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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

Kekse13.08.19 11:02
KlausiMausi schrieb:

Da wird nichts erklärt . Inso verfahren ist eher unfair . Es wird ohne Ende eingetrieben . Verrechnung wird nicht akzeptiert . Förderung und Verbindlichkeiten klar getrennt
Eben nicht. Nicht in dieser Absolutheit. Bei uns wäre (sofern die nochmal auf die Idee kommen sollten, eine Rechnung zu schreiben) Verrechnung möglich, in vielen anderen Fällen nicht. Sagt unser Anwalt.
Yosan13.08.19 15:17
Hausbau2019 schrieb:

Er hat diese Kosten nur auf dem lieben geduldigen Papier übernommen. Wir kommen von dieser Bauberatung und überweisen unterwegs noch die 40.000 € und haben am nächsten Tag die Behinderungsanzeige vom Datum des Beratungstages im Briefkasten. Da die Beratung abends 17.00 bis 19.00 Uhr war, ist anzunehmen, dass er sie bereits zuvor geschrieben hat. Das ist doch mehr als link.
Man könnte es auch anders interpretieren: ja, er hatte die Behinderungsanzeige offenbar schon vor dem Gespräch fertig und vermutlich auch schon verschickt, sofern sie nicht direkt bei euch eingeworfen wurde und es wäre natürlich fair gewesen, euch beim Gespräch schon darüber in Kenntnis zu setzen aber gleichzeitig zeigt das auch, dass die Behinderungsanzeige seinerseits offenbar gänzlich unabhängig von den 40tsd Euro oder anderer Forderungen abgeschickt wurde. Denn er konnte ja nicht wissen, dass ihr die Überweisung gleich an dem Abend noch tätigt und konnte sich also nicht sicher sein, wie ihr bzgl. dieses Geldes reagiert, wenn ihr am nächsten Tag die Behinderungsanzeige im Briefkasten habt.
11ant13.08.19 16:59
Hausbau2019 schrieb:

Nochmal zur "drohenden" Insolvenz. Wenn diese wirklich eintritt, wird es auch keinen Gerichtstermin geben, sagt der Anwalt.
Ich empfahl Dir ja bereits, eine Zweitmeinung zur Prozeßstrategie von einem im Insolvenzrecht erfahrenen Anwalt einzuholen. Selbstverständlich kann auch ein im Insolvenzverfahren befindliches Unternehmen noch beklagt werden, dann ist eben der Verwalter der Vertreter seines Vermögens.
Tassimat schrieb:

Darf man trotz des laufenden Verfahrens fragen, woran es an einem Vergleich zur Baufortführung aktuell scheitert?
Primär fehlt es wohl an der Vereinbarkeit der Rechtspositionen der beiden Parteien, sprich an "Aussicht auf Hoffnung" an einen Vergleich. Jedenfalls auf anwaltlicher Ebene - ein Schiedsmann oder Richter könnte dennoch einen Vergleich anregen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tassimat13.08.19 17:15
11ant schrieb:

Primär fehlt es wohl an der Vereinbarkeit der Rechtspositionen der beiden Parteien, sprich an "Aussicht auf Hoffnung" an einen Vergleich. Jedenfalls auf anwaltlicher Ebene - ein Schiedsmann oder Richter könnte dennoch einen Vergleich anregen.

Ja, aber vielleicht könnte man mit einem neuen Vergleich mit realistischeren Positionen (Volle Kaufpreiszahlung, Verzicht auf Verzugsstrafe im Gegenzug für sofortige Bauwiederaufnahme und Mängelbeseitigung) zügig einen Vergleich anstreben, denn ansonsten wird erst im Oktober gerichtlich der Vergleich vorgeschlagen, und bis der dann durch ist werden weitere Monate vergehen. Mit neuer Winterpause.

Ich sehe es so: Entweder hart bleiben, dann aber Einzug im Frühjahr 2021 gebenüber Nachgeben, dafür mit Einzug Anfang 2020. Man spart eine Menge Miete, Bereitstellungskosten, Rechtskosten und Nerven. Der Preis wäre "nur" der eigene Stolz und die Rachegelüste, die wir hoffentlich mildern konnten.
Zaba1213.08.19 18:03
Tassimat schrieb:

Ja, aber vielleicht könnte man mit einem neuen Vergleich mit realistischeren Positionen (Volle Kaufpreiszahlung, Verzicht auf Verzugsstrafe im Gegenzug für sofortige Bauwiederaufnahme und Mängelbeseitigung) zügig einen Vergleich anstreben, denn ansonsten wird erst im Oktober gerichtlich der Vergleich vorgeschlagen, und bis der dann durch ist werden weitere Monate vergehen. Mit neuer Winterpause.

Ich sehe es so: Entweder hart bleiben, dann aber Einzug im Frühjahr 2021 gebenüber Nachgeben, dafür mit Einzug Anfang 2020. Man spart eine Menge Miete, Bereitstellungskosten, Rechtskosten und Nerven. Der Preis wäre "nur" der eigene Stolz und die Rachegelüste, die wir hoffentlich mildern konnten.
Wenn der TE hart bleibt, wird es in das Haus keinen Einzug geben. Mag nur meine Meinung sein.

Wenn das ganze Thema durch ist wird sich keiner mehr an einen verwitterten Rohbau (immerhin steht es jetzt schon 8 Monate offen rum und wer weiß wie lange es noch so stehen wird) trauen, abgesehen davon muss mal ein Rohbauer gefunden werden der leere Auftragsbücher hat und sich an sowas mit weniger Budget als zu Beginn rantraut.
kaho67414.08.19 09:42
Zaba12 schrieb:

...muss mal ein Rohbauer gefunden werden der leere Auftragsbücher hat und sich an sowas mit weniger Budget als zu Beginn rantraut.
Ich würde hier im Zweifel den Rest alleine vergeben und die Sache zusammen mit dem Forum durchziehen. Wir helfen gern. 🙂
behinderungsanzeigeanwalt