Bedeutet das ein Kaminverbot?

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H

Hilaria

Hallo, nach langem suchen sind wir fündig geworden. Wir haben ein Grundstück in unserer Stadt ergattert. Nun sagt der bebauungsplan folgendes:

Die Verwendung von luftverunreinigenden Brennstoffen zu Heiz- und Feuerungszwecken wie Heizöl S
sowie feste Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1-8 der 1. BImSchV (z.B. Holz, Steinkohle, Braunkohlebriketts
u.ä.) ist ausgeschlossen, da eine störungsfreie Abführung der Gase durch die verdichtete Bebauung
ausgeschlossen ist. Die Nutzung sauberer Heizenergien (wie Fernwärme oder Gas) ist anzustreben;
erforderliche Versorgungsanlagen können durch die Erlanger Stadtwerke sichergestellt werden. Die​
Nutzung von Sonnenenergie wird empfohlen.

Heisst das wir dürfen keine Kamin einbauen? Wir wollen ja damit nicht das Haus beheizen, nur der Gemütlichkeit wegen.
Aktuell sind in Bayern die Ämter nicht besetzt, Feiertag. Deshalb frag ich hier mal nach.

Danke
 
B

Bauexperte

Hallo,

Heisst das wir dürfen keine Kamin einbauen? Wir wollen ja damit nicht das Haus beheizen, nur der Gemütlichkeit wegen. Aktuell sind in Bayern die Ämter nicht besetzt, Feiertag. Deshalb frag ich hier mal nach.
Auf den ersten Blick liest es sich tatsächlich dergestalt, dass ihr keinen Kamin setzen dürft. Andererseits weiß ich aus meiner Erfahrung, dass es immer besser ist, den Text der Beamten von einem Ebensolchen interpretieren zu lassen - manchmal lauern da richtige Überraschungen :)​


Ich denke, dass meine "Kollegen" hier über gleiche Erfahrungen verfügen und Du deshalb noch keine Antwort erhalten hast. Von daher rate ich Dir zu etwas Geduld bis das für Dich zuständige Bauplanungsamt wieder besetzt ist.​

Freundliche Grüße​
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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