ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
Erstellt am: 11.08.19 09:55
Hausbau201911.08.19 22:16
Im Vergleichsentwurf steht, dass die Beklagten (Baufirma) die Kosten des Rechtsstreits übernehmen, außer den Kosten des Vergleichs. Das würde bedeuten, dass wir ca. 3000€ Vergleichskosten haben, aber 10.000 € von der Gegenseite bekommen würden sowie 2/3 der schon vorab bezahlten Gerichtskosten. Ich selbst würde auch lieber ein Urteil haben, allerdings weiß man da ja nie ........
hampshire11.08.19 22:19
Recherchiere oder lasse recherchieren, ob Du der einzige Geschädigte des AN bist. Das kann helfen das im sprichwörtlich das Handwerk zu legen.
Welche weiteren Gründe könnte der AN neben der attraktiven Überbezahlung gehabt haben, nicht weiter zu bauen?
Die Vergleichssumme erscheint niedrig. Was forderst Du?
Welche weiteren Gründe könnte der AN neben der attraktiven Überbezahlung gehabt haben, nicht weiter zu bauen?
Die Vergleichssumme erscheint niedrig. Was forderst Du?
Hausbau201911.08.19 22:25
Weil ich nicht bereit war, Nachträge z.B. wegen der Statik zu bezahlen und er sich offenbar verkalkuliert hat und dies nun über Nachträge wieder reinholen wollte. Außerdem habe ich ihn auf zahlreiche Mängel hingewiesen und Kostenerstattung gefordert: 500 Tonnen Erdaushub zu viel abgefahren, Grenzstein beschädigt,Keller 10 cm zu weit rausgebaut, Aushub entgegen Bodengutachten wieder eingebracht. Schmutzwasserleitungen nicht fachgerecht verlegt ........ Da wäre wahrscheinlich nicht genug für ihn übrig geblieben.
Tassimat11.08.19 22:30
Hausbau2019 schrieb:
Auf Grund der genannten Umstände und der Unverfrorenheit unseres AN ist für mich der Hausweiterbau im Moment zweitrangig. Erstrangig ist für mich, mein Geld wieder zu bekommen und diesem Herrn das Handwerk zu legen.Dein Geld kann er längst für die Statik, Anwälte oder sonstiges ausgegeben haben.
Wenn er in die Insolvenz geht, wo soll denn das Geld herkommen, das du möchtest? Wo nichts ist ist auch nichts an dich zu verteilen.
Wenn er sich wirklich nur verkalkuliert hat, dann kommt er mit einer Rüge des Gerichts davon und das war es. Du willst auf Gedei und Verderben, dass der Herr xxx bestraft wird. Ich sehe das nach deiner letzten Beschreibung nicht mehr kommen!
Username_wahl11.08.19 22:30
Viel Glück und halte uns bitte auf dem Laufenden.
Hausbau201911.08.19 22:32
Mache ich. Vielleicht geschehen ja noch Wunder. Danke.
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