Bauvoranfrage Grundstückskauf: Was gilt es zu beachten?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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L

la-ma-ma

Sprich im ersten Schritt an die Baubehörde wenden und mündlich erfragen, ob das grundsätzlich möglich ist? Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
 
H

HnghusBY

Sprich im ersten Schritt an die Baubehörde wenden und mündlich erfragen, ob das grundsätzlich möglich ist? Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
Ich denke der Grundstückseigentümer sollte das schriftlich machen, so können sich am Ende alle Beteiligten auf eine Antwort berufen.
 
O

Oberhäslich

Ja du kannst die Bauvoranfrage selber stellen, habe ich auch gemacht. Dabei muss du Fragen stellen, die mit ja oder nein beantwortet werden können. Nutze am besten den Vordruck vom zuständigen Bauamt.
Erstmal ist wichtig ob das Grundstück nach §34 bebaut werden darf oder es einen Bebauungsplan gibt. Ich tippe auf ersteres. Dann schaust du dir den Flächennutzungsplan an ob das Grundstück überhaupt Wohnbaufläche oder Gartenfläche o.ä. ist. Wenn es ein Wohn- oder Mischgebiet ist, dann kannst du dort ein Haus hinbauen. Über die Kriterien des Hauses findest du dann zusätzliche Angaben im Flächennutzungsplan oder der Bodenrichtwertkarte z.B. Anzahl Vollgeschosse oder Grundflächenzahl etc.
Wenn du Hilfe brauchst, dann ruf im Bauamt an. Du kannst auch Zeichnungen einreichen und Fragen ob das Haus so auf dem Grundstück gebaut werden dürfte. Da muss man auch auf die Fragestellung etwas achten, dafür gibt es genug Bsp. im Internet.
 
O

Oberhäslich

- Muss das Grundstück vorab vermessen worden sein oder reicht eine ungefähre Angabe der Grundstücksmaße?
Ich denke mal du gibst die Flustücksnummer an. Ob es dann kleiner wird ist egal, die Größe ist uninteressant außer du musst dich an eine Grund- oder Geschossflächenzahl halten.
- Ist eine Voranfrage zwingend über einen Architekten resp. den Bauträger zu stellen bzw. empfiehlt sich das?
Siehe oben. Es können auch Privatleute. Architekten wissen aber wie sie die Fragen korrekt stellen müssen.
- Ist für die Anfrage eine Einwilligung des Eigentümers notwendig?
Du musst ein berechtigtes Interesse haben, z.B. als Käufer des Grundstücks
- Wie detailliert müssen die Angaben zu dem geplanten Haus sein? Reichen ggf. auch Angaben wie: 1,5-geschossig, Satteldach, Grundfläche etc.?
Das bleibt dir überlassen. Von "Kann man dort ein Haus mit Satteldach bauen?" bis "Kann das Haus ein Regenfallrohr aus gedreckseltem Fichtenholz in der Farbe lila haben?" ist alles möglich.
 
11ant

11ant

nach langem Suchen haben wir nun die Möglichkeit erhalten ein Grundstück in unserer Gemeinde zu erwerben. Da das Grundstück in keinem Baugebiet o.ä. liegt, würden wir vor dem Kauf gerne eine Bauvoranfrage stellen. Da wir jedoch noch keinen konkreten Hausentwurf haben, stellt sich für uns die Frage, welche Angaben für eine Voranfrage überhaupt nötig bzw. empfehlenswert sind, konkret:
- Muss das Grundstück vorab vermessen worden sein oder reicht eine ungefähre Angabe der Grundstücksmaße?
- Ist eine Voranfrage zwingend über einen Architekten resp. den Bauträger zu stellen bzw. empfiehlt sich das?
- Ist für die Anfrage eine Einwilligung des Eigentümers notwendig?
- Wie detailliert müssen die Angaben zu dem geplanten Haus sein? Reichen ggf. auch Angaben wie: 1,5-geschossig, Satteldach, Grundfläche etc.?
Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.
Du schreibst, das Grundstück läge am Ort, wo Du schon ansässig bist. Das sollte genügen, um die Perspektiven vor Ort zu kennen. Und Du schreibst, es solle ein Baugebiet entstehen. Was Du nicht schreibst, ist: was ist da denn jetzt ?

Vom noch nicht einmal abgeteilten Grundstück stellt am besten der Verkäufer die Frage (da sie ja nur für ein existentes Flurstück beantwortbar ist), ob auf dem zu verkaufen beabsichtigten Teil Hoffnung auf ein Baufenster besteht. Die von Dir oben genannten Angaben sind ausreichend, um die Frage stellen zu können. Ein Architekt ist dafür formell noch nicht notwendig, aber man muß schon maßstabsgerecht einzeichnen können, wo das Ganze in etwa hin soll.

Schaue hier im Forum mit den Suchbegriffen Bauland, Bauerwartungsland, Innenbereich, Einfügungsgebot, faktisches Baufenster und dergleichen - dann kannst Du schon sehr viel Antworten auf den prinzipiellen Ablauf finden. Ist es jetzt ein §34-Gebiet aber eindeutig Bauland und Du willst nur noch vor der Aufstellung des Bebauungsplanes bauen, dann sind Deine Chancen recht gut. Ist ggf. auch nur der von Dir begehrte Teil des Grundstückes noch Außenbereich, dann kannst Du noch mindestens fünf Jahre nur träumen. Ich muß da wohl mal einen Beitrag drüber machen, was für eine schwere Geburt heutzutage ein Bebauungsplan ist, wenn man aktuell dort noch eine Pferdekoppel hat. Käufer wie Verkäufer träumen da sehr naiv. Es genügt (auch) nicht, daß der Bauer bloß einen Zaun hinter seiner Scheune zieht und alles was er nicht mehr braucht verkauft. Ohne Erschließung keine Aussicht auf Baugenehmigung. Wenn der Status des Grundstückes noch nicht "stimmt", kann auch das Bauamt nur sehr vage bis ausweichende Antworten geben. Schaue hier in ähnliche Threads, welche Hausaufgaben die Fragesteller gesagt bekommen haben.

Dir kann entschieden genauer geantwortet und geraten werden, wenn Du einen (ausreichend großräumigen) Auszug aus Luftbild und Katasterplan zeigst und Dich auch über den Status des Grundes im Flächennutzungsplan schlau machst.
 
S

Schorsch_baut

Ich würde als erstes mal wissen wollen, ob man das Grundstück so einfach teilen kann/darf. Kenne einen Fall, da wurde ein Grundstück mit Teilungsabsicht gekauft und diese dann durch die Gemeinde verhindert.
Und die mögliche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie Abstandsregeln und B-Pläne abfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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