ᐅ Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster
Erstellt am: 23.05.2018 21:42
Kekse 16.10.2018 11:27
Zum Architekten kannst du immer. Wenn der irgendwas braucht, was du noch nicht hast, sagt er dir das schon.
joschua_85 16.01.2019 08:51
Ich möchte den Thread gerne noch mal Zweckentfremden.
Wenn in RLP eine Garage mit ca. 9m Länge auf der Grenze steht, darf dort direkt zum mittigen Baufenster das Haus angebunden werden oder zählt dann das Haus mit zur Grenzbebauung? Wenn es so gehen würde, ist die Gesamtlänge dann egal, solange sich das Haus selbst im Baufenster befindet und auf der gegenüberliegenden Seite die 3m Abstand einhält?
Wenn in RLP eine Garage mit ca. 9m Länge auf der Grenze steht, darf dort direkt zum mittigen Baufenster das Haus angebunden werden oder zählt dann das Haus mit zur Grenzbebauung? Wenn es so gehen würde, ist die Gesamtlänge dann egal, solange sich das Haus selbst im Baufenster befindet und auf der gegenüberliegenden Seite die 3m Abstand einhält?
ypg 16.01.2019 10:01
joschua_85 schrieb:
darf dort direkt zum mittigen BaufensterKommt darauf an, wo seitlich das Baufenster anfängt. Mittig kann ja vieles bedeuten.joschua_85 schrieb:
Haus mit zur Grenzbebauung?Ein Haus darf nicht grenzbebaute werden, außer bei den RH/DH/Stadthaus-Regelungen.
Das eine ist das Wohnhaus, Hauptgebäude, das andere ist die Garage, Nebengebäude. Für Beides gibt es verschiedene Grundlagen in der Bauordnung...
joschua_85 16.01.2019 10:06
Also das Haus wäre definitiv voll im Baufenster. Kurz gesagt, solange die 49qm und 12m am Stück für die Garage in RLP eingehalten werden ist es egal wie das Haus an die Garage angebunden wird, solange zu allen anderen Seiten die 3m eingehalten werden!?
Escroda 16.01.2019 17:57
1. Es wäre besser, einen eigenen Thread zu erstellen.
2. Es wäre besser, einen Lageplan anzuhängen, idealerweise mit Nordpfeil.
3. Wo kommen die 49m² her?
4. Die 12m müssen nicht am Stück sein.
5. Was meinst Du mit "allen anderen Seiten"?
Grundsätzlich gilt:
Oberirdische Gebäude lösen Abstandsflächen aus, die von Gebäuden freizuhalten sind und die auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Diese betragen in RP mindestens 3m, können aber auch größer sein. Nur die in §8 (9) genannten Gebäude sind unter den dort genannten Voraussetzungen abstandflächenrechtlich privilegiert und dürfen in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen und lösen keine eigenen Abstandsflächen aus. Eine Wechselwirkung mit nicht privilegierten Gebäuden besteht nicht, also weder beeinflussen Gebäude, die Abstandsflächen auslösen, die Privilegierung noch wirken sich privilegierte Gebäude auf die Abstandsflächen nicht privilegierter Gebäude aus, völlig unabhängig von deren Anordnung.
2. Es wäre besser, einen Lageplan anzuhängen, idealerweise mit Nordpfeil.
3. Wo kommen die 49m² her?
4. Die 12m müssen nicht am Stück sein.
5. Was meinst Du mit "allen anderen Seiten"?
Grundsätzlich gilt:
Oberirdische Gebäude lösen Abstandsflächen aus, die von Gebäuden freizuhalten sind und die auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Diese betragen in RP mindestens 3m, können aber auch größer sein. Nur die in §8 (9) genannten Gebäude sind unter den dort genannten Voraussetzungen abstandflächenrechtlich privilegiert und dürfen in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen und lösen keine eigenen Abstandsflächen aus. Eine Wechselwirkung mit nicht privilegierten Gebäuden besteht nicht, also weder beeinflussen Gebäude, die Abstandsflächen auslösen, die Privilegierung noch wirken sich privilegierte Gebäude auf die Abstandsflächen nicht privilegierter Gebäude aus, völlig unabhängig von deren Anordnung.
11ant 18.01.2019 13:00
joschua_85 schrieb:
wie das Haus an die Garage angebunden wird,... klingt auf jeden Fall nach mit dem Hund wedelndem Schwanz. Weiter dann in Deinem eigenen Thread ...Ähnliche Themen