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ᐅ Erschließung Teilstück eines bebauten Grundstücks


Erstellt am: 22.04.21 13:55

H
honigbiene.007
22.04.21 13:55
Liebe Community,
ich bin neu hier und erhoffe mir ein paar nützliche Tipps.

Wir bekommen von den Eltern meines Freundes ein Teil vom Grundstück, um darauf ein Haus zu bauen. Der Teil wird selbstverständlich noch rechtlich geteilt und geht somit in unseren Besitz über.

Nun wollen wir uns über die anderen nötigen Schritte für die Erschließung informieren. Am Grundstück der Eltern liegt eine TW- und Stromleitung an. Internet liegt derzeit auch an, aber wird gerade umgerüstet auf Glasfaser. Abwasser muss über eine Kläranlage abgeführt werden. Es liegt keine Gasleitung an, daher werden wir später mit einer Wärmepumpe bauen. Das Grundstück selber liegt direkt an der Hauptstraße.

Da ich sowas noch nie gemacht habe, wollte ich nun fragen, wie man hier am besten anfängt. Ich habe zwar herausgefunden, dass man die einzelen Versorger kontaktieren muss aber wie (formlos oder direkte Anträge)? Und mit was sollte man anfangen oder kann man alles zusammen beauftragen? Ist es überhaupt üblich, dass wir das selber machen oder müsste das eine Hausbaufirma mit anbieten oder sind die nur dafür zuständig die Grundstücksleitungen dann mit dem Haus zu verbinden?

Zur besseren Orientierung: Wir bauen in Mecklenburg-Vorpommern, LK Rostock

Liebe Grüße


Luftaufnahme eines grundstuecks mit gelber umrandung und texthinweisen grundstueck von uns und haus der eltern
H
Hausbauer2021
22.04.21 14:07
Hallo Honigbiene,

da wir vor einigen Monaten genau das gleiche gemacht haben würde ich dir folgendes raten:

1. Die Stadt (Bauamt) kontaktieren (telefonisch reicht) und versuchen herauszufinden ob einer Bebauung irgendwas im Weg stehen könnte. Die Stadt hat bei uns zumindest eine unverbindliche Auskunft gegeben.
2. Dann die Versorger kontaktieren (ebenfalls telefonisch) und nachfragen ob eine Anschluss an die Leitungen möglich ist (sollte bei euch ja eigentlich kein Problem sein).
3. Macht euch vertraut mit den Bebauungsplänen die für dieses Gebiet gelten. Macht euch Gedanken, ganz grob, wo das Haus stehen soll. Dann könnt ihr nochmals beim Versorger nach Schätzpreisen zum Anschluss fragen. Bitte fragt da vorher nach. Wir haben auch nur etwa 5-8m Leitung zum Haus aber inkl. Wasser und Abwasser kostet uns der Hausanschluss 15k Euro. Also nicht unterschätzen.
4.Wenn das soweit alles geklärt und positiv ist würde ich ein Bodengutachten machen. Kostet ein wenig aber dann habt ihr schon eine Richtung wohin die Reise geht (kosten Tiefbau sowie Keller möglich/wirtschaftlich).
5. Wenn immer noch alles in Richtung weitermachen geht Notariell alles fertig machen und Teilung beauftragen.

Soweit sind wir aktuell und suchen nun einen Bauträger. Ich hoffe ich konnte dir damit schon etwas helfen und ich habe hoffentlich nichts vergessen! Viel Erfolg

Achsoo: Ganz wichtig ihr braucht viel Geduld bei allem 😀
H
honigbiene.007
22.04.21 14:18
Hausbauer2021 schrieb:

5. Wenn immer noch alles in Richtung weitermachen geht Notariell alles fertig machen und Teilung beauftragen.

Lieben Dank, Hausbauer2021

Aber ich muss erst Eigentümer vom Grundstück sein, um es so erschließen zu können (Teilung muss also vollständig bearbeitet sein), richtig? Denn allein die Teiung kann ja Monate dauern und wir möchten natürlich so viel wie möglich zeitgleich in Auftrag geben, damit wir nicht erst in 2 Jahren bauen können und dann nichts mehr bezahlbar ist 🙁 Oder könnten die Eltern bereits als Eigentümer die Erschließung in Auftrag geben?
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11ant
22.04.21 14:20
honigbiene.007 schrieb:

Am Grundstück der Eltern liegt eine TW- und Stromleitung an.
Die Eltern sind hier nicht relevant, da sie nur Nachbarn sind und der Bauplatz selber an die Straße angrenzt. Für Eure Anschlüsse verhält es sich also, als gingen Euch die Eltern nichts an. Kompliziertere Fallgestaltungen wie beim Bauen in zweiter Reihe kommen hier insofern nicht zum Tragen. Wenn umgekehrt das Haus der Eltern seitlich liegende Anschlüsse hat und diese Leitungen unter dem abzuteilenden Grundstücksteil liegen, brauchen sie Leitungsrechte auf Eurem Grundstück. Für die Leitungsführung Eurer Anschlüsse braucht dies aber keine Bedeutung zu haben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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11ant
22.04.21 14:26
honigbiene.007 schrieb:

allein die Teiung kann ja Monate dauern und wir möchten natürlich so viel wie möglich zeitgleich in Auftrag geben,
Frage die Bauherrenberatung des Gas- und Wasserversorgers. Ich würde da Kuddelmuddel erwarten, wenn die (zudem ja selbst auch schon versorgten) Nocheigentümer den Auftrag in die Warteschleife einkippten. Die Straße sieht im Luftbild nach Anliegerstraße aus, da dürften Bauarbeiten nicht durch kleine Zeitfenster für ein Aufreißen - Absperren - Umleiten behindert sein.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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G
Grobmutant
22.04.21 14:34
Wenn ihr eine Förderung der KfW (BEG) in Anspruch nehmen wollt, solltet ihr die Bedingungen genau durchlesen, bevor ihr selbst irgendeinen Auftrag erteilt. Auch Erschließungsverträge können ggf. förderschädlich sein, wenn diese vor der Bestätigung der Förderung erteilt worden sind.
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