Frage zum Grundstück im Außenbereich

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B

Bamue89

Hallo,

wie der Titel schon sagt, geht es um eine Bebaubarkeit eines Grundstücks im Außenbereich. Wir besitzen ein relativ großes Grundstück in Randlage. Zum Teil ist es mit alten Stallungen bebaut. Diese liegen laut Flächennutzungsplan im Baugebiet. Ich würde gerne auf dem anderen Teil, der im Außenbereich liegt und somit laut Flächennutzungsplan nicht mehr Baugebiet ist, ein Einfamilienhaus errichten. Nun zum Problem ist es möglich dass ein Flurstück zugleich Bau und Landwirtschaftliche Fläche ist ? Oder kann ich da rein rechtlich etwas erwirken?

Zum Verständnis das Flurstück ist so groß, dass es vom Bauland im Innenbreich in den Außenbereich ragt.

Ich weis ist bestimmt schwierig vorzustellen ! :/ Fragt einfach wenn es Verständnisprobleme gibt.
frage-zum-grundstueck-im-aussenbereich-85418-1.png
Hoffe ihr könnt mir trotzdem nen guten Rat geben. Danke

lg
 
W

Wastl

Das kommt öfters vor (gerade in Randlage) dass eine Flurnumnmer sowohl Bauland, wie auch Acker/ sonstiges Land beinhaltet.
Bei uns in der Gemeinde war es gängige Praxis ALLE Anträge rigoros abzulehnen, die außerhalb des Baulands waren. Egal ob Begründungen: Meine Sohn / Tochter will bauen, zu klein, blabla- es wurde alles ignoriert. Waren aber alles Einzelfallentscheidungen.
Vielleicht funktioniert bei dir der Antrag, oder du versuchst einen Kuhhandel: Verzicht auf Bebauung im vorderen Bereich um die Fläche die hinten bebaut wird?
Meist ist das Problem: Gleichbehandlung! Wenn sie es dir erlauben müssen sie es allen erlauben und damit wird der Ortsrand immer weiter nach außen geschoben. Da wird es dann schwierig für die Gemeinde eine Grenze zu definieren,...
 
D

DG

Hallo Bamue,

das wird schwierig, es sei denn, Ihr könnt auf Grund eines landwirtschaftlichen Betriebes ein sog. privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich begründen.
Alles andere wird wohl abgelehnt werden.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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