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ᐅ Bebaubar nach §34 - was heißt es in Wirklichkeit?


Erstellt am: 02.07.2015 11:03

sauerpeter 02.07.2015 11:03
uns ist schon klar was das heißt, bloß wir lesen uns den Paragraph 10x durch und kommen auf 11 unterschiedliche Interpretationen

Baut jemand von euch nach §34 und kann usn sagen, wie ihr es gemacht habt bzw. worauf ihr geachtet habt?

Im Amt meinten die, der Bau muss in die Umgebung passen, d.h. befindet sich in der Straße eine Stadtvilla, können sie eine Stadtvilla bauen. Das haben die wirklich so gesagt, aber soll es so einfach sein?

Bauexperte 02.07.2015 11:19
Hallo,

das ist so einfach und auch wieder nicht

Befindet sich die besagte Stadtvilla ganz am Anfang der langen Straße und besteht die übrige Bebauung aus klassischen Einfamilienhaus, ist es eher nicht zu erwarten, daß Du eine Stadtvilla genehmigt bekommst.

Deshalb sollte sich Dein Planer an der unmittelbaren Umgebungsbebauung orientieren und brav einen Straßenablaufplan erstellen; Architekten wissen das aber

Grüße, Bauexperte

sauerpeter 02.07.2015 11:30
Ach so, aber wenn bspw. die nächsten 3-4 Häuser nach links, rechts und vorne, hinten eine Stadtvilla steht, dann könnte es passen. Ich habe das jetzt nicht mehr so in Erinnerung als wir vor Ort waren, aber laut g**gle Maps wäre 4 Häuser weiter auf jeden Fall eine Stadtvilla.

milkie 02.07.2015 11:35
Bei uns war klar dass nur ein Satteldach in Frage kommt (steht nichts anderes in der Straße und wollten auch nichts anderes), aber wir wollten uns mit dem Abstand zur Straße am hintersten Haus orientieren - am Ende der Straße hinter einer Kreuzung. Wir haben es aber genehmigt bekommen obwohl alle Häuser dazwischen viel näher an der Straße stehen.

Es kommt nicht auf die Straße sondern auf das Baugebiet. Die Häuser auf unserer gegenüberliegenden Straßenseite z.B. hatten null Gewicht für uns, da anderes Baugebiet.
Am Ende entscheidet die Stadt bzw. der Stadtrat was sie erlauben und was nicht.

Bauexperte 02.07.2015 11:37
milkie schrieb:

Es kommt nicht auf die Straße sondern auf das Baugebiet.
Beim TE gibt es keinen Bebauungsplan; deshalb ja nach § 34. Da gelten andere Voraussetzungen, als bei Dir

Grüße, Bauexperte

milkie 02.07.2015 11:44
Ja das weiß ich!
Bei uns gibt es auch keinen Bebauungsplan. Wir haben nach Paragraph 34 gebaut und trotzdem kam es bei der Orientierung des Hauses auf das Baugebiet an, da unterschiedliche Straßenseiten unterschiedliche Baugebiete sind - in unserem Fall.
stadtvillabaugebietparagraph