ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein
Erstellt am: 11.08.19 09:55
Worrier8412.08.19 20:13
Was bringt eigentlich jetzt diese Detaildiskussion? Ich denke bei solche Projekten gehört eine gewisse "positive" Atmosphäre dazu. Man kann doch so sowieso mit keinem guten Gewissen mehr Zusammenarbeiten? Geld hin oder her.
Und man will hier doch jetzt nicht ernsthaft in einem Onlineforum Rechtsberatung betreiben?!
Und man will hier doch jetzt nicht ernsthaft in einem Onlineforum Rechtsberatung betreiben?!
Scout12.08.19 20:26
Hättet ihr denn überhaupt Platz auf eurer Baustelle gehabt um 800 m3 Erde zu lagern? Da reden wir von deutlich mehr als 500 m2 freier(!) Fläche, die auch über ein halbes Jahr oder länger nicht befahren werden kann. Wo hätte dies der Bauunternehmer denn machen sollen deiner Meinung nach?
Tassimat12.08.19 20:55
: Danke für das Posten der Bauleistungsbeschreibung-Auszüge.
: Dieser Passus ist in der PDF-Version der Thread-Erstellerin nicht enthalten. Trotzdem bleibe ich dabei, das abstrakt über die baurechtlichen Vorschriften die Mehrkosten extra zu bezahlen sind. Steht so im Vertrag, nicht in der Bauleistungsbeschreibung.
Aber die Thread-Erstellerin hat eine Klage zur Fertigstellung des Baus am laufen. Sie will gerichtlich die Zusammenarbeit erzwingen. Etwas mehr Einsicht für die Belange des Bauträgers könnten dazu helfen. 😉
Ja klar, warum nicht? Sind halt alles Meinungen und die Thread-Erstellerin muss daraus Schlüsse für sich ziehen. Wir haben ja durchaus einige Widersprüche finden können und den ein oder anderen Denkanstoß gegeben.
Aus meiner Sicht ist der Bauträger zu 100% auf der rechtlich sicheren Seite 😱
ypg schrieb:
01 Im Festpreis nicht enthalten sind Mehrkosten, die aus statischen oder energetischen Gründen erst nach Anfertigung der Statik und der Ausführungsplanung erkennbar werden.
: Dieser Passus ist in der PDF-Version der Thread-Erstellerin nicht enthalten. Trotzdem bleibe ich dabei, das abstrakt über die baurechtlichen Vorschriften die Mehrkosten extra zu bezahlen sind. Steht so im Vertrag, nicht in der Bauleistungsbeschreibung.
Worrier84 schrieb:
Was bringt eigentlich jetzt diese Detaildiskussion? Ich denke bei solche Projekten gehört eine gewisse "positive" Atmosphäre dazu.
Man kann doch so sowieso mit keinem guten Gewissen mehr Zusammenarbeiten? Geld hin oder her.
Aber die Thread-Erstellerin hat eine Klage zur Fertigstellung des Baus am laufen. Sie will gerichtlich die Zusammenarbeit erzwingen. Etwas mehr Einsicht für die Belange des Bauträgers könnten dazu helfen. 😉
Worrier84 schrieb:
Und man will hier doch jetzt nicht ernsthaft in einem
Onlineforum Rechtsberatung betreiben?
Ja klar, warum nicht? Sind halt alles Meinungen und die Thread-Erstellerin muss daraus Schlüsse für sich ziehen. Wir haben ja durchaus einige Widersprüche finden können und den ein oder anderen Denkanstoß gegeben.
Aus meiner Sicht ist der Bauträger zu 100% auf der rechtlich sicheren Seite 😱
Tassimat12.08.19 21:03
Kannst du noch die Anmerkungen (letzter Absatz) posten? Die Online-Version sagt unter §21:
Auflagen seitens der Baubehörde und Versorgungsträger, bautechnische Forderungen der Architekten und Statiker sowie gesetzliche Änderungen der Bauvorschriften sind, soweit sie nicht in dieser Bauleistungsbeschreibung erfasst sind, nicht im Leistungsumfang enthalten.
Hausbau201912.08.19 21:16
: Aus meiner Sicht ist der Bauträger zu 100% auf der rechtlich sicheren Seite 😱
Ich denke, damit liegst du falsch. Er hat die Arbeiten eingestellt, er hat den Vertrag nicht eingehalten (und ihn auch nicht gekündigt),
Aber sicher kann jeder seine Meinung haben.
Ich denke, damit liegst du falsch. Er hat die Arbeiten eingestellt, er hat den Vertrag nicht eingehalten (und ihn auch nicht gekündigt),
Aber sicher kann jeder seine Meinung haben.
Yosan12.08.19 21:20
Kannst du nochmal kurz aber präzise darstellen, wo er den Vertrag nicht eingehalten hat? Ich komme bei dem ganzen Durcheinander grad nicht mehr mit
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