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ᐅ Grundstück / Bebauungsplan / Stützmauern / Abgrabungen


Erstellt am: 03.10.17 17:45

Kusserob03.10.17 20:01
Es ist auch dahingehend gesehen unfair, weil hier nur die Randgrundstücke des Neubaugebietes betroffen sind.

Und wenn ich mich penibel daran halte, habe ich nur noch 5m Platz hinter dem Haus und die zu errichtende Stützmauer (Hanggrundstück) wäre ca. 1,70m, also auch unzulässig laut Bebauungsplan...
Bau-Schmidt03.10.17 20:03
Andere Überlegung. Nehme ein anderes Grundstück.
winnetou7803.10.17 20:12
Bei mir ist es auch randgrundstück , und wären theoretisch 3,50 breit an allen beiden Seiten .
Zum Glück wurden alle Auflagen nachträglich im b Plan gestrichen mit Ausnahme einer Hecke, damit kann ich leben.
ruppsn03.10.17 20:29
Kusserob schrieb:
Es ist auch dahingehend gesehen unfair, weil hier nur die Randgrundstücke des Neubaugebietes betroffen sind.
Naja, was heißt schon unfair? Versteh mich nicht falsch, ich verstehe Deine Enttäuschung, aber es ist ja nun nicht so, dass der Bebauungsplan geheim gehalten wurde und Du erst nach dem Erwerb darauf hingewiesen wurdest. Oder doch?

Falls nicht, sind es nun mal die Bedingungen vor Ort, wenn sie Dir nicht schmecken, müsstest Du halt auf ein anderes Grundstück ausweichen oder es so zu akzeptieren.

Ist halt schwierig den Bebauungsplan an alle individuellen Wünsche eines Bauherren anzupassen, oder?

Bei uns stehen auch schwachsinnige Dinge drin, bspw. verpflichtend Pultdach, aber max. 16 Grad Dachneigung und Dachpannen/-ziegelpflicht in rot/braunen Tönen. Abgesehen davon, dass zu einem bauhausartigen Haus rote Dachziegel total besch***en aussehen, ist die Regeldachneigung für Dachziegel Minimum 22 Grad. Ergo, wir müssen mit kostenaufwändiger Dachkonstruktion arbeiten, um die Bedingung Ziegel überhaupt erfüllen zu können. Ärgert mich maßlos, sind aber die Forderungen des Bebauungsplan, die ich kannte und zu akzeptieren habe. Und ja, ich würde es mir definitiv anders wünschen...
Alex8503.10.17 20:41
Die "Filetstücke" in unseren Baugebiet liegen in Feldrandlage. Dort ist festgesetzt, eine zweireihige, insgesamt 5m tiefe(!) Hecke zu setzen. Als Abgrenzung des Baugebiets nach außen. Diese Fläche hat einen Gegenwert von gut 30T€ plus Kosten für dieses Heckenmonster.
Die Grundstücke waren natürlich trotzdem schnell verkauft, aber mir gings ums Prinzip. Sowas bescheuertes. Man muss auch nicht alles mit machen.

... in älteren Plänen ist dieser Grünstreifen noch der Stadt zugeschlagen worden. Irgendein Schlaubi kam dann wohl auf die Idee, die Fläche mitzuverkaufen und gleich noch die Betriebskosten zu sparen 🙂
Nordlys04.10.17 14:19
Zum TE. Wäre ich auf deinem Bauamt, würde ich Dir sagen. Sie müssen eben kleiner, schmaler, anders bauen, dann klappt es auch mit Terrasse und Stützwinkeln, trotz des Randstreifens, der nun mal tabu ist. Auch jenseits des Baufensters liegt, und somit auch ohne Auflagen tabu wäre.
Fazit, das Grundstück und das geplante Gebäude beissen sich.
Zu Alex. Das was Du da erzählst ist Frechheit. Und ich wette, 2027 stehen da diese Hecken nicht, und keinen kümmerts. Karsten
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