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ᐅ Erster Grundriss – bitte um Kritik/Tipps


Erstellt am: 23.08.2015 21:06

ypg 20.05.2016 20:56
Ich hab das schon verstanden. Du planst eine Garage im Norden, damit Du mit dem Hänger in den Garten kommst.
Wir schlagen vor, im Norden die Garage wegzulassen, und Du sagst, dann macht ihr da nen Eingang... Eingang plant ihr doch eh dort, was wäre denn ohne oder mit Garage anders?
Dann würde ich mir überlegen, wie oft man mit einem Hänger in den Garten muss und wieso.
Eine Pflasterung für einen Hänger (1 x im Jahr vielleicht) finde ich übertrieben.
Ob der Eingang im Norden eh sinnvoll platziert ist, ob mit oder ohne Garage, das können wir nicht beurteilen. Für uns gibt es die Option Osten, sollte mit jedem gängigen Grundriss für eine Stadtvilla zu machen sein.

BauRoman 23.05.2016 08:54
kbt09 schrieb:
Was ich mich generell frage, darf man die Garage zur Straße hin auf die Grundstücksgrenze bauen?

Es gibt in erster Linie Abstandsflächen nach Art. 6 Bayer. Bauordnung, die eingehalten werden müssen. In ausgewiesene Baugebiete gibt es den sog. Bebauungsplan. Hier ist explizit, die für das Grundstück einzuhaltende Bebauungsgrenze ausgewiesen.
Falls so einer vorliegt, dann sind die Fragen darin bereits beantwortet.
( Findest du im/auf (Internet/ Gemeinde/ Bauamt/....) )

Es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. Garagen/ Nebengebäude, meistens mit einer Grundfläche bis 20m², die auch Außerhalb der Bebauungsgrenze und an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Zu öfftl. Straßen sollen Sie jedoch 3 m Abstand messen.

BauRoman 23.05.2016 09:12
BauRoman schrieb:
Zu öfftl. Straßen sollen Sie jedoch 3 m Abstand messen.

Ich muss mich korrigieren, bzw. die Definition Abstand zur Straße weiter definieren. Der Abstand beträgt nach wie vor 3 Meter. Allerdings darf ich bei öffentl. Verkehrs-, Grün-, und Wasserflächen die Hälfte der (in diesem Fall) Straßenbreite (Straße + Gehweg) bereits mit einrechnen.

Konkret heißt das, wenn die Straße eine Breite von 6m beträgt, darf ich, wenn im o.g. örtlichem Bebauungsplan nichts anderes vermerkt ist, direkt an die Grenze bauen.

Fazit:
Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, dann lesen!

Project_IV 30.05.2016 22:23
Ja, ein Bebauungsplan liegt vor.
Aus diesem geht zunächst klar hervor, dass der Abstand zwischen Baufenster und Straße im Osten 7 Meter betragen muss. Da die Garagen aber nicht im Baufenster gebaut werden müssen, sind wir m. E. nicht an die 7 Meter gebunden. Ansonsten kann ich keine Angaben im Bebauungsplan finden - somit würde wohl die Regel von BauRoman greifen.

Da das Grundstück im Osten entlang der Straße zu 2/3 deutlich höher liegt als die Straße (und der Höhenunterschied mit Findlingen ausgeglichen wird, kann eh nicht komplett an die Grenze gebaut werden.
Ich habe das jetzt mal mit einer Doppelgarage eingezeichnet - und das Haus bis auf 3 Meter an die Nordgrenze verschoben, da die Einzelgarage dort wegfällt. Die Garage ist etwas nach hinten versetzt, damit zu Straße im Osten eine Art "Wall" entsteht. Der Hof ist aktuell wohl noch etwas überdimensioniert, aber wie bereits geschrieben, möchten wir auf dem Grundstück relativ problemlos rangieren können.

Gleichzeitig habe ich mir auch überlegt, das Haus evtl. an der kurzen Seite um einen Meter zu kürzen (auf dann 8,5 Meter) - um weiteren Abstand zur Nachbarbebauung im Süden zu erhalten (deren Haus hat einen Abstand von ca. 3,5 Metern zu unserer Grenze).
garageneingangbebauungsplangrundstückgartenbebauungsgrenzebaufenster