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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

haydee16.11.19 19:52
Er kann auch nachdem er den Vergleich zugestimmt hat in Schieflage kommen.
Langwierig wird es werden und euch nicht weiterhelfen
Hausbau201916.11.19 20:03
Während des Rechtsstreits haben wir uns auch mal seine veröffentlichten Bilanzen der vergangenen Jahre angesehen. Ich bin zwar kein Fachmann, halte die Zahlen aber für völlig unrealistisch.







































































































































































2015
2016
2017
2018
2019
Umsatz 913.886,00 € 1.075.043,00 € 2.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2.500.000,00 €
nach eigenen Angaben erwartet
Anlagevermögen 18.986,56 € 46.944,05 € 37.027,35 €
Umlaufvermögen 17.892,74 € 20.137,54 € 28.645,39 €
Summe: 36.879,30 € 67.081,59 € 65.672,74 €
Eigenkapital 0,00 € 49.980,12 € 47.078,95 €
Verbindlichkeiten 36.880,30 € 17.101,47 € 18.593,79 €

















11ant16.11.19 20:20
haydee schrieb:

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist Schadensbegrenzung - nicht für euch - sondern Firma GU.
Genauer: für deren Masse - das ist ein bißchen etwas anderes, führt hier aber zu weit und ist wie gesagt ein Feld für spezialisierte Juristen.
Hausbau2019 schrieb:

Er sagte, wenn der BU einen Vergleich eingeht und diesen nicht erfüllt bzw. weiß, dass er ihn nicht erfüllen kann, wäre dies Vergleichsbetrug und Insolvenzverschleppung.
Das gilt aber für den Zustand der Insolvenz und nicht für ihre Anmeldung.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
saralina8716.11.19 21:41
Hausbau2019 schrieb:

Er sagte, wenn der BU einen Vergleich eingeht und diesen nicht erfüllt bzw. weiß, dass er ihn nicht erfüllen kann, wäre dies Vergleichsbetrug und Insolvenzverschleppung.
Damit wäre auch seine GF-Tätigkeit für seine 2 Firma erledigt und wir hätten im Falle von Schadensersatzansprüchen Ansprüche auf sein Privatvermögen, wenn er es nicht schon seiner Frau überschrieben hat.

Selbst wenn es jetzt überschrieben wurde, das könnte man anfechten (Paragraph 134 InsO).
Aber da wäre auch ein Anwalt gut, am besten einer der sich auch mit Insolvenzrecht auskennt.
Hausbau201916.11.19 21:50
Wenn er es überschrieben hat, dann sicher auch schon länger. ich weiß inzwischen, dass er vor 10 Jahren schon mal insolvent war und dann auch eine GF-Sperre hatte.
Ich habe jetzt mal bei MyHammer den Dachdecker-Auftrag eingestellt. Mal sehen, ob sich jemand meldet.
haydee16.11.19 22:03
und dann?
Du kannst nicht direkt beauftragen