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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

Kekse13.08.19 06:55
unklar. Vielleicht kann sie auch Verrechnung mit ihren Forderungen erklären — ob das geht, hängt irgendwie davon ab, was zum Insolvenzzeitpunkt fällig war und was nicht (und diese Frage ist weniger trivial, als man meinen sollte)
KlausiMausi13.08.19 07:09
Kekse schrieb:

unklar. Vielleicht kann sie auch Verrechnung mit ihren Forderungen erklären — ob das geht, hängt irgendwie davon ab, was zum Insolvenzzeitpunkt fällig war und was nicht (und diese Frage ist weniger trivial, als man meinen sollte)
Da wird nichts erklärt . Inso verfahren ist eher unfair . Es wird ohne Ende eingetrieben . Verrechnung wird nicht akzeptiert . Förderung und Verbindlichkeiten klar getrennt
aero201613.08.19 07:39
Tassimat schrieb:

Ja klar, warum nicht?

Rechtsberatung: Weil es verboten ist. Auch der Forenbetreiber kommt damit in Teufels Küche.
ypg13.08.19 08:00
aero2016 schrieb:

Rechtsberatung: Weil es verboten ist. Auch der Forenbetreiber kommt damit in Teufels Küche.

Wir sind Laien, insofern ist es keine Beratung.
aero201613.08.19 08:51
ich bezog mich direkt auf Tassimats Antwort zu Worriers Frage.

Und Rechtsberatung durch Laien ist verboten- aber das bedeutet nicht, dass man automatisch nicht berät, nur weil man einer ist 😉

Es war aber auch nur ein Hinweis.
fragg13.08.19 09:25
Hausbau2019 schrieb:

Hier noch ein weiteres schönes Foto von unseren Bau. Am Keller wurde vertragsgemäß eine 10 cm Außendämmung aufgebracht. Diese wurde dann aber nicht beim Mauern des EG berücksichtigt. So dass jetzt rund um das Haus die Dämmung übersteht.
das die Perimeterdämmung übersteht, ist doch Usus? soll der auf die Dämmung mauern?
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