Endlich bauen und doch noch ein paar Fragen

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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S

Schnuckline

Huhu,

dass jemand außer mir so spät noch wach ist

Also dass 20-40 cm grenzabstand den Unterschied von totaler Finsternis zu lichtdurchfluteten Räumen zaubern mag ich zu bezweifeln mir solls aber recht sein.

Darf ich noch mal hinterfragen was du mit "gelten absolut" meinst? Dass ich diese "Regel" im Grunde auch auf die Straßenseite übertragen kann? Obwohl die Straßenseite außerhalb unseres Baufensters liegt? Oder hat das Baufenster keinen Einfluß auf Sichtschutzfenster? Selbiges auch zum Gartenhaus. 6 Meter sind ja schon mal nicht schlecht, aber darf das Gartenhaus außerhalb des Baufensters stehen? Bzw. Welchen Abstand muss ich wiederum zur Straße einhalten? Ich kann einfach nichts finden wo das geregelt ist. Immer ist nur die Rede von landwirtschaftlichen Grundstücken und sonstigen Grundstücken. Oder ist die Straße auch ein sonstiges Grundstück?

Wo (wenn nicht im Bebauungsplan) ist geregelt was ich vor meinem Sichtschutzzaun aufstellen darf bzw. dass der Boden begrünt werden muss? Weiß das jemand? Kann ich das nicht als Weg ausweisen und pflastern? Oder eine kleine Erhebung an die Grundstücksgrenze anbringen und dazwischen kieselsteinchen streuen? Oder einfach irgendwelche Kletterpflanzen oder Bambus oder so Pflanzen.

Fragen über Fragen...
 
Y

ypg

Ein Gartenhäuschen bis zu einer bestimmten Größe darf auch außerhalb des Baufensters stehen. Zu der
Grenzbebauung zählt das Gartenhäuschen mit. Es ist aber keine "bauliche Anlage" (Landesbauordnung) oder so ähnlich.
Sichtschutzzäune zählen zum partiellen Sichtschutz und dienen nicht einer kompletten Einfriedung. Heißt: man setzt sie zB an die Terrasse, wo keine Bepflanzung für Sichtschutz dient.
Hecken und Büsche benutzt man im Garten nicht nur der Früchte wegen, sondern auch als Sichtschutz, zB an der Terrasse.
Ohne Sichtschutz oder Zaun ist ein Grundstück und ein Garten auch benutzbar

Eine Architektin sollte die Landesbauordnung etc. im Kopf haben und sich jeden Tag Deinen Fragen stellen dürfen. Für Installationsschacht Zeichnen ist sie zuständig

Schon mal darüber nachgedacht, im OG die Wäsche zu waschen?

Edit: es gibt noch das Nachbarschaftsrecht sowie die Landesbauordnung zur Regelung.



In aller Kürze Grüsse
 
C

Curly

wie hoch sind denn die Zäune eurer Nachbarn rings um deren Häuser? Bei uns hat eigentlich jeder einen 1,2m hohen Zaun rings um das Haus, auch im Vorgarten, obwohl im Vorgarten eigentlich nur 70cm erlaubt wären, es hat sich nie jemand beschwert.
Ihr könntet doch auch einen niedrigeren Zaun machen und dahinter einfach eine blickdichte Hecke pflanzen zum Beispiel "Thuja Smaragd", die macht auch wenig Arbeit.

LG
Sabine
 
A

Alex85

Afaik muss man zwischen Einfriedung auf oder direkt an der Grenze und Sichtschutz unterscheiden. Hier sind Einfriedungen auch stark in der Höhe limitiert, also pflanzen die Leute ne Hecke mit der erlaubten Höhe als Ziel und setzen dahinter einen höheren Sichtschutz.
 
S

Schnuckline

Guten Morgen Ihr lieben

das mit dem Gartenhaus ist eine wirklich gute Nachricht! Ich hab jetzt nochmals recherchiert und folgendes in der Landesbauordnung BW gefunden:
" Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³..."
Die einsehbare Stelle ist mit 6m auch die schmalste und so kann ich das zur Not auch mit einem Gartenhaus lösen Jetzt bin ich beruhigt!

Da wir keinerlei Hecken oder anderes Grünzeug wollen wird der Zaun unser einziger Sichtschutz. Begrünung ist im Bebauungsplan auch nicht vorgeschrieben.
Im Nachbarschaftsrecht BW steht dazu folgendes:
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.
So hat mir das auch die Dame vom Baubüro der Stadt wiedergegeben.

Zum Abstand zur Straßenseite war ihre Antwort:
"Die Zaunhöhe oder auch die Höhe einer Hecke entlang der Straße muss abschließend in einem Verfahren geklärt werden. Hier spielen auch städtebauliche und verkehrstechnische Gesichtspunkte eine Rolle."
Was auch immer das heissen mag. Dazu sagte die Architektin, dass das dann in der Baugenehmigung geklärt wird.

@ypg: Für uns ist das schon enorm wichtig, dass das nicht einsehbar ist. Unser Garten besteht ja nicht nur aus einer Terrasse. Da möchte ich Gemüse pflanzen, nen Pool aufstellen und irgendwann Kinder spielen lassen. Das ist mein privater Raum und ich möchte mich da bewegen können ohne angegafft zu werden. Es möchte ja auch keiner in sein Wohnzimmer kommen und erst mal den Nachbarn winken
In den beiden oberen Geschossen haben wir leider kein Platz mehr für eine Waschküche. Kann mir das aber auch vom Geräuschpegel nicht vorstellen.
Und danke für den Hinweis auf die Landesordnungen, genau da hab ich jetzt gewühlt

@Curly: Das ist eben das schwierige an unserer Situation. Die Häuser in der Nachbarschaft sind alle schon etwas älter. Einige haben Scheunen und die meisten einen Hof mit einer Garageneinfahrt. Dieser Hof ist dann gar nicht umzäunt. Wir planen keine Garage, deswegen kann ich mir das nicht so richtig abgucken. Soweit ich das sehen kann gehen deren Gärten auch alle hinten raus. Unserer wird sich hauptsächlich links vom Haus befinden.
 
Y

ypg

Du wirst den Begriff Garten nicht neu erfinden müssen. Fast Jeder hat den Wunsch nach Privatsphäre
Man muss auch nicht jedem Nachbarn der Gafferei unterstellen. Grundsätzlich ist jeder andere nur so schlecht, wie man selbst bereit ist, demjenigen etwas zu unterstellen
Wie auch immer: ein Garten ist auch dann nutzbar, wenn man Nachbarn hat oder ein Fußgänger des Weges kommt, Gemüse ist es auch egal
Und Garten definiert sich uA auch mit Begrünung... dass eine Umfriedung durch einen Zaun einen Sichtschutz darstellen soll, ist neu. Da kombiniert man mit richtigem Sichtschutz -> Hecke, Büsche, partielle Sichtschutzwand (hab ich das nicht schon geschrieben?!), eine Gartenanlage ist eine Kombination aus allem. Hecken und Büsche stellt man oftmals auch quer zur Grenze, einfach um auch verschiedene Räume im Garten abzugrenzen oder gar als Windschutzscheibe.
Da hilft auch gut ein Gartenplaner, den gibt es online kostenlos.


In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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