ᐅ Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag
Erstellt am: 09.06.2020 21:13
Tolentino 10.06.2020 10:12
Ah ok, dann habe ich das doch richtig verstanden.
Für die Garantie ist es wohl schon zu spät, habe ja schon unterschrieben.
LG
Tolentino
Für die Garantie ist es wohl schon zu spät, habe ja schon unterschrieben.
LG
Tolentino
Nida35a 10.06.2020 10:24
dafür gibt es doch Gesetze, die ich nicht kenne ,
du hast einen Gesetzesanspruch auf Garantie Einbehalt.
Ansonsten doof tun, den Bauleiter/Chef etc. ansprechen wie er sich den Garantie Einbehalt vorstellt, du würdest die 3% direkt einbehalten.
oder Bauherren-Schutzbund anrufen, du hast mal ne Frage ...
du hast einen Gesetzesanspruch auf Garantie Einbehalt.
Ansonsten doof tun, den Bauleiter/Chef etc. ansprechen wie er sich den Garantie Einbehalt vorstellt, du würdest die 3% direkt einbehalten.
oder Bauherren-Schutzbund anrufen, du hast mal ne Frage ...
Tamicat 08.07.2020 01:10
Hallo,
da wir gerade ebenfalls auf der Suche nach einem Bauunternehmen sind, habe ich mich heute Abend mit genau dieser Frage etwas näher beschäftigt und bin auf folgende Ausführungen zu § 650m Baugesetzbuch gestoßen:
1.: Die Summe der Abschlagszahlungen darf max. 90% der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreite.
2.: Dem Verbraucher steht eine Sicherheit in Höhe von 5% zu. Entweder durch eine entsprechende Kreditversicherung oder Einbehalt der 5% durch Abzug von der/den ersten Abschlagszahlungen.
3.: Beides wird addiert. Insgesamt werden bei Einbehalt der 5% also höchstens 85% der Gesamtsumme vor der Endabnahme fällig!
LG und gute Nacht
da wir gerade ebenfalls auf der Suche nach einem Bauunternehmen sind, habe ich mich heute Abend mit genau dieser Frage etwas näher beschäftigt und bin auf folgende Ausführungen zu § 650m Baugesetzbuch gestoßen:
1.: Die Summe der Abschlagszahlungen darf max. 90% der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreite.
2.: Dem Verbraucher steht eine Sicherheit in Höhe von 5% zu. Entweder durch eine entsprechende Kreditversicherung oder Einbehalt der 5% durch Abzug von der/den ersten Abschlagszahlungen.
3.: Beides wird addiert. Insgesamt werden bei Einbehalt der 5% also höchstens 85% der Gesamtsumme vor der Endabnahme fällig!
LG und gute Nacht
Nida35a 08.07.2020 06:28
informiert euch nach dem neusten Stand dieser Gesetze und verhandelt das in euren Bauvertrag rein,
Firmen sind da häufig noch nicht auf dem neusten Stand und versuchen ihren „Standard Vertrag „ durchzudrücken. Uns half der Bauherren-Schutzbund, wir waren völlig neu in dem Thema
Gruß Nida
rdwlnts 08.07.2020 07:21
Wenn es Gesetz ist, ist es egal, was im Vertrag steht. Denn ein Vertrag erlaubt es nicht, ungesetzlich zu handeln.
K1300S 08.07.2020 07:22
Gilt denn Baugesetzbuch oder VOB?
Ähnliche Themen