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ᐅ Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau


Erstellt am: 09.02.21 16:57

11ant10.02.21 02:05
Kishihmen schrieb:

Wäre schön wenn das eine Fehldiagnose wäre. Darf ich fragen warum?
Und ja, das überbindemaß ist an einigen Stellen nicht eingehalten worden.
Ich hatte es wohl zu absolut ausgedrückt: ich halte eine Fehldiagnose für möglich - an den mörtelbe"spachtel"ten Stellen ist die tatsächliche Fuge auf dem Bild uneindeutig "erkennbar". Ich habe mal angehangen, wo ich die nicht korrekten Stellen sehe.
Kishihmen schrieb:

Ich sehe aber aktuell keinen Weg um den Anwalt herum zu kommen.
Einschalten solltest Du den schon - aber die Hoffnungen nicht zu hoch kochen.
Kishihmen schrieb:

Den Satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich. Aus meiner Sicht
Eben da liegt der Hase im Pfeffer: wenn die Mängel unstrittig oder festgestellt wären, wäre der Einbehalt angemessen. Aber so wird es gewiß ein Streitfall werden. Aber auch der hohe Einbehalt sichert Dich keineswegs, lies dazu meine Ausführungen über Insolvenzzeitpunkt und Rückforderungsgefahr. Wird infolge eines Insolvenzantrages ein Verwalter bestellt, wird der die Rechtmäßigkeit des Einbehaltes bestreiten, die einbehaltene Summe einfordern und Dir mit viel Glück (und am Ende des jahrelangen Verfahrens !) nach Quote ein bißchen davon wiedergeben, wenn Du Deine Forderungen korrekt und fristgerecht angemeldet hast.
Kishihmen schrieb:

In das Thema Insolvenz habe ich mich auch eingelesen. Ich will hier aber nicht unbedingt ohne anwaltlichen Rat vorgehen.
Ja, zum Anwalt riet ich ja auch. Die anderen Gläubiger spricht besser Dein Anwalt als Du an, und den Staatsanwalt auch.
Kishihmen schrieb:

Ich kann ja nicht einfach mit dem Bau fortfahren und den Vertrag als beendet ansehen
Vermutlich wollte Dir mit anderen Worten als ich aber im Grunde die gleiche Richtung bedeuten, nämlich daß Du es mit Dante halten und alle Hoffnung fahren lassen sollest. Der "alte" Fleischerhaus-Thread titelte "Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein". Und so sehen wir es wohl auch hier vermutlich kommen: selbst wenn Du am Baufortschritt - und erst recht am "brauchbaren" Baufortschritt - gemessen schon zu viel gezahlt zu haben meinst, wird der GU das anders sehen und zwar den Vertrag nicht formell lösen, aber in Leistungsverzug gehen - was effektiv ebenfalls Null-Bau(ruinen)fortschritt bedeutet.

Rote Backsteinwand mit unregelmäßiger vertikaler Mörtelnaht; Bauwerkzeuge und Holzunterlage sichtbar.
knalltüte10.02.21 07:38
Kishihmen schrieb:

...
Mangel 1:
Im Übergang zwischen Keller und EG wurde keine Sockelabdichtung der ersten Steinreihe berücksichtigt.
Der Keller ist bereits voll mit Styrodur verklebt und die Baugrube ist zugeschüttet.
einbehalt-von-zahlungen-fuer-maengel-am-rohbau-470452-1.png


...

In Anbetracht der Ausführung würde ich mich auch noch fragen warum die Baugrube bereits zugeschüttet wurde. Ist das nicht eher unüblich in dieser Bauphase (wg. Gerüst)?

Diente das wohl dazu um Fehler/Mängel in der Ausführung zu verdecken? Je nachdem wie der Rest der vorgesehenen Abdichtung ausgeführt wurde kann das ja auch zu recht grossen Problemen führen...

Insgesamt glaube ich hier eine Tendenz in den Kommentaren zu erkennen die wäre: Mit diesem GU gehts nicht weiter! So schnell wie möglich versuchen juristisch sauber aus der Sache herauszukommen (mit FACHAnwalt & Sachverständigen). Paralell bereits Alternativen (GU, Unternehmer für Einzelvergabe etc.) suchen aber keine voreiligen Verträge 😳

Dazu natürlich auch bereits größere Bauverzögerungen grob finanziell und logistisch einplanen (Umzug, Kündigungstermine, Nachfolgegewerke, Anträge bei Versorgern) etc.
Snowy3610.02.21 09:58
11ant schrieb:

Ich hatte es wohl zu absolut ausgedrückt: ich halte eine Fehldiagnose für möglich - an den mörtelbe"spachtel"ten Stellen ist die tatsächliche Fuge auf dem Bild uneindeutig "erkennbar". Ich habe mal angehangen, wo ich die nicht korrekten Stellen sehe.

Einschalten solltest Du den schon - aber die Hoffnungen nicht zu hoch kochen.

Eben da liegt der Hase im Pfeffer: wenn die Mängel unstrittig oder festgestellt wären, wäre der Einbehalt angemessen. Aber so wird es gewiß ein Streitfall werden. Aber auch der hohe Einbehalt sichert Dich keineswegs, lies dazu meine Ausführungen über Insolvenzzeitpunkt und Rückforderungsgefahr. Wird infolge eines Insolvenzantrages ein Verwalter bestellt, wird der die Rechtmäßigkeit des Einbehaltes bestreiten, die einbehaltene Summe einfordern und Dir mit viel Glück (und am Ende des jahrelangen Verfahrens !) nach Quote ein bißchen davon wiedergeben, wenn Du Deine Forderungen korrekt und fristgerecht angemeldet hast.

Ja, zum Anwalt riet ich ja auch. Die anderen Gläubiger spricht besser Dein Anwalt als Du an, und den Staatsanwalt auch.

Vermutlich wollte Dir mit anderen Worten als ich aber im Grunde die gleiche Richtung bedeuten, nämlich daß Du es mit Dante halten und alle Hoffnung fahren lassen sollest. Der "alte" Fleischerhaus-Thread titelte "Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein". Und so sehen wir es wohl auch hier vermutlich kommen: selbst wenn Du am Baufortschritt - und erst recht am "brauchbaren" Baufortschritt - gemessen schon zu viel gezahlt zu haben meinst, wird der GU das anders sehen und zwar den Vertrag nicht formell lösen, aber in Leistungsverzug gehen - was effektiv ebenfalls Null-Bau(ruinen)fortschritt bedeutet.

ja genau das wollte ich damit sagen , bzw. wollte ich dem TE klar machen ( so ungerecht es ist ) : er kann nicht warten bis der Streit beigelegt ist denn dieser GU wird erst mal nicht weiter machen ... und wegen Insolvenz etc wird er von dem auch kein Geld sehen .... deswegen die vorab traurige realistische Einschätzung ( wenn der TE irgendwann in ein Haus einziehen möchte ): mit dem wird das nix mehr du musst dir parallel einen neuen suchen und aus dem Vertrag mit dem alten raus ....
Kishihmen10.02.21 10:07
11ant schrieb:

Eben da liegt der Hase im Pfeffer: wenn die Mängel unstrittig oder festgestellt wären, wäre der Einbehalt angemessen. Aber so wird es gewiß ein Streitfall werden. Aber auch der hohe Einbehalt sichert Dich keineswegs, lies dazu meine Ausführungen über Insolvenzzeitpunkt und Rückforderungsgefahr. Wird infolge eines Insolvenzantrages ein Verwalter bestellt, wird der die Rechtmäßigkeit des Einbehaltes bestreiten, die einbehaltene Summe einfordern und Dir mit viel Glück (und am Ende des jahrelangen Verfahrens !) nach Quote ein bißchen davon wiedergeben, wenn Du Deine Forderungen korrekt und fristgerecht angemeldet hast.
Wie schaffe ich es, dass diese Mängel "unstrittig" werden. Habe ich da überhaupt eine Chace?
superzapp schrieb:

In Anbetracht der Ausführung würde ich mich auch noch fragen warum die Baugrube bereits zugeschüttet wurde. Ist das nicht eher unüblich in dieser Bauphase (wg. Gerüst)?

Hier muss ich ein bisschen ausholen. Der Keller wurde von einem anderen Rohbauer erstellt. Der hat sehr sauber gearbeitet (wurde auch vom Sachverständigen abgenommen). Problem war, dass der auch sehr langsam war (knapp 4 Monate) - Das Ergebnis war, dass auch er hinterher kein Geld gesehen hat. Laut Aussage des GU wegen der extremen Verzögerung und entsprechenden Vertragsstrafen. Der alte Rohbauer hat vor Verlassen der Baustelle die BG Bau eingeschaltet und die hat dann wegen Absturzgefahr einen Baustopp verhängt, bis die Baugrube zugeschüttet ist, oder andere Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
Snowy36 schrieb:

mit dem wird das nix mehr du musst dir parallel einen neuen suchen und aus dem Vertrag mit dem alten raus ....
Gibt es hier Erfahrungswerte?
Übernimmt ein neuer GU die Pläne des alten und baut weiter? Wie sieht es mit dem Thema Gewährleistung in einem solchen Fall aus? Oder ist ggf. ein Architekt sinnvoller?
Snowy3610.02.21 10:43
Tja da fragst du mich was .... es wird schwer einen zu finden der da weiter macht wo der andere aufgehört hat denn wer mag schon Gewähr übernehmen für das was ein anderer verbrochen hat ... da bist du auf Wohlwollen angewiesen
icandoit10.02.21 10:46
Wer hat denn die Bauueberwachung getaetigt? Die Bauueberwachung ist AG Pflicht.

Die mangelhafte Ausfuehrung der Trennlage zwichen den Gebaeuden haette doch vor dem betonieren auffalen muessen. Genauso die fehlende Abdichtung bei der gemauerten Wand.

DIe Pfuschertaschen scheinen ueblich zu sein. Wird hier ja von gefuehlt in jedem 2. Beitrag kritisiert.

Da die Maengel nicht mit angemessenen Aufwand behebbar sind wird der GU die Maengel nicht beseitigen.

Ich wuerde die Teilabnahme verweigern dann kann man mit dem Unternehmer (Insolvenzverwalter) sich ueber die Zahlung einigen.

Bereite Deine Gegenforderungen gut vor. Die uebersteigen mMn die gesammte Abschlagszahlung.

Baust Du denn beide Haushaelften?
mängeleinbehaltanwaltbaufortschrittvertragbaugrubeabdichtungsachverständigenunternehmerrohbauer