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ᐅ Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag


Erstellt am: 09.06.2020 21:13

Tolentino 10.06.2020 10:12
Ah ok, dann habe ich das doch richtig verstanden.
Für die Garantie ist es wohl schon zu spät, habe ja schon unterschrieben.
LG
Tolentino

Nida35a 10.06.2020 10:24
dafür gibt es doch Gesetze, die ich nicht kenne ,
du hast einen Gesetzesanspruch auf Garantie Einbehalt.
Ansonsten doof tun, den Bauleiter/Chef etc. ansprechen wie er sich den Garantie Einbehalt vorstellt, du würdest die 3% direkt einbehalten.
oder Bauherren-Schutzbund anrufen, du hast mal ne Frage ...

Tamicat 08.07.2020 01:10
Hallo,
da wir gerade ebenfalls auf der Suche nach einem Bauunternehmen sind, habe ich mich heute Abend mit genau dieser Frage etwas näher beschäftigt und bin auf folgende Ausführungen zu § 650m Baugesetzbuch gestoßen:
1.: Die Summe der Abschlagszahlungen darf max. 90% der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreite.
2.: Dem Verbraucher steht eine Sicherheit in Höhe von 5% zu. Entweder durch eine entsprechende Kreditversicherung oder Einbehalt der 5% durch Abzug von der/den ersten Abschlagszahlungen.
3.: Beides wird addiert. Insgesamt werden bei Einbehalt der 5% also höchstens 85% der Gesamtsumme vor der Endabnahme fällig!
LG und gute Nacht

Nida35a 08.07.2020 06:28

informiert euch nach dem neusten Stand dieser Gesetze und verhandelt das in euren Bauvertrag rein,
Firmen sind da häufig noch nicht auf dem neusten Stand und versuchen ihren „Standard Vertrag „ durchzudrücken. Uns half der Bauherren-Schutzbund, wir waren völlig neu in dem Thema
Gruß Nida

rdwlnts 08.07.2020 07:21
Wenn es Gesetz ist, ist es egal, was im Vertrag steht. Denn ein Vertrag erlaubt es nicht, ungesetzlich zu handeln.

K1300S 08.07.2020 07:22
Gilt denn Baugesetzbuch oder VOB?
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