Eventuell zu Unrecht erhobene Erschließungskosten der Gemeinde

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M

Moerfel22

Hallo zusammen,

wir haben vor gut zwei Jahren ein Grundstück gekauft wo mittlerweile auch die Baugenehmigung bewilligt ist und die ersten Spatenstiche erfolgt sind.

Erstmal zum Sachverhalt:
Das Grundstück ist 50m in einer Seitenstraße wo kein Kanal und Wasser gelegen hat.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, hieß es damals, das Grundstück gilt für Sie als erschlossen und es wurden auch schon jegliche Anschlussgebühren für das Grundstück erhoben.
Jetzt lief die Baugenehmigung aber unter §35 bauen im Außengebiet, was prinzipiell ja heißt, es ist kein offizielles Bauland und die Kanäle und Wasserleitung haben wir jetzt auch extra ans Grundstück legen lassen.

Jetzt die Frage, seid ihr der Meinung die Gemeinde muss uns die gezahlten kosten für das angeblich erschlossene Grundstück zurück zahlen, die sie ja schon erhoben haben?

Gruß Marvin
 
11ant

11ant

Erstmal zum Sachverhalt:
Das Grundstück ist 50m in einer Seitenstraße wo kein Kanal und Wasser gelegen hat.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, hieß es damals, das Grundstück gilt für Sie als erschlossen und es wurden auch schon jegliche Anschlussgebühren für das Grundstück erhoben.
Jetzt lief die Baugenehmigung aber unter §35 bauen im Außengebiet, was prinzipiell ja heißt, es ist kein offizielles Bauland und die Kanäle und Wasserleitung haben wir jetzt auch extra ans Grundstück legen lassen.
Ich sehe da https://www.hausbau-forum.de/threads/planung-eines-grundstueckskaufs-und-400k-budget-fuer-hausbau.41662/ keinen Außenbereich, insofern nach Deiner dortigen Bebilderung das Grundstück von geschlossener Besiedelung gesäumt ist und sogar auf der gegenüberliegenden Straßenseite unmittelbar Nachbarbebauung vorhanden ist.

Erschließung kann nur einmal hergestellt und abgerechnet werden. Aber das ist eher ein Fachanwalts- als ein Forendiskussions-Sachverhalt.
 
K

KarstenausNRW

1. In Eurem alten Thread steht, dass Ihr noch für die Erschließung bezahlen müsst. Wieso soll das jetzt anders sein?
2. Es ist ein Unterschied, ob eine gesicherte Erschließung im 34er Gebiet vorhanden sein muss oder eine ausreichende Erschließung im 35er. Das sind gerade im 35er Einzelfallentscheidungen, wann die Erschließung ausreichend ist. Könnte bei Euch z.B. der Fall sein, dass "nur" noch der Anschluss an Euer Grundstück zu erfolgen hat. Dann aber auf Eure Kosten, da die Gemeinde bereits die ausreichende Erschließung geliefert hat.
3. Das Thema Erschließung ist für jeden Grundstückskäufer ein Pflichtpunkt in einem Kaufvertrag. Was ist denn dort geregelt und festgestellt worden?
4. Ihr habt doch bestimmt die Aussage zur Erschließung von der Gemeinde als rechtssichere schriftliche Aussage vorliegen. Was steht im Schreiben der Gemeinde denn konkret drin?
5. Ich persönlich - nur aufgrund der ganz groben Schilderung von Dir - sehe so gar keinen Grund, warum die Gemeinde Dir Deine Kosten erstatten soll.

Ansonsten Rechtsberatung durch Fachanwalt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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