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ᐅ Fertighausbau Pfusch - Was nun?


Erstellt am: 01.06.19 12:32

ypg01.06.19 22:24
Cuda1968 schrieb:

Aber jetzt, nachdem die Firma jegliche weitere Nacharbeit ablehnt, uns im Stich läßt, jetzt muss ich handeln und um Recht kämpfen.

Ist es also so, dass Ihr praktisch ein Abo über Handwerkerbesuch hattet, wenn immer mal wieder an gleicher Stelle ein Wasserschaden auftrat?
Kommunikation über E-Mail oder Telefon, und das über 14 Jahre?
Und jetzt ziehen sie einen Schlussstrich beim Abo und Du kommst jetzt erst in die Gänge, darüber mal nachzudenken, formelle Schritte zu gehen, und dafür bist Du jetzt hier, um Dich dahingehend zu informieren?

Und richtig: die Frage aller Fragen: welche Rechte hast Du?
-> Anwalt.
HilfeHilfe01.06.19 22:51
Anwalt , wird aber nichts bringen . 9 Jahre zu spät
Snowy3601.06.19 23:03
Beim VOB-Bauvertrag führt eine schriftliche Mängelanzeige zu einer Verjährungsunterbrechung. Die Verjährungsfrist von vier Jahren beginnt neu zu laufen. Beim Baugesetzbuch Vertrag hält die Mangelbeseitigungsaufforderung die Gewährleistung nicht auf. Aber dann muss geprüft werden inwiefern die ständigen Ausbesserungen die Lage nicht wieder ändern , kann nur der Anwalt sagen
Cuda196802.06.19 09:22
Also, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten!
Natürlich weiss ich, d. ich viel eher die Handbremse hätte anziehen müssen, aber dafür gab es Gründe.
Die Garantiearbeiten am Haus waren für mich immer nachvollziehbar und hätten für die Dichtigkeit sorgen können.
Dann passierte einem Bekannten etwas richtig dummes! Er hatte auch Ärger mit seinem Haus (auch Wassereintritt) und suchte sich nach der 4. Rep. eine andere Firma, die den Schaden beheben sollten....dann ging das Theater richtig los! Das Wasser kam trotzdem ... nur lehnte jetzt die Hausbaufirma jegliche Garantiearbeit ab und die Firma, die den Schaden beheben sollte, weigert sich auch Garantie zu übernehmen .... angeblich gibt es mehrere Leck's im Haus!
Seit dem gibt es immer wieder Termine mit dem Anwalt vor Gericht ... ein Ende ist nicht abzusehen.
Dies war auch ein Grund, warum ich immer die Hausbaufirma kontaktiert habe und eine gütliche Einigung wollte ... die Garantieerhaltung war mir wichtig! Heute würde ich natürlich anders reagieren bzw handeln ... den Anwalt hätte ich schon viel eher einschalten sollen!
Wie man es macht, macht man es verkehrt ...
guckuck202.06.19 11:07
Snowy36 schrieb:

Beim VOB-Bauvertrag führt eine schriftliche Mängelanzeige zu einer Verjährungsunterbrechung. Die Verjährungsfrist von vier Jahren beginnt neu zu laufen. Beim Baugesetzbuch Vertrag hält die Mangelbeseitigungsaufforderung die Gewährleistung nicht auf. Aber dann muss geprüft werden inwiefern die ständigen Ausbesserungen die Lage nicht wieder ändern , kann nur der Anwalt sagen

Um die VOB mit Privatleuten gültig zu vereinbaren, muss diese Wort für Wort bekannt gemacht bzw. übergeben werden. Wer tut das schon.
In der Praxis wird oft VOB in Bauverträgen vereinbart, vor Gericht hält das alles nicht.
Also Baugesetzbuch.

Aber dennoch, wenn das Bauteil nachgebessert wurde, wirkt sich das doch auf die Gewährleistung aus?!
ypg02.06.19 12:51
Cuda1968 schrieb:

... die Garantieerhaltung war mir wichtig! Heute würde ich natürlich anders reagieren bzw handeln ... den Anwalt hätte ich schon viel eher einschalten sollen!

Zumindest hättest Du eine korrekte Form der Mängelrüge anwenden müssen. Die ist schriftlich mit Terminfestsetzung per Einschreiben oder vergleichbar zu tätigen.
Natürlich weiß man so etwas nicht automatisch, aber wenn ein Mangel festgestellt wird bzw etwas ist, wo man nicht weiß, wie man handeln soll, dann forscht man doch im Internet nach?!
Cuda1968 schrieb:

...und wie seid ihr dagegen angegangen??? ... was muss ich beachten???


Wir hatten nach 2 Jahren auch zwei Mängel, wir dann die Schritte ergoogelt und ab mit der Post.
14 Jahre sind eine lange Zeit. Viel zu lang zum still halten. Und das weißt Du selbst. Du weißt auch, dass man nicht die Erfahrung eines Bekannten in Gold giessen kann.
Und es bringt sicherlich nichts, wenn man sich einredet, dass man schon weiß, wie es ausgeht, man sich einredet, immer etwas falsch zu machen, wenn man etwas macht, sich einredet, dass es Jahre dauern wird (das ist ja längst passiert)
Ich glaube, Du ärgerst Dich mehr über Dich selbst, ansonsten würden die Emotionen nicht so überkochen.
Blenden wir mal 13 oder 14 Jahre aus:
Cuda1968 schrieb:

Inzwischen glaube ich auch an ein Statik-Problem,

Das kann natürlich sein, und dann stellt sich die Frage, ob von Euch ein Baugrundgutachten beauftragt wurde.
Das ist nämlich in diesem Fall für die Art der Gewährleistung sehr wichtig, weil es die Vorlage für die statischen Berechnungen ist.
Zweite Frage: wo in der ganzen Zeit ist denn mal ein Sachverständiger aufgetreten?
Spätestens bei der dritten Reparatur hätte man doch mal einen Dritten aufsuchen können.

Cuda1968 schrieb:

Die Garantiearbeiten am Haus waren für mich immer nachvollziehbar und hätten für die Dichtigkeit sorgen können.

Insofern hilft ja alles nichts...
ein Anwalt hat ja die eine Beratungsstunde: hol Dir einen Termin, wenn noch nicht passiert.

Schnapp Dir den Vertrag, alle Unterlagen und ggf die Gutachten, dann den Reparaturkalender und den E-Mailverkehr bzw alles Schriftliche und dann bitte alles sachlich vortragen. Der Anwalt kann nicht mehr daraus machen, wenn vieles übertrieben wird. Auch die Geschichte mit dem Freund ist irrelevant.
Viel Glück!
anwaltvobgewährleistungbaugesetzbuchvertraggericht