Hallo Thomas,
unser Haus wurde auch in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, also nach §34 geplant und gebaut.
Wir haben uns daher vorab die Häuser in der Straße angeschaut im Bezug auf:
- Firstrichtung
- Abstand von der Straße
- Trauf- und Firsthöhe
- Gauben
- Dachneigung
- Kniestockhöhe
Dann haben wir uns überlegt, wie wir unser Haus grob gestalten möchten und sind mit diesen schriftlich fixierten Ideen zum Leiter unseres Bauamtes gegangen um zu fragen was möglich ist und was nicht.
Dieses Gespräch war Gold wert, da uns der Herr vom Bauamt noch viele sehr wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben hat, was die mögliche Platzierung der Garagen, Kniestockhöhe und Terrassenbau mit auf den Weg gegeben hat.
Auch im anschließenden Baugenehmigungsverfahren hat er sich zu 100% an das gehalten, was er uns vorab zugesagt hatte. unser Bauantrag wurde sogar direkt genehmigt, ohne dass der Bauausschuss des Gemeinderates einbezogen wurde - das Bauvorhaben wurde lediglich in der nächsten Stadtratssitzung zur Kenntnis bekannt gegeben.
Daher kann ich Dir nur empfehlen, zunächst genauso vorzugehen.
Falls Dir dann irgend etwas komisch vorkommt, steht Dir immer noch der Weg einer Bauvoranfrage offen - die kostet aber, meines Wissens nach, aber zusätzliche Gebühren.
Grüße,
Dirk