MadameP
An dieser Stelle auch noch mal ein dickes Shoutout an @boxandroof, der mir per PN und Mail sehr hilfreich zur Seite stand und echt Zeit und Hirnschmalz dafür aufgewendet hat. DANKE!
Zur Info: nur eine Behörde kann Baustopp erlassen. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt.Nach deren Lektüre habe ich Baustopp aus- und den Gutachter angerufen.
Ok, ich habe den Sanitäre gesagt sie sollen abbrechen und den GÜ informiert, dass der Estricheinbau nicht stattfinden wird, bis alles geklärt ist. Besser?Zur Info: nur eine Behörde kann Baustopp erlassen. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt.
Vielleicht eine dumme Frage: Darf ich als Bauherrin so einfach die Handwerker von der Baustelle verweisen wegen Klärungsbedarf, ohne dass es juristische oder finanzielle Konsequenzen hat? Muss der GU das akzeptieren? Oder waren die Sanitäre von Dir und nicht dem GU beauftragte Handwerker?Ok, ich habe den Sanitäre gesagt sie sollen abbrechen und den GÜ informiert, dass der Estricheinbau nicht stattfinden wird, bis alles geklärt ist. Besser?
Ich habe die nicht von der Baustelle verwiesen. Juristisch strenggenommen dürfen sie natürlich nur von ihrem Auftraggeber = in dem Fall GÜ Weisungen entgegennehmen. De facto ist es ja auf der Baustelle alles so streng gar nicht zu trennen. Die Aussage "Moment stoppt das mal ich muss telefonieren" und das Telefonat mit dem GÜ laufen annähernd zeitgleich und natürlich hat der dann auch gesagt "alles stoppen wir klären erst mal". Dem GÜ als meinem Auftragnehmer habe ich dann schon selbst gesagt, dass kein Estricheinbau stattfinden wird ohne vorherige Abnahme der Heizschleifen durch uns.Vielleicht eine dumme Frage: Darf ich als Bauherrin so einfach die Handwerker von der Baustelle verweisen wegen Klärungsbedarf, ohne dass es juristische oder finanzielle Konsequenzen hat? Muss der GU das akzeptieren? Oder waren die Sanitäre von Dir und nicht dem GU beauftragte Handwerker?
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