Das sicher nicht, sonst könnte nirgends beiderseits so einer Linie dasselbe sein. Auch sind Baugrenzen typisch dick und blau, und Baulinien typisch dick und rot und hier kein Grund für einen Sonderweg erkennbar. Aber da solltest Du Aufklärung erlesen können, wenn Du die Legende hast.dass die durchgezogene gelbe Linie im Vorgarten und im Hintergarten im Wohngebiet vielleicht das Baufenster sein könnten.
Ja, und zwar bevor man einen Architekten beauftragt. Oder man bittet den Architekten, vor Erstellung von Bauvorlagen die notwendigen Informationen einzuholen. Da hätte man sich vermutlich die ganze Arbeit sparen können.Das beste ist sicherlich zum Bauamt zu gehen und sich vor Ort/Stelle zu erkundigen.
Dazu ist es doch schon zu spät. Es gab ja bereits viel mehr als nur ein Gespräch. Es gab ja sogar eine Entscheidung. Was erwartest Du vom Forum, dem Du Dir bereits vorliegende Informationen vorenthältst (z.B. die textlichen Festsetzungen), wenn nicht einmal dein Architekt, der hoffentlich mit allen Gegebenheiten vertraut ist, eine tragende Verhandlungsgrundlage bei der Behörde schafft.Jedoch ist für mich wichtig, bevor man ins Gespräch mit dem Bauamt geht, selber genug Informationen und wissen einzuholen.
So absolut möchte ich das gar nicht sehen. Oft rücken die TEs einfach nicht mit den Fakten 'raus; da bleibt einem ja nichts übrig, außer Mutmaßungen zu äußern. Merkwürdig finde ich allerdings, dass Du deine eigenen Fragen mit Eventualitäten beantwortest, die im nächsten Satz bereits zu Fakten mutieren, zu denen sich weitere Unglaublichkeiten gesellen.Richtig mit Mutmaßungen sollte man im Forum nicht schreiben
Und das alles vor dem Hintergrund, dass bereits viel mehr gelaufen ist, als die Frage nach Planzeichen.Bauline handeln könnte ... , dass die Bauline ... um 1,5m überschreitet werden darf ... und somit nicht zum Strassenbild passen.
Schon bis zu diesem Vergleichsobjekt reicht die Abbildung nicht hin.wobei auf der parallel Strasse bereits ein ähnlicher Anbau mit einer T=ca. 3 x B=ca. 7 steht.
Die Originalität der Begründung gibt keinen Punkt. Zum Wesen einer Ausnahme gehört die Maßstäblichkeit "des kleinen Fingers, nicht der ganzen Hand". An eine etwa 80 qm Grundfläche gleich 30 qm anbauend die vorgesehene Ausdehnung überziehen zu wollen, überschreitet diesen Maßstab (bei so weitem, daß sich die Frage "um wie viel Gramm" wohl erübrigt).und ich bin am überlegen, liegt es a) an der gelben Linie (was es auch zu bedeuten hat) oder b) der fehlenden Begründung der Entwurf/Skizze.
Was Du an anderer Stelle geschrieben hast, zeichnet ein anderes Bild:Hallo, nein es gab nur ein Gespräch mit dem Bauamt mit der bitte um Zusendung des Bebauungsplan und Textteil. Aus der Rücksprache sind wir dann so verblieben, dass wir eine einfache Entwurf/Skizze einreichen um weiteres nach der Prüfung besprechen zu können.
Nein. Es liegt an der roten Fläche.liegt es a) an der gelben Linie
Würde man sie kennen, könnte man was sagen. Wäre, wäre, Fahrradkette.oder b) der fehlenden Begründung der Entwurf/Skizze
Ja, und auf der anderen Straßenseite im Osten steht ein 13 stöckiges Hochhaus.Jedenfalls wird es seine Gründe haben, wobei auf der parallel Strasse bereits ein ähnlicher Anbau mit einer T=ca. 3 x B=ca. 7 steht.
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