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ᐅ Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster


Erstellt am: 23.05.18 21:42

11ant26.05.18 13:37
kaho674 schrieb:
Man liest ja oft, dass der Garten genauso weiter geplant werden soll, wie das Haus.
Da läßt sich sicher auch Maß halten. Ohne Gartengestaltung reduziert sich das Grundstück zum Parkplatz, dann steht das Haus da herum wie eine Palette beim Discounter. Das Auge wohnt auch mit. Man kann ja nicht den ganzen Tag mit heruntergelassenen Raffstores dasitzen und/oder in die Glotze schauen, bloß weil man den Acker jenseits seiner bodentiefen Fenster noch nicht bestellt hat
joschua_8505.06.18 11:11
Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind dabei ein Grundstück in RLP zu erwerben und möchten vorab die Möglichkeiten abklären wie/was/wo bebaut oder gestellt werden kann.
Ich hätte da mal vielleicht eine naive Frage, aber ist es möglich solch eine Carportgarage "umgekehrt" auf die Grenze zu stellen wie man im Bild unten sehen kann? Sprich, der offene Teil auf die Grenze?



Danke für jeden Tipp und Hinweiß.

Modernes Einfamilienhaus mit weißer Garage links und Carport rechts, davor geparktes Auto.
hippjoha05.06.18 14:47
Letztens waren wir bei uns aufm Rathaus und es sollte nichts dagegen sprechen. Die Leitungen laufen direkt auf der Grenze bzw. zum Teil auf dem Grundstück vom Nachbar.Der Baum hinten muss allerdings bepflanzt werden. Da er aber auf dem Leitungsrecht liegt, darf Max. ein Baum mit einer Höhe von 3m bepflanzt werden.
Ich habe mir jetzt auch nochmals Gedanken gemacht, auch bezüglich Garage hinter das Haus (auf die Nord-Ost Grenze). Problem ist, dass das Grundstick nach Westen ziemlich abfällt (2-3m). Wenn ich die Garage hinter das Haus setze, würde ich zwar nach Westen 1-2m mehr Garten haben, aber dadurch nach Süd-Westen 3m Garten "verlieren" und zusätzlich eine längere Hofeinfahrt benötigen. Was spricht denn dagegen, die Garage rechts neben das Haus auf die Ost-Genzezu setzen?

Ganz grob habe ich mal das Haus (wie ich es mir momentan vorstelle - bisher noch nicht mit einem Architekt oder ähnliches abgestimmt) eingezeichnet. Auf dem Bild ist auch zu erkennen, wie das Grundstück nach links abfällt. Hofeinfahrt müsste natürlich mit Pflanzen etc. vom Garten abgeschirmt werden. Was meint ihr?

Zweistöckiges modernes Haus im Bau mit Kran im Hintergrund, Garten und Garage mit rotem Auto.
11ant05.06.18 18:08
joschua_85 schrieb:
Ich hätte da mal vielleicht eine naive Frage, aber ist es möglich solch eine Carportgarage "umgekehrt" auf die Grenze zu stellen wie man im Bild unten sehen kann? Sprich, der offene Teil auf die Grenze?
Wo eine Garage in einen seitlichen Grenzabstand gestellt werden könnte, geht dies auch mit einem Carport. Ob daneben dann gleich das Haus kommt oder noch ein Carport oder eine Garage, kann dem Nachbarn egal sein.

Auf der zu ihm zeigenden Flanke wird er eine Einfriedung zu erwarten, und an diese würde ich die Maßstäbe wie an einen Gartenzaun anlegen. Also wenn er Schalke-Fan ist und Dir schwebt vor, dort eine Bayern-Fahne zu spannen, wird er Ärger machen. Ebenso wenn Du diese Flanke offen lassen willst und Deine Katze dann seinen Hund attackiert.
Escroda05.06.18 20:24
hippjoha schrieb:
Was auf dem Plan gut zu erkennen ist, ist das der Kanal auf dem Grundstück des Nachbars verläuft.
Und das Leitungsrecht? Ist dein Grundstück denn davon betroffen?
hippjoha schrieb:
Der Baum hinten muss allerdings bepflanzt werden.
Mit welcher Lagetoleranz?
hippjoha schrieb:
Da er aber auf dem Leitungsrecht liegt
Nach dem Bebauungsplan liegt er daneben. Trage doch mal die genaue Lage des Leitungsrechts in deinen Lageplan ein.
hippjoha schrieb:
Problem ist, dass das Grundstick nach Westen ziemlich abfällt (2-3m).
Der Bebauungsplan setzt ja offenbar individuell für jedes Baugrundstück die Höhenlage fest. Passt dein Entwurf zu den Vorgaben?
hippjoha schrieb:
Was spricht denn dagegen, die Garage rechts neben das Haus auf die Ost-Genzezu setzen?
Die Dachterrasse auf der Garage.
hippjoha14.10.18 21:25
Hallo Escroda,

bitte entschuldige, aber das Thema ist bei uns etwas ins Stocken gekommen und wird jetzt wieder konkreter. Die Idee ist, dass wir bis Ende des Jahres einen passenden Architekten finden und dann loslegen mit der Planung.

Damit wir aber schon besser ins Gespräch gehen können, hab ich mir jetzt nochmals Gedanken gemacht.
Escroda schrieb:
Und das Leitungsrecht? Ist dein Grundstück denn davon betroffen?
Ich habe versucht den Plan nochmals besser zu gestalten. So wie es ausschaut, ist das Leitungsrecht auf dem Grundstück des Nachbarn bzw. verläuft direkt an der Grenze.
Escroda schrieb:
Die Dachterrasse auf der Garage.
Hmm wär es zulässig die Dachterrasse abzugrenzen? Sprich, dass nur ein Teil der Garage als Terrasse verwendet wird?

Wie findet ihr denn diesen Entwurf? Die Garage wär jetzt wieder neben dem Haus. Ich würde dann evtl. hinter die Garage noch einen Holzschopf einplanen zum Lagern von Holz etc. Die Zufahrt würde von der gelben Ecke kommen.

Vielen Dank

Architekturgrundriss eines Baugrundstücks mit Grenzlinien, Gebäudefläche und Maßangaben
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