Bebaubar nach §34 - was heißt es in Wirklichkeit?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Bebaubar nach §34 - was heißt es in Wirklichkeit?
>> Zum 1. Beitrag <<

S

sauerpeter

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie obrigkeitshörig der deutsche Michl ist..
Wo steht, das wir es für bare Münze nehmen würden, wenn die mir am Telefon sagen "Stadtvilla nicht erlaubt"?
Ich habe lediglich geschrieben, was ich für eine Antwort erwarte - nichts zu meiner Reaktion.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Thomas,

unser Haus wurde auch in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, also nach §34 geplant und gebaut.

Wir haben uns daher vorab die Häuser in der Straße angeschaut im Bezug auf:

- Firstrichtung
- Abstand von der Straße
- Trauf- und Firsthöhe
- Gauben
- Dachneigung
- Kniestockhöhe

Dann haben wir uns überlegt, wie wir unser Haus grob gestalten möchten und sind mit diesen schriftlich fixierten Ideen zum Leiter unseres Bauamtes gegangen um zu fragen was möglich ist und was nicht.

Dieses Gespräch war Gold wert, da uns der Herr vom Bauamt noch viele sehr wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben hat, was die mögliche Platzierung der Garagen, Kniestockhöhe und Terrassenbau mit auf den Weg gegeben hat.

Auch im anschließenden Baugenehmigungsverfahren hat er sich zu 100% an das gehalten, was er uns vorab zugesagt hatte. unser Bauantrag wurde sogar direkt genehmigt, ohne dass der Bauausschuss des Gemeinderates einbezogen wurde - das Bauvorhaben wurde lediglich in der nächsten Stadtratssitzung zur Kenntnis bekannt gegeben.

Daher kann ich Dir nur empfehlen, zunächst genauso vorzugehen.

Falls Dir dann irgend etwas komisch vorkommt, steht Dir immer noch der Weg einer Bauvoranfrage offen - die kostet aber, meines Wissens nach, aber zusätzliche Gebühren.

Grüße,

Dirk
 
S

sauerpeter

Hallo Thomas,

unser Haus wurde auch in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, also nach §34 geplant und gebaut.

Wir haben uns daher vorab die Häuser in der Straße angeschaut im Bezug auf:

- Firstrichtung
- Abstand von der Straße
- Trauf- und Firsthöhe
- Gauben
- Dachneigung
- Kniestockhöhe

Dann haben wir uns überlegt, wie wir unser Haus grob gestalten möchten und sind mit diesen schriftlich fixierten Ideen zum Leiter unseres Bauamtes gegangen um zu fragen was möglich ist und was nicht.

Dieses Gespräch war Gold wert, da uns der Herr vom Bauamt noch viele sehr wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben hat, was die mögliche Platzierung der Garagen, Kniestockhöhe und Terrassenbau mit auf den Weg gegeben hat.

Auch im anschließenden Baugenehmigungsverfahren hat er sich zu 100% an das gehalten, was er uns vorab zugesagt hatte. unser Bauantrag wurde sogar direkt genehmigt, ohne dass der Bauausschuss des Gemeinderates einbezogen wurde - das Bauvorhaben wurde lediglich in der nächsten Stadtratssitzung zur Kenntnis bekannt gegeben.

Daher kann ich Dir nur empfehlen, zunächst genauso vorzugehen.

Falls Dir dann irgend etwas komisch vorkommt, steht Dir immer noch der Weg einer Bauvoranfrage offen - die kostet aber, meines Wissens nach, aber zusätzliche Gebühren.

Grüße,

Dirk
Super Dirk,
vielen Dank für den Vorschlag. So werden wir es machen.
Klasse Beitrag!
 
S

sauerpeter

Hab heute erst mal beim Bauamt angerufen, um mir mal erste Infos zu holen, bevor wir direkt hingehen.
Hab gefragt, wie sich das mit dem §34 genau verhält, da vieles ja auch Interpretationssache ist. Die Frau war recht "freundlich" und meinte: "Das müssen Sie schon selber herauskriegen. Gehen Sie zu einem Architekten."

Fängt gut an...
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben