ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
Erstellt am: 11.08.19 09:55
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Hausbau201916.11.19 22:12Das ist richtig. Aber ich denke, dass wir dem BU eine Frist stellen können, einen Dachdecker zu bringen. Der Dachstuhl wird nächsten Dienstag fertig. Wenn der BU uns die Woche drauf noch keinen Dachdecker bringt, bekommt er eine Mängelrüge, weil der Dachstuhl ungeschützt ist und weiterhin durch die unabgedeckten Treppenaugen Regenwasser bis in den Keller läuft.
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Trademark16.11.19 23:22Hausbau2019 schrieb:
Das ist richtig. Aber ich denke, dass wir dem BU eine Frist stellen können, einen Dachdecker zu bringen. Der Dachstuhl wird nächsten Dienstag fertig. Wenn der BU uns die Woche drauf noch keinen Dachdecker bringt, bekommt er eine Mängelrüge, weil der Dachstuhl ungeschützt ist und weiterhin durch die unabgedeckten Treppenaugen Regenwasser bis in den Keller läuft.Naja solange das alles juristisch einwandfrei ist...Ich würde deiner Stelle mit eurem Bauleiter sprechen. Der scheint hier gerade einen kühlen Kopf bewahren.
Der Hinweis auf den Anwalt und das was er irgendwann mal erzählt hat ist zwar nett. Aber der Anwalt ist ja nicht mehr dich tätig. Also hilft dir diese Aussage nicht weiter.
H
Hausbau201916.11.19 23:57Der Sachverhalt hängt ja mal nicht davon ab, ob der Anwalt noch für uns tätig ist. Das ist klar, dass ich das mit dem Bauleiter abstimme. Eine Angebotseinholung ist ja noch keine Beauftragung,.
H
Hausbau201906.12.19 09:51Der aktuelle Stand ist, dass seit dem 22.11. nichts mehr am Bau passiert. Der Dachstuhl hat zwar noch eine Plane, aber keine Ziegel bekommen. Der Fertigstellungstermin lt. Vergleich war der 30.11., d.h. der BU befindet sich in Verzug. Er hat jetzt eine Frist bis zum 13.12. bekommen, danach beantragen wir die Vollstreckung des Vergleichs bei Gericht.
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