Finanzierung - Beleihungswert

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S

StarAce

Hallo,

kurze Frage zum Thema Beleihung:

Wenn ein bezahltes Grundstück vorhanden ist (z.B. Kaufpreis 100.000 €), das Haus 350.000 € kostet und 260.000 € Darlehen benötigt werden - dann legt die Bank doch das Gesamtvolumen zugrunde, sprich 100.000 € + 350.000 € = 450.000 € und rechnet davon die 262.000 €, oder? Die Beleihung betrüge dann 58,22%. Es wird doch nicht nur vom Haus selbst ausgegangen (nur für das wird ja das Darlehen benötigt), denn dann betrüge die Beleihung ja 74,88% - aber dass das Grundstück (und Eigenkapital) nicht berücksichtigt wird, kann ja eigentlich nicht sein.

Kann mir da einer weiterhelfen?

Gruß,
StarAce
 
G

GeorgPuetz

Ihre Berechnung ist soweit korrekt. Es wird der Gesamtwert / Verkehrswert der Immobilie inkl. Grundstück berücksichtigt. Je nach Geldgeber wird eventuell noch ein pauschaler Abschlag von 10 bis 15 % runter gerechnet.

Es gibt Banken, die dafür bekannt sind, mit sehr günstigen Konditionen zu werben. Werden die Unterlagen eingereicht, wertet die Bank das Objekt dann sehr "vorsichtig" ein. Das ergibt dann einen hohen Beleihungsauslauf und futsch sind die guten Konditionen. Hat System.
 
S

Sheva

Meine Frage zielt in eine ähnliche Richtung:

Wenn ich z.B. 70.000,- € Eigenkapital habe, Haus kostet 185.000,- €, Grundstück 65.000,- €.
Bedeutet zunächst einmal 28 % Eigenkapital.

Werden dann denn die Baunebenkosten anteilig auch mit in den Objektwert reingerechnet ? Weil Anschlüsse, Pflasterung, etc. ja auch den Wert des Hauses ausmachen.

Oder anders betrachtet: Wenn ich mein Eigenkapital nehme, um Nebenkosten zu tilgen, gilt es dann für die Bank noch als Eigenkapital oder wird das eh vorausgesetzt ?
 
B

Britta78

Hallo Sheva,
unsere Bank hat unser Eigenkapital komplett auf die Nebenkosten angerechnet, bzw. anerkannt. (Also Notar, Grunderwerbsteuer etc. sogar unsere Notarkosten für die Gütertrennung, welche ja nicht zwingende Voraussetzung gewesen ist ...)
Ob das aber nun bei jedem Finanzierer so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber so wie ich denke, sollte es anerkannt werden, soweit es sich um Kosten rund um den Hauskauf/Hausbau dreht.

LG Britta
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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