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ᐅ Einfamilienhaus 180-190qm auf 10x20m Baufenster, erster Entwurf GU


Erstellt am: 28.10.19 12:32

RomeoZwo31.10.19 11:34
ypg schrieb:

Ich bin jetzt auch tatsächlich irritiert um die Lage der Garage an der Straße.
In meiner SKIZZE soll das ein Carport sein ... wurde vom TE auch so erwünscht. Habs nur auf die schnelle anders gezeichnet. Das ist ja kein fertiger Entwurf, sind ja auch nicht alle Türen und kaum Fenster enthalten, nur mal eine Idee der Raumanordnung ...

Ach ja, nach Bebauungsplan dürfen Garagen mit einem Abstand von 1,5m von der Grundstücksgrenze gebaut werden. Stellplätze (auch überdacht) dürfen maximal 6m von der Grundstücksgrenze entfernt liegen (da ist mir noch nicht klar ob damit gemeint ist, dass der Stellplatz innerhalb der 6m liegen muss oder spätestens nach 6m anfangen muss.
Climbee31.10.19 11:44
aero2016 schrieb:

Richtig, Miele Kühlschränke sind von Liebherr. Aber die von Miele werden günstiger verkauft.
Muß man immer schauen. Für den Kühlschrank haben wir weniger gezahlt, weil wir alle Küchengeräte zusammen von Miele geordert haben - da gab's dann einen netten Rabatt. Mein TK-Schrank ist auch tatsächlich von Miele und war deutlich billiger als alle vergleichbaren Modelle weil wir da einen Restposten ergattert haben. So sind wir, eher durch Zufall, durchgängig bei Miele gelandet.
kaho67431.10.19 11:54
ypg schrieb:

Mir persönlich fehlen Grundstückmasze!
Naja, willkommen bei schätzen Sie mal!
Wenn das Grundstück 470m² hat (geh mal von ner vergessen 0 in #1 aus) und die Breite bei etwa 16 liegt, müsste die Tiefe bei ca. 29,375m liegen.

werfe auch mal ne Skizze hin mit der Carport-Ecke. Fenster fehlen noch fast überall. Planoben ist Süd-West.



Grundriss eines Hauses mit Wohnzimmer, Esstisch, Büro, Technik, Diele und Garage.


Grundriss eines Hauses: Flur, Treppenhaus, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Waschraum, Bad, Sauna.


Bleibt die Frage, ob man die ausgebissene Ecke wirklich braucht und nicht lieber die ganze Hütte gen Süden verschiebt und das Carport davor setzt. Wobei wir wieder bei der Schätzfrage und der Größe des Gartens wären.
Escroda31.10.19 14:08
RomeoZwo schrieb:

dass Garagen minimal 1,5m von der Straße entfernt sein dürfen
Ja, das ist aber der seitliche Mindestabstand. Zur Straße gilt die Garagenverordnung:
§ 3 Zu- und Abfahrten
(1) Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Dies gilt nicht für offene Kleingaragen, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.

Womit gleichzeitig die Frage geklärt ist, ob ein Carport direkt auf der Straßenbegrenzungslinie stehen darf.
Builderbob schrieb:

Das ist in der Tat nicht eindeutig formuliert.
Ach, diese Stadtplaner. Aber wenigstens ist es in der Begründung besser formuliert:
... dass im Allgemeinen Wohngebiet außerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche nur offene und überdachte Stellplätze bis zu einer Tiefe von 6,0 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, zulässig sind.
Für deine Planung ist das aber gar nicht relevant, da Du die Stellplätze ja im Norden anordnen willst und dort nach 3m hinter der Straßenbegrenzungslinie sowieso deine überbaubare Fläche beginnt.
Builderbob31.10.19 14:58
ypg schrieb:

Hattest Du jetzt eigentlich die Gesamtmasze des Grundstücks inkl Baufenster und Anfahrt parat?

Wie schon im Eingangspost geschrieben, "[...] wird das Neubaugebiet momentan noch vermessen und anschließend werden die Flurstücke neu geordnet. Einen amtlichen Lageplan des Grundstücks gibt es daher noch nicht, sondern nur den beigefügten Bebauungsplan-Ausschnitt (gestrichelte Linien = Grundstück-Grenzen)."

Das ist leider nach wie vor der aktuelle Stand. Wenn ich die Maße im Bebauungsplan händisch ausmesse, komme ich auf eine Grundstücksbreite an der Straße von 12m, an der Südwestseite 16m. Die Länge beträgt im Nordwesten 29,25m und im Südosten 25,3m. Die schräge Kante im Osten ist 5,5m lang. Sorry, genauere Zahlen gibt es leider zurzeit noch nicht.

Das Baufenster (blau) ist 13x20m, abzüglich der 3m Abstandsfläche nach Landesbauordnung also 10x20m.
kaho674 schrieb:

Wenn das Grundstück 470m² hat (geh mal von ner vergessen 0 in #1 aus)
Nach der Planung der Gemeinde sollen es ca. 479qm sein...
ypg schrieb:

Ich bin etwas entsetzt, dass es so etwas noch gibt: der waf setzt ja voraus, dass der Mann etwas für sich entscheidet, auswählt oder plant, die Frau dann sagen darf, wie ihre Einschätzung über diese Anschaffung ist.
Sorry war vielleicht etwas salopp ausgedrückt, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass die Skizzen von RomeoZwo (noch mal danke dafür!) meiner Frau nicht gefallen haben. Selbstverständlich planen und entscheiden wir gemeinsam, was wir am Ende bauen...
Builderbob31.10.19 15:22
kaho674 schrieb:

werfe auch mal ne Skizze hin mit der Carport-Ecke.
Auch dir vielen Dank, echt super dass ihr euch alle die Mühe macht!
kaho674 schrieb:

Bleibt die Frage, ob man die ausgebissene Ecke wirklich braucht und nicht lieber die ganze Hütte gen Süden verschiebt und das Carport davor setzt.
Vom Baufenster dürfte das Verschieben passen. Wenn ich richtig gerechnet habe, wären wir zB. bei deiner Skizze bei 6m + 13,3m = 19,3m. Blieben noch knapp 10m Tiefe für Terrasse und Garten. Wenn ich für die Terrasse mal 3-4m ansetze, bleiben noch 6-7m für den Garten... ops:
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