ᐅ Erster Grundriss – bitte um Kritik/Tipps
Erstellt am: 23.08.15 21:06
ypg19.05.16 22:52
??? Wieso???
Wenn DG im Osten, habt ihr doch für einen Anhänger die Möglichkeit, in den Garten zu düsen
Wenn DG im Osten, habt ihr doch für einen Anhänger die Möglichkeit, in den Garten zu düsen
kbt0920.05.16 06:29
Sehe ich wie Yvonne, im Westen wäre doch dann Platz genug.
Was ich mich generell frage, darf man die Garage zur Straße hin auf die Grundstücksgrenze bauen?
Was ich mich generell frage, darf man die Garage zur Straße hin auf die Grundstücksgrenze bauen?
Project_IV20.05.16 13:26
Hallo zusammen,
es gibt da noch ein kleines Detail, das für Aufklärung sorgt (sorry):
Auf das Grundstück kann im Prinzip nur im roten Bereich gefahren werden (siehe angehängte Skizze), da dort die Straße auf Höhe des Grundstücks liegt. Die Straße verläuft abschüssig. Im südöstlichen Eck des Grundstückes sind es ca. 2 Meter Höhenunterschied zwischen Straße und Grundstück. Das Grundstück selbst ist so gut wie eben.
Ich denke und hoffe, dass jetzt die Problematik klarer wird!
Danke & Gruß

es gibt da noch ein kleines Detail, das für Aufklärung sorgt (sorry):
Auf das Grundstück kann im Prinzip nur im roten Bereich gefahren werden (siehe angehängte Skizze), da dort die Straße auf Höhe des Grundstücks liegt. Die Straße verläuft abschüssig. Im südöstlichen Eck des Grundstückes sind es ca. 2 Meter Höhenunterschied zwischen Straße und Grundstück. Das Grundstück selbst ist so gut wie eben.
Ich denke und hoffe, dass jetzt die Problematik klarer wird!
Danke & Gruß
kbt0920.05.16 14:01
D. h. planoben ist ein Nachbargrundstück und keine Straße?
ypg20.05.16 14:06
Nochmal ???
Du kannst doch im Norden auf das Grundstück fahren, wenn dort nichts steht und 3 oder 4 Meter frei bleiben.
Allerdings ist die Frage berechtigt, ob im Osten an die Straße rangebaut werden darf. Dann dürfte allerdings auch kein Carport, so wie in der Zeichnung, gebaut werden.
Du kannst doch im Norden auf das Grundstück fahren, wenn dort nichts steht und 3 oder 4 Meter frei bleiben.
Allerdings ist die Frage berechtigt, ob im Osten an die Straße rangebaut werden darf. Dann dürfte allerdings auch kein Carport, so wie in der Zeichnung, gebaut werden.
Project_IV20.05.16 19:42
Tatsächlich liegt im Norden, im Westen und im Süden eine Nachbarbebauung vor, d. h. direkt von diesen Seiten gibt es keine Chance, auf das Grundstück zu fahren. Klar, im Norden bleiben aufgrund der Grenzbebauung 3 Meter frei.
Auf dieser Seite sollte auch der Hauseingang hinkommen, d. h. wenn wir dort keine Garage oder Carport machen, dann würde ich diese Seite auch nicht bis ums Haus pflastern (um auch mal mit dem Anhänger in den Garten zu kommen) sonder eher einen ansprechenden Hauseingang gestalten.
Es bleibt also nur der rot markierte Bereich, um auf das Grundstück zu kommen.
Auf dieser Seite sollte auch der Hauseingang hinkommen, d. h. wenn wir dort keine Garage oder Carport machen, dann würde ich diese Seite auch nicht bis ums Haus pflastern (um auch mal mit dem Anhänger in den Garten zu kommen) sonder eher einen ansprechenden Hauseingang gestalten.
Es bleibt also nur der rot markierte Bereich, um auf das Grundstück zu kommen.
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