ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
Erstellt am: 11.08.19 09:55
apokolok16.11.19 18:47
Dort meldet er seine Insolvenz an.
11ant16.11.19 18:50
Der GU muß gar nicht selber zum Amtsgericht gehen - einen Insolvenzantrag kann auch jeder Gläubiger stellen. Wenn Insolvenz eröffnet wird, kommt ein Verwalter ins Spiel. Was wann wie weit der von wem zurückfordern kann, ist für den allgemeinmedizinischen Anwalt eine Nummer zu groß. Ich sehe mit dem Erreichen des Stadiums "Vergleich" noch kein wirkliches Aufatmen für Euch, selbst wenn in die Baustelle nun wieder Bewegung kommt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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Muc198516.11.19 19:05
Schon klar das der Anwalt bis jetzt ordentlich Geld gekostet hat.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass ihr dringend weiterhin einen guten Anwalt benötigt der Euch zur Seite steht. Solche Sachen alleine durchziehen in der jetzigen Situation halte ich für keine gute Idee.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass ihr dringend weiterhin einen guten Anwalt benötigt der Euch zur Seite steht. Solche Sachen alleine durchziehen in der jetzigen Situation halte ich für keine gute Idee.
Hausbau201916.11.19 19:26
Unser Anwalt hat mal gesagt, wenn er nach dem Vergleichsabschluss Insolvenz anmeldet, bekommt er richtig Ärger.
Das Aufatmen war tatsächlich nur von sehr kurzer Dauer, der Ärger geht weiter. Trotzdem freuen wir uns, dass der Dachstuhl fast fertig ist. Am Montag werde ich mit unserem Bauleiter das weitere Vorgehen besprechen.
Das Aufatmen war tatsächlich nur von sehr kurzer Dauer, der Ärger geht weiter. Trotzdem freuen wir uns, dass der Dachstuhl fast fertig ist. Am Montag werde ich mit unserem Bauleiter das weitere Vorgehen besprechen.
haydee16.11.19 19:37
Insolvenzantrag können Gläubiger ebenfalls stellen.
Erstmal ruht alles. Insolvenzverwalter wird bestimmt. Danach ist alles offen. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist Schadensbegrenzung - nicht für euch - sondern Firma GU. Also Gelder eintreiben (hier von Sub‘s, Einbehalte von Bauherren, gestellte und nicht bezahlte Rechnungen), mit viel Glück Bauabschnitt fertigstellen z.b euer Dachstuhl damit die Rechnung beglichen werden muss. Wie es sich da mit Einbehalte verhält weiß ich nicht.
Was für Ärger soll der GU bekommen lt. eurem Anwalt?
Erstmal ruht alles. Insolvenzverwalter wird bestimmt. Danach ist alles offen. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist Schadensbegrenzung - nicht für euch - sondern Firma GU. Also Gelder eintreiben (hier von Sub‘s, Einbehalte von Bauherren, gestellte und nicht bezahlte Rechnungen), mit viel Glück Bauabschnitt fertigstellen z.b euer Dachstuhl damit die Rechnung beglichen werden muss. Wie es sich da mit Einbehalte verhält weiß ich nicht.
Was für Ärger soll der GU bekommen lt. eurem Anwalt?
Hausbau201916.11.19 19:43
Er sagte, wenn der BU einen Vergleich eingeht und diesen nicht erfüllt bzw. weiß, dass er ihn nicht erfüllen kann, wäre dies Vergleichsbetrug und Insolvenzverschleppung.
Damit wäre auch seine GF-Tätigkeit für seine 2 Firma erledigt und wir hätten im Falle von Schadensersatzansprüchen Ansprüche auf sein Privatvermögen, wenn er es nicht schon seiner Frau überschrieben hat.
Damit wäre auch seine GF-Tätigkeit für seine 2 Firma erledigt und wir hätten im Falle von Schadensersatzansprüchen Ansprüche auf sein Privatvermögen, wenn er es nicht schon seiner Frau überschrieben hat.
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