Ich denke der Grundstückseigentümer sollte das schriftlich machen, so können sich am Ende alle Beteiligten auf eine Antwort berufen.Sprich im ersten Schritt an die Baubehörde wenden und mündlich erfragen, ob das grundsätzlich möglich ist? Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
nach langem Suchen haben wir nun die Möglichkeit erhalten ein Grundstück in unserer Gemeinde zu erwerben. Da das Grundstück in keinem Baugebiet o.ä. liegt, würden wir vor dem Kauf gerne eine Bauvoranfrage stellen. Da wir jedoch noch keinen konkreten Hausentwurf haben, stellt sich für uns die Frage, welche Angaben für eine Voranfrage überhaupt nötig bzw. empfehlenswert sind, konkret:
- Muss das Grundstück vorab vermessen worden sein oder reicht eine ungefähre Angabe der Grundstücksmaße?
- Ist eine Voranfrage zwingend über einen Architekten resp. den Bauträger zu stellen bzw. empfiehlt sich das?
- Ist für die Anfrage eine Einwilligung des Eigentümers notwendig?
- Wie detailliert müssen die Angaben zu dem geplanten Haus sein? Reichen ggf. auch Angaben wie: 1,5-geschossig, Satteldach, Grundfläche etc.?
Du schreibst, das Grundstück läge am Ort, wo Du schon ansässig bist. Das sollte genügen, um die Perspektiven vor Ort zu kennen. Und Du schreibst, es solle ein Baugebiet entstehen. Was Du nicht schreibst, ist: was ist da denn jetzt ?Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
Und die mögliche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie Abstandsregeln und B-Pläne abfragen.Ich würde als erstes mal wissen wollen, ob man das Grundstück so einfach teilen kann/darf. Kenne einen Fall, da wurde ein Grundstück mit Teilungsabsicht gekauft und diese dann durch die Gemeinde verhindert.