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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

KlausiMausi16.08.19 07:41
WingVII schrieb:

Was hast du denn für juristische Kompetenzen vorzuweisen mit denen du den TE in deinen Zweizeilern belehren willst?
Keine ! Nur wenn der Anwalt sagt der soll die Füße still halten sollte er es tun . Oder einen suchen der ihn gewähren lässt
guckuck216.08.19 08:00
Wenn man anzeigt verhärten sich nur die Fronten und auch dem Gericht ist das ein Signal, wie der Kläger so drauf ist. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es zudem auch eine Unterstellung sein, denn ganz so klar und eindeutig liest sich der Vorgang mittlerweile nicht mehr, wer zuerst aufgehört hat zu leisten oder zu zahlen.
Hausbau201916.08.19 08:32
Doch es ist klar. Wir haben gezahlt und der Einbehalt wurde miteinander abgestimmt und im Besprechungsprotokoll festgehalten. Der Einbehalt betrug 7.490 €. Lt. Neuregelung im Baugesetzbuch für Bauverträge ab 1.1.2018, wären es 24.000 €die wir einbehalten dürften, da uns der BU keine Sicherheitsbürgschaft gestellt hat.
§ 650m Baugesetzbuch, Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
Paragraph Bürgerliches Gesetzbuch


(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ist dem Verbraucher bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Verbraucher die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält.


Ihr könnt mir glauben, dass ich hier nichts schreibe, was ich nicht auch beweisen kann. Und wenn immer alle "die Füße stillhalten", braucht man sich nicht zu wundern,
dass nichts passiert und es dann solche Baustellen wie unsere gibt.
MayrCh16.08.19 08:34
Hausbau2019 schrieb:

Zusehen, wie der sich mit unserem Geld aus dem Staub und mit seiner neuen Firma lustig weitermacht?
Inwiefern bringt ein öffentliches Bloßstellen und diskreditieren des Gegenüber und das bilden von Koalitionen dich deinem wie auch immer gesteckten Ziel (Geld zurück? Fertig bauen?) näher?
Dein Anwalt hat schon recht, du verhältst dich hier nicht unbedingt geschickt. Den Gerichten sind die Konfliktstufen nach Glasl hinreichend bekannt.
Vernichtung des "Gegners" zum Preis der Selbstvernichtung kann ja wohl nicht das Ziel sein.
Hausbau2019 schrieb:

Neuregelung im Baugesetzbuch für Bauverträge
Hat dein Anwalt das gecheckt? Gem. 2.2 eures Vertrages ergibt sich ja eine Rangfolge der Vertragsgrundlagen, und da wir das Baugesetzbuch offensichtlich zuletzt aufgeführt. Ich würde das so interpretieren, dass der Mängeleinbehalt gem. Baugesetzbuch dann nur gegeben ist, wenn im zuvor aufgezähltem Regelwerk keine Bestimmungen dazu enthalten sind.
Hausbau201916.08.19 08:41
Nein das ist es sicher nicht. Ich glaube nur dummerweise noch an Gerechtigkeit.
hanse98716.08.19 08:42
Ich kann deinen Anwalt schon etwas verstehen, denn vor Gericht seid ihr auch vom Goodwill der Gegenseite abhängig. Wenn du jetzt von noch einer Weiteren Seite auf deinen BU schießt und dann wird der sicher komplett auf stur stellen.

Dies bedeutet ja nicht, dass man sich mit anderen Betroffenen austauscht, aber als erstes nur im Verborgenen.
anwaltbaugesetzbuchabschlagszahlungeneinbehaltgericht