Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Baufenster

4,00 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Baufenster
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Da @Escroda ja schon bei war...

Auch ich wundere mich über den Begriff Baulinie. Wo die Definition doch die ist, dass man (zwingend) an dieser bauen muss - im Gegensatz zur Baugrenze.
 
11ant

11ant

dass die durchgezogene gelbe Linie im Vorgarten und im Hintergarten im Wohngebiet vielleicht das Baufenster sein könnten.
Das sicher nicht, sonst könnte nirgends beiderseits so einer Linie dasselbe sein. Auch sind Baugrenzen typisch dick und blau, und Baulinien typisch dick und rot und hier kein Grund für einen Sonderweg erkennbar. Aber da solltest Du Aufklärung erlesen können, wenn Du die Legende hast.

Aus der Antwort "nein weil massiv überschreitend" würde ich herauslesen, daß sie mit einer moderaten Überschreitung kein Problem hätten. Was sagt denn der Bebauungsplan z.B. zu den Abmessungen / Rauminhalten von Gartenhäuschen, oder zu Erkern / Wintergärten ?

Ich fürchte allerdings: nichts, was Dir schmecken wird, so 2 x 3 m oder zwölf bis fünfzehn Kubikmeter zum Beispiel. Gleich ein ganzes Wohnzimmer dranzukleben, wird zu meiner nicht geringsten Verwunderung offenbar als den Plan zu weit aufweichend gesehen.
 
E

Escroda

Das beste ist sicherlich zum Bauamt zu gehen und sich vor Ort/Stelle zu erkundigen.
Ja, und zwar bevor man einen Architekten beauftragt. Oder man bittet den Architekten, vor Erstellung von Bauvorlagen die notwendigen Informationen einzuholen. Da hätte man sich vermutlich die ganze Arbeit sparen können.
Jedoch ist für mich wichtig, bevor man ins Gespräch mit dem Bauamt geht, selber genug Informationen und wissen einzuholen.
Dazu ist es doch schon zu spät. Es gab ja bereits viel mehr als nur ein Gespräch. Es gab ja sogar eine Entscheidung. Was erwartest Du vom Forum, dem Du Dir bereits vorliegende Informationen vorenthältst (z.B. die textlichen Festsetzungen), wenn nicht einmal dein Architekt, der hoffentlich mit allen Gegebenheiten vertraut ist, eine tragende Verhandlungsgrundlage bei der Behörde schafft.
Richtig mit Mutmaßungen sollte man im Forum nicht schreiben
So absolut möchte ich das gar nicht sehen. Oft rücken die TEs einfach nicht mit den Fakten 'raus; da bleibt einem ja nichts übrig, außer Mutmaßungen zu äußern. Merkwürdig finde ich allerdings, dass Du deine eigenen Fragen mit Eventualitäten beantwortest, die im nächsten Satz bereits zu Fakten mutieren, zu denen sich weitere Unglaublichkeiten gesellen.
Bauline handeln könnte ... , dass die Bauline ... um 1,5m überschreitet werden darf ... und somit nicht zum Strassenbild passen.
Und das alles vor dem Hintergrund, dass bereits viel mehr gelaufen ist, als die Frage nach Planzeichen.
Wie sich nach den nun gelieferten Informationen herausstellt, war deine Anfangsfrage bereits irreführend gestellt. Es geht ja gar nicht um die Bedeutung der gelben Linien, sondern um eine abgelehnte Eingabe. Für dein Grundstück ist die gelbe Linie völlig unbedeutend, da sie hier mit dem Rand der roten Fläche nahezu identisch ist. Das heißt, egal was sie bedeutet, deine überbaubare Fläche endet bei 10,00m Bautiefe und dein Vorhaben ist schlicht und einfach nicht genehmigungsfähig.
 
H

habenicht

Hallo, nein es gab nur ein Gespräch mit dem Bauamt mit der bitte um Zusendung des Bebauungsplan und Textteil. Aus der Rücksprache sind wir dann so verblieben, dass wir eine einfache Entwurf/Skizze einreichen um weiteres nach der Prüfung besprechen zu können.

Nun haben wir eine Rückmeldung mit dem Zitat, eine Baubefreiung mit der T=5 x B=6 (m) würde die Baugrenzen massiv überschreiten.

Das klärende Gespräch steht uns bevor und ich bin am überlegen, liegt es a) an der gelben Linie (was es auch zu bedeuten hat) oder b) der fehlenden Begründung der Entwurf/Skizze.

Jedenfalls wird es seine Gründe haben, wobei auf der parallel Strasse bereits ein ähnlicher Anbau mit einer T=ca. 3 x B=ca. 7 steht.
 
11ant

11ant

wobei auf der parallel Strasse bereits ein ähnlicher Anbau mit einer T=ca. 3 x B=ca. 7 steht.
Schon bis zu diesem Vergleichsobjekt reicht die Abbildung nicht hin.

und ich bin am überlegen, liegt es a) an der gelben Linie (was es auch zu bedeuten hat) oder b) der fehlenden Begründung der Entwurf/Skizze.
Die Originalität der Begründung gibt keinen Punkt. Zum Wesen einer Ausnahme gehört die Maßstäblichkeit "des kleinen Fingers, nicht der ganzen Hand". An eine etwa 80 qm Grundfläche gleich 30 qm anbauend die vorgesehene Ausdehnung überziehen zu wollen, überschreitet diesen Maßstab (bei so weitem, daß sich die Frage "um wie viel Gramm" wohl erübrigt).
 
E

Escroda

Hallo, nein es gab nur ein Gespräch mit dem Bauamt mit der bitte um Zusendung des Bebauungsplan und Textteil. Aus der Rücksprache sind wir dann so verblieben, dass wir eine einfache Entwurf/Skizze einreichen um weiteres nach der Prüfung besprechen zu können.
Was Du an anderer Stelle geschrieben hast, zeichnet ein anderes Bild:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Architekt hat eine Bauanfrage für ein Bestandsopjekt mit einem Entwurf an das Stadtbauamt geschickt.

Zuvor hatten wir die Pläne für den Bebauungsplan und Textteil vom Stadtbauamt bekommen.

Nach den basierenden Unterlagen ist keine Einschränkung im Bebauungsplan.

Im Internet habe ich recherchiert, dass ein mindest Abstand von 3m zum Nachbarn eingehalten werden muss. Im Textteil des Bebauungsplan steht ein mindest Abstandsfläche zum Nachbarn von 3m und maximal 6,5m Bauhöhe für 2 Stockwerke.

Nun haben wir als eine Rückmeldung vom Stadtbauamt erhalten, dass wir in die Tiefe maximal 1,5m und die Breite 5m bei einer Bauhöhe bis zu 9m bauen dürfen.
...
Warum lässt in meinem Fall das Bauamt nur eine Tiefe von 1,5m, Breite 5m, Bauhöhe 9,5m zu?
...
Was ist die nächste Instanz? Rechtsklage oder wohin könnte ich mich wenden?

liegt es a) an der gelben Linie
Nein. Es liegt an der roten Fläche.
oder b) der fehlenden Begründung der Entwurf/Skizze
Würde man sie kennen, könnte man was sagen. Wäre, wäre, Fahrradkette.
Jedenfalls wird es seine Gründe haben, wobei auf der parallel Strasse bereits ein ähnlicher Anbau mit einer T=ca. 3 x B=ca. 7 steht.
Ja, und auf der anderen Straßenseite im Osten steht ein 13 stöckiges Hochhaus.

Statt von Anfang an die Fakten auf den Tisch zu legen, sehe ich mich ungefragt in die Rolle des Grafen von Seidewitz im gespielten Witz "Die Kuh Elsa" von Didi Hallervorden gedrängt, was ich weniger lustig als anstrengend finde.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben