht alles durchlese bzw. Profile checke- eine Antwort auf meine Frage war das trotzdem nicht- d.h. Du hast schon mehrere hier beschriebene Konstellationen begleitet und da lief immer alles glatt?
Es ist bedauerlich, dass heute kaum mehr Einer liest, denn dann würde manche Antwort sicher anders geschrieben.

Wenn ich poste, dass ich schon lange in diesem Job unterwegs bin, dann bedeutet das zwangläufig, dass mir kaum noch etwas fremd ist. Glatt läuft bei einem BV in ganz, ganz wenigen Fällen "Alles" - dafür sind einfach zu viele Menschen am Bau eines Einfamilienhaus beteiligt. Ich habe schon genug erlebt, worauf ich auch hätte verzichten können

Wir haben ohne Keller gebaut und müssen uns gerade massiv gegen eine unsachgemäße Unterfangung wehren- auch wenn man im Recht ist, kostet das erst einmal viel Zeit, Nerven und Geld. Das zu dem Thema das ist des Nachbars Problem- das wird sehr schnell zum eigenen.
Ich habe mir schon gedacht, dass da irgendwo der Hund begraben liegt. Vielleicht schreibst Du einmal wo das Problem liegt? Dann kann ich Dir vielleicht auch Deine Eingangsfrage beantworten und Lösungsansätze anbieten - sofern ich Vergleichbares schon begleitet habe.

Freundliche Grüße
 
W

willi22

Vielleicht schreibst Du einmal wo das Problem liegt?
O.k. hier eine kleine Kurzzusammenfassung, wobei dies sicherlich eine Extrembeispiel ist: Nachbar fängt mit der Unterfangung unseres Hauses ohne Vorinformation und Vorankündigung an und nimmt hier schon erste Beschädigungen vor (ohne diese zu bezahlen geschweige denn eine Sicherheit zu hinterlegen). Diese Arbeiten mussten gerichtlich gestoppt werden. Später vorgelegte Planungen stellten sich laut unseren Fachleuten als grob fehlerhaft heraus (wie auch die gegrabenen Löcher) und es sollten noch weitere Teile unseres Hauses beschädigt werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte aus Sicht der Fachleute keine fachgerechte Planung vorgelegt werden- alle Verhandlungen sind gescheitert, jetzt entscheiden die Gerichte (in Baden Württemberg).
 
B

Bauexperte

Hallo,

O.k. hier eine kleine Kurzzusammenfassung, wobei dies sicherlich eine Extrembeispiel ist ....
Ja, das ist ein extremes Beispiel und das hatte ich auch noch nicht; ich habe zwar aktuell Probleme mit dem schlimmsten BU der mir seit langem untergekommen ist, ein anderes Haus hat er allerdings noch nicht abgegraben.

Du sprichst davon, dass jetzt die Gerichte entscheiden - die gute Nachricht: wenn sie zu Deinen Gunsten entscheiden, bekommst Du Deine ausgelegten Kosten erstattet, solange Du Dich nicht auf einen Vergleich einläßt - es liest sich anhand Deiner spärlichen Auskünfte allerdings so, dass aktuell "Gefahr im Verzug" zu sein scheint. Hat Dein RA in dieser Richtung etwas unternommen? Wie ist der aktuelle Bautenstand des Nachbarn?

Freundliche Grüße
 
A

andi112

Danke für die Antworten und die rege Diskussion - alles sehr interessant auf was für Probleme man kommen kann.

Kurz zurück zur Eingangsfrage: Ich habe nun über Umwege erfahren, dass der Nachbargrundstücksbesitzer auch einen Bauantrag - allerdings kurz nach mir - eingereicht hat. Jetzt weiss ich auch warum er auf meine Anfragen nicht reagiert hat: Er wollte mich hinhalten damit er zuerst seinen Bauantrag einreichen kann.

Meine Sorge ist nun die: Wenn ich, aus irgendwelchen Gründen, meinen Bauantrag verändern muss (zu hoch oder zu breit oder Dachneigung, etc....), verliere ich die Stellung des zuerst eingereichten Bauantrages und muss mich nur noch am Nachbar richten der wie gesagt nach mir eingereicht hat?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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