ᐅ Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster
Erstellt am: 23.05.2018 21:42
hippjoha 24.05.2018 19:12
Alex85 schrieb:
Ein paar Maße wären mal hilfreich.Ich habe mal die ungefähren Maße in den Bebauungsplan eingezeichnet. Des weitere auch die ungefähre Nord-Südausrichtung. Die Idee war halt, dass Haus und die Garage so weit wie möglich nach hinten zu setzen, damit vorne der Garten etc. bestmöglich genutzt werden kann. Alex85 24.05.2018 20:08
Wenn du das Grundstück nach Westen frei hältst, bekommst du dort auf einer Terrasse ebenso die Südsonne ab. Davon ab hast du als Berufstätiger nichts von Südsonne, sofern du nicht Schicht arbeitest.
Nach Süden würde ich da auf gar keinen Fall sitzen, da bleibt dir ja nicht mehr viel, außer auf die Auffahrt zu schauen.
Das Baufenster ist aber angenehm groß, da wird sich ne Lösung finden lassen.
Der Baum und das Leitungsrecht nehmen wirklich Optionen ...
Nach Süden würde ich da auf gar keinen Fall sitzen, da bleibt dir ja nicht mehr viel, außer auf die Auffahrt zu schauen.
Das Baufenster ist aber angenehm groß, da wird sich ne Lösung finden lassen.
Der Baum und das Leitungsrecht nehmen wirklich Optionen ...
Escroda 24.05.2018 20:34
hippjoha schrieb:
Doch, hier steht drin, dass Garagen nicht auf Flächen mit Pflanzgeboten und Pflanzenbindung zulässig sind.Auch wenn die Informationen zum Bebauungsplan noch immer sehr lückenhaft sind, sieht es so aus, dass dein Grundstück von Flächen mit Pflanzgeboten (normalerweise die Flächen mit den linienbegleitenden offenen Kreisen wie im äußersten Nord-Osten des Planausschnitts) nicht betroffen ist, so dass Du die Garage theoretisch überall hinsetzen darfst.hippjoha schrieb:
Wie muss man den "Kreis" des Baumes lesen?Das ist ein Symbol für einen anzupflanzenden Baum. Punkt 6.1 lese ich vorbehaltlich der fehlenden Punkte 6.2 und 6.3 so, dass irgendwo im Umkreis von 5m um den Mittelpunkt des Symbols ein Baum auf deinem Grundstück zu pflanzen ist , wobei bei Dir der Spielraum durch die Grenznähe und das Leitungsrecht sehr eingeschränkt ist. Und welche Pflichten mit dem Leitungsrecht verbunden sind, musst Du auch noch in Erfahrung bringen. Ich vermute der Schutzstreifen darf nicht überbaut werden und muss für die Versorgungsträger immer zugänglich sein. Für eine Garage sehe ich daher im Bereich der Süd-östlichen Grenze keine Chance.Alex85 schrieb:
Das würde ich überdenken.Ich auch. hippjoha 24.05.2018 21:28
Alex85 schrieb:
Wenn du das Grundstück nach Westen frei hältst, bekommst du dort auf einer Terrasse ebenso die Südsonne ab. Davon ab hast du als Berufstätiger nichts von Südsonne, sofern du nicht Schicht arbeitest.
Nach Süden würde ich da auf gar keinen Fall sitzen, da bleibt dir ja nicht mehr viel, außer auf die Auffahrt zu schauen.
Das Baufenster ist aber angenehm groß, da wird sich ne Lösung finden lassen.Ich habe mal grob eingezeichnet, wie ich mir das Ganze so in etwa vorgestellt habe. So hätte ich im Prinzip die Terrasse Richtung Süd-Westen. Die Frage ist nur, ob das so mit der Garage hinhaut?!
Escroda schrieb:
Das ist ein Symbol für einen anzupflanzenden Baum. Punkt 6.1 lese ich vorbehaltlich der fehlenden Punkte 6.2 und 6.3 so, dass irgendwo im Umkreis von 5m um den Mittelpunkt des Symbols ein Baum auf deinem Grundstück zu pflanzen ist , wobei bei Dir der Spielraum durch die Grenznähe und das Leitungsrecht sehr eingeschränkt ist.Ah, super. Danke für die Information. Hmm also die Kanaldeckel sind direkt an der Grenze, aber auf dem Grundstück vom Nachbarn. Heißt das mit den 5m, dass gar nicht in diesem Kreis überbaut werden darf, oder könnte ich die Garage so stellen und den Baum hinter der Garage pflanzen? Sollten hinter der Garage ca. 5m bis zur Grenze sein
Escroda schrieb:
Ich auch.Wie wär denn euer Vorschlag? 11ant 25.05.2018 02:38
Escroda schrieb:
Doch. Er meint Süd-östlich (wenn der Plan denn genordet ist) vom roten Rechteck außerhalb des Baufensters wo der der Baum steht und das Leitungsrecht für die Stadt eingetragen ist.Ah ja. Das "rechts" so wie es nun in #16 dargestellt ist, hätte ich doch glatt als "unten" bezeichnet. Escroda 25.05.2018 07:51
hippjoha schrieb:
So hätte ich im Prinzip die Terrasse Richtung Süd-Westen.Und wo ist der Hauseingang?hippjoha schrieb:
Heißt das mit den 5m, dass gar nicht in diesem Kreis überbaut werden darfNein, der Kreis ist wie gesagt nur ein Symbol. Bei Neupflanzung musst Du IMHO nur auf die Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen (§16, Nachbarrechtsgesetz - NRG) und zu Leitungen achten. Später, wenn der Baum einmal groß ist, kann es allerdings mit Baumaßnahmen im Kronentraufbereich schwierig werden.hippjoha schrieb:
könnte ich die Garage so stellen und den Baum hinter der Garage pflanzen?Könnte klappen. Ist das Leitungsrecht schon mit Baulast und /oder Grundbucheintrag gesichert? Dann wüsste man, in wie weit dein Grundstück überhaupt betroffen ist.hippjoha schrieb:
Wie wär denn euer Vorschlag?Da ich keinen Wert auf Südgarten lege, würde ich die Garage auf die Süd-West-Grenze stellen und das Haus daneben auf die Süd-Ost-Baugrenze. Ist natürlich keine Lösung für Sonnenanbeter. Für eine Südausrichtung hast Du Dir das ungünstigste aller noch freien Grundstücke ausgesucht. Ist das Nord-westliche Nachbargrundstück denn schon vergeben?Ähnliche Themen